Katholische Rechenspiele

Die katholische Kirche erhöht die „Leistungen in Anerkennung des Leids“, die Betroffenen von sexuellem Missbrauch zugesprochen werden können. Sie wird dafür tiefer in die eigene Tasche greifen müssen, als allgemein bekannt ist.

Auf ihrer Herbstvollversammlung hat die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) neue „Anerkennungsleistungen“ für Missbrauchsbetroffene beschlossen. Seitdem geistert der Betrag von 50 000 Euro durch die Berichterstattung. Auch wenn es sich bei der Entscheidung der DBK ganz sicher um einen Fortschritt handelt, lohnt sich eine kritische Betrachtung.

Bisher erhielten Missbrauchsbetroffene zumeist rund 5 000 Euro „Anerkennungsleistungen“ von der Kirche, zudem wurden Therapiekosten übernommen. Diese Regelung besteht seit 2011. Laut DBK hat die Zentrale Koordinierungsstelle bis Januar 2020 in 2 200 Fällen eine Empfehlung zur Zahlung von 1 000 bis 15 000 Euro ausgesprochen. Die Zahlungen summierten sich bis dahin auf 10,3 Millionen Euro.

Einzelne (Erz-)Bistümer sind bei der Zahlung der Anerkennungsleistungen allerdings großzügiger gewesen, auch tauchen an verschiedenen Stellen innerhalb der katholischen Kirche in Deutschland unterschiedlich viele Fälle in den Statistiken auf. Sachlich richtig muss daher formuliert werden, dass die katholische Kirche bisher mindestens 10,3 Millionen Euro an „Anerkennungsleistungen“ zzgl. der Kostenübernahmen für Therapien gezahlt hat.

Das ist nicht wenig, wird aber durch die nun anstehenden Kosten der neuen „Anerkennungsleistungen“ weit übertroffen. Joachim Frank, Chefkorrespondent des Kölner Stadt-Anzeigers und der Mitteldeutschen Zeitung, hat in seinem „Standpunkt“ auf katholisch.de ein kleines Rechenspiel angestellt. Er nimmt die Bischöfe beim Wort und rechnet mit 50 000 Euro je Betroffene:n, deren Gesamtzahl er der MHG-Studie entnimmt: 50 000 € x 3 677 Betroffene ergibt die Gesamtsumme von 184 Millionen Euro.

Eine gewaltige Summe, die deutlich macht, wie groß die finanzielle Belastung für die (Erz-)Bistümer selbst durch die von vielen Betroffenen als defizitär empfundenen und vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, scharf kritisierten „Anerkennungsleistungen“ ausfallen könnte.

Doch so einfach wie Frank rechnet, stellt sich die Sache gar nicht dar.

Wieviele Betroffene haben Anspruch?

Zunächst einmal können wir dank jüngster Erkenntnisse eine deutlich nach oben korrigierte Zahl der Betroffenen annehmen, die ab Januar 2021 bei der DBK einen Antrag auf „Anerkennungsleistungen“ stellen könnten. Der Zwischenbericht des unabhängigen Aufarbeitungsprojekts „Erfahren.Verstehen.Vorsorgen (EVV)“ im Bistum Mainz, der am vergangenen Mittwoch vorgestellt wurde, geht allein für das Bistum Mainz von 422 Betroffenen aus. Für die MHG-Studie hatte das Bistum 169 Betroffene gemeldet.

Der Anstieg bei der Betroffenenzahl ergibt sich daraus, dass Fälle von zum Tatzeitpunkt erwachsenen Personen mitgezählt werden und auch solche, bei denen der Täter kein Geistlicher war, sondern anderweitig beim Bