Die kleiner werdenden Spielräume nutzen
Beim 26. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz diskutiert die Zivilgesellschaft, wie mit dem neuen europäischen Asylsystem gearbeitet werden kann. Was kommt auf Kirchen und Unterstützende zu?
Vor 75 Jahren wurde die Genfer Flüchtlingsschutzkonvention (GFK) verabschiedet. Sie regelt ein Mindestmaß an menschenrechtlicher Absicherung von Menschen, die auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung sind. Vor dem Hintergrund der millionenfachen Flucht und Vertreibung im und nach dem 2. Weltkrieg wurde unter anderem beschlossen, dass Menschen nicht in Gefahr hinein abgeschoben werden dürfen.
Unter den 26 Erstunterzeichner-Ländern fehlten jene des sich formenden Ostblocks, die GFK stammt zudem aus der Zeit vor den Unabhängigkeitserklärungen zahlreicher Länder aus kolonialer Herrschaft. Inzwischen haben sich 145 Staaten zur Umsetzung der Konvention verpflichtet. Allerdings ringt insbesondere Europa immer noch darum, den Geist der Konvention zu erfüllen.
Vor wenigen Tagen ist das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) gestartet. Kritiker:innen aus Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsschutz-Aktivist:innen warnen vor den mit GEAS einhergehenden Risikofaktoren für Menschenrechtsverletzungen zum Beispiel bei den Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, beim Umgang mit der „Sekundärmigration“ und bei den „Return Hubs“. In den vielen Paragraphen der europäischen Verordnung, des deutschen Anpassungsgesetzes und der Durchführungsbestimmungen und Leitfäden dokumentiert sich der staatliche Wille, „mehr Steuerung und Kontrolle zu erlangen“ – wohlgemerkt am (vorläufigen) Ende einer je individuellen Fluchtbewegung von Menschen.
Die Gefahren durch GEAS standen im Zentrum des diesjährigen 26. Berliner Symposiums zum Flüchtlingsschutz, das von der Evangelischen Akademie zu Berlin in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Amnesty International und ProAsyl, dem Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR), großen Wohlfahrtsverbänden und Asylrechtsexpert:innen durchgeführt wurde. Die jährliche Tagung findet im Herzen der Hauptstadt auf evangelischem Territorium von Akademie und Evangelischer Kirche in Deutschland (EKD) statt. In beiden großen Kirchen wird je eine große Tagung zum Themenfeld im Jahr durchgeführt, der 10. Katholische Flüchtlingsgipfel fand bereits im Mai in Würzburg statt.
Unter dem Kirchendach in Berlin-Mitte und den Segeln der Kreuzberger Heilig-Kreuz-Kirche versicherten sich am Montag und Dienstag Praktiker:innen aus der Flüchtlingshilfe, aus Kirchen und Politik wechselseitig, man wolle einander wenigstens zuhören. Dass der Kirchenraum ein Ort des sachdienlichen und wertschätzenden Gesprächs sei, wurde von (fast) allen Podiums-Teilnehmer:innen beschworen.
GEAS nicht „für tot erklären“
Anders als beim Symposium im vergangenen Jahr richteten sich die Blicke diesmal und trotz des 75. Jahrestages der Flüchtlingsschutzkonvention weniger in Richtung Vergangenheit („Flüchtlingssommer 2015“), sondern in die schwierige GEAS-Zukunft, die aber selbst für die stärksten Kritiker:innen nicht vollständig finster ist, sondern auch Chancen und „Spielräume für die Gestaltung“ beinhaltet.
Die Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälatin Anne Gidion, nutzte ihr Grußwort am Dienstagmorgen zur Seelsorge an den versammelten Akteur:innen und dankte für deren „Mut und Liebe“. Man sei gemeinsam unterwegs, „jeder an seinem Platz im Mobile“. Gidion mahnte, man solle „die Genfer Flüchtlingskonvention nicht schlecht reden“, sie sei heute „aktuell wie eh und je“.
Die evangelische Kirchendiplomatin lobte das von der EKD gemeinsam mit über 280 weiteren Organisationen und Verbänden unterstützte Memorandum „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“, das zum Weltflüchtlingstag 2026 vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde. Mit den Partnern aus der Zivilgesellschaft habe man eine Zukunftsvision für einen starken Flüchtlingsschutz entwickelt: „Wir brauchen ein Zielbild, sonst können wir nicht gehen“. „Nicht bereit“ zeigte sich Gidion hingegen, GEAS schon direkt zum Start „für tot zu erklären“. Das neue europäische Asylsystem sei ein „Kompromiss, mit dem man arbeiten muss“.
