Strafrechtler Björn Gercke hatte Puff bei der Vorstellung des Gutachtens am Donnerstag zunächst nicht genannt. Das Erzbistum wies am Freitag jedoch darauf hin, dass in dem Gutachten ein ehemaliger Personalchef des Erzbistums aufgeführt werde, der ebenfalls eine Pflichtverletzung begangen habe, nämlich einen Verstoß gegen die Aufklärungspflicht. Dieser damalige Personalchef sei der heutige Weihbischof Puff. Die in dem Gutachten genannte Pflichtverletzung solle jetzt sachgerecht bewertet werden, erläuterte das Erzbistum.