Die Grenzen evangelischen Diskurses
Gleichwohl führen die Wege der Zivilgesellschaft und diejenigen der Regierenden derzeit in diametral unterschiedliche Richtungen. Das dokumentierte sich auf der Berliner Tagung bei der an Gideons Grußwort anschließenden Podiumsrunde mit der Generalsekretärin der Deutschen Sektion von Amnesty International, Julia Duchrow, Nadja Saborowski vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) und Staatssekretär Bernd Krösser aus dem Bundesministerium des Innern (BMI). Krösser nahm seinen Platz auf dem Podium erst mit zwanzigminütiger Verspätung, ohne Gruß und Entschuldigung ein.
Die kühlen Einlassungen Krössers auf dem Podium bezeugten die Fixierung des BMI auf „Steuerung und Kontrolle“ der Asylverfahren, eine wirkliche Konfrontation mit den VertreterInnen der Zivilgesellschaft blieb jedoch aus. Dafür sind Ministerialbeamte wohl auch die falschen Adressaten. Die für die ressentimentgeladene und impulsgesteuerte deutsche „Migrationswende“ maßgeblich politisch verantwortlichen Akteur:innen entzogen sich jedoch auch in diesem Jahr der evangelischen Diskursivität. Am Montag nahmen am Podium mit VertreterInnen aus der Politik Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und LINKE teil, aber kein:e Unions-Politiker:in. (Die AfD disqualifiziert sich für den Diskurs unter evangelischen Kirchendächern der Hauptstadt.)
Sehr wohl aber nahmen an den beiden Veranstaltungstagen des Symposiums Akteur:innen aus dem Auswärtigen Amt und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Vortragende und Zuhörende teil, die angesichts der geballten Praxis- und Rechtsexpertise aus der Asyl- und Migrationsberatung der Verbände und Vereine gelegentlich unter Rechtfertigungsdruck gerieten.
Zum Ende der Tagung hin verabschiedete sich BAMF-Vizepräsident Michael Griesbeck mit einer Keynote zur Genfer Flüchtlingskonvention als „Magna Charta des Flüchtlingsrechts“. Er geht noch in diesem Jahr in den Ruhestand. Griesbeck, der in seiner Kirchgemeinde als Lektor dient, war den Kirchen über Jahrzehnte hinweg ein verlässlicher Gesprächspartner.

Teilnehmer:innen des 26. Berliner Symposiums zum Flüchtlingsschutz (Foto: Philipp Greifenstein)
Nun also GEAS
Gegenwart und Zukunft der deutschen und europäischen Asylpolitik tragen den Namen GEAS, trotzdem zur Einführung bereits Risse im System erkennbar werden. Polen und Ungarn verweigern die Teilnahme am „Solidaritätsmechanismus“, der die „gerechte(re)“ Verteilung von Geflüchteten auf die EU-Mitgliedsstaaten vorsieht. Für Staatssekretär Krösser gehören Fragen wie diese zu den „kleinen Ruckeleien“, die es bei der GEAS-Einführung in vielen Ländern noch gebe. Zu den mindestens bis in den Herbst 2026 hinein fortdauernden Überprüfungen an deutschen Grenzen schwieg er sich aus. Sie stehen im Widerspruch zu GEAS, die EU-Kommission hat die Bundesrepublik darauf deutlich hingewiesen.
Ein großer Streitpunkt bleibt die Durchführung von Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen, wo Asylsuchende dauerhaft in geschlossenen Camps untergebracht werden sollen. Davon seien auch Familien nicht ausgenommen, erinnerte Nadja Saborowski vom DRK. Amnesty-Deutschland-Generalsekretärin Duchrow sieht in der Unterbringung in den Zentren einen „massiven Grundrechtseingriff“, aus einer Haft heraus seien keine fairen Asylverfahren möglich. Bei den Zentren handele sich um „symbolische Abschreckung“.
Gleichwohl erinnerte sie daran, dass auch das bisherige Asylsystem in Europa nicht nur von der politischen Rechten, sondern von Menschenrechtsorganisationen als „dysfunktional“ kritisiert wurde. Bewusst im Konjunktiv formuliert sie, GEAS „könne zu einem gemeinsamen guten System werden“, dazu müssten jedoch humanitäre Standards an den Grenzen eingehalten werden, Bund und Bundesländer ihre Spielräume bei der Gestaltung ausnutzen.
Gibt es darauf begründete Hoffnung? Die Liste der GEAS-Probleme ist lang und reicht von solchen, die in der europäischen Außenpolitik liegen („Return Hubs“) bis zur Begleitung und Unterstützung von Asylsuchenden in den Kommunen. Zwei Handlungsfelder betreffen Engagierte in den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden im besonderen Maß:
Für den Bundeshaushalt 2027 veranschlagt das Bundesministerium des Innern bisher keine Mittel mehr für die unabhängige Asylverfahrensberatung, in der sich die Wohlfahrtsverbände – auch Diakonie und Caritas – sehr stark engagieren. Das Engagement der freien Wohlfahrtspflege fußt auf den Fundamenten unseres Sozialstaats, denn sie übernehmen hier im Sinne der Subsidiarität eine staatliche Aufgabe.
Das BMI steht auf dem Standpunkt, die Unterrichtung und Beratung von Geflüchteten durch BAMF-Mitarbeiter:innen sei ausreichend und eine Förderung der unabhängigen Asylverfahrensberatung daher überflüssig. Ohne Förderung durch den Bund droht das Beratungsnetzwerk auseinanderzubrechen. Eine mittelbare Folge dessen wäre, warnen die Verbände, dass Fehler des System erst auf umständlichen, zeit- und ressourcenintensiven Rechtswegen ausgeräumt werden könnten.
Doch wieder Dublin: Neuer Druck aufs Kirchenasyl
Mit Spannung erwartet wird, wie viele Bundesländer ganz im Sinne des Bundesinnenministeriums sog. „Sekundärmigrationszentren“ einrichten, in denen Flüchtlinge untergebracht werden sollen, die vor dem Asylverfahren stehen (Dublin-Fälle) oder in anderen Mitgliedstaaten bereits anerkannt sind. Eigentlich sollen sie nur für kurze Zeit in solchen zentralisierten Gemeinschaftsunterkünften leben müssen, bevor sie in das für sie zuständige Land verbracht werden.
Bisher haben nur Brandenburg und Hamburg solche Zentren eingerichtet. Dafür wurden bestehende Erstaufnahmeeinrichtungen umgewidmet, die prekären Zustände setzen sich ungebrochen fort. Die Bundesregierung rechnet damit, dass weitere Länder die Einrichtung solcher Zentren zumindest prüfen. In der Vergangenheit hat sich die zentrale Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen jedoch immer wieder als humanitär problematisch und fiskalisch verantwortungslos entpuppt.
Für die Dublin-Fälle sehen die beim Symposium sprechenden Asylrechtsexpert:innen kaum Verbesserungen, vielmehr fänden sich in GEAS und insbesondere den deutschen nationalstaatlichen Konkretisierungen ein Großteil der Regeln des alten „Dublin-Systems“ wieder. Von dessen Überwindung könne daher keine Rede sein.
An einer entscheidenden Stelle gibt es sogar eine Verschärfung, die in den kommenden Monaten vermutlich zu Auseinandersetzungen zwischen Kirchen, Flüchtlingsschutz-Organisationen und den Ländern über das Kirchenasyl führen wird: In Kirchenasylen wird derzeit fast ausschließlich Dublin-Fällen Schutz gewährt. Auf Grundlage einer Verabredung zwischen den beiden großen Kirchen und dem BAMF sollen ihre Asylgesuche auf Grundlage von Härtefalldossiers erneut geprüft werden. Eine Praxis, die vom BAMF bereits seit längerem ausgesetzt wird. Das Kirchenasyl wird daher häufig als Schutzraum bis zum Übergang der Zuständigkeit für die geflüchteten Personen vom Ersteintrittsland auf Deutschland in Anspruch genommen.
Unter Umständen soll die Frist für diesen Umgang nun von Seiten der Behörden sogar auf drei Jahre hinaus geschoben werden können. Kirchgemeinden, die Kirchenasyl gewähren wollen, müssen sich daher, so die Asylrechtsexpert:innen auf dem Berliner Symposium, darauf einstellen, auch über einen solch extrem langen Zeitraum hinweg engagiert zu bleiben. Die rechtlichen Voraussetzungen für Fristverlängerungen sind jedoch umstritten. Erst auf dem Weg der Rechtsprechung wird geklärt werden müssen, was der Gesetzgeber im Unklaren belassen hat.
Alle Eule-Beiträg des Themenschwerpunkts Flucht & Migration.
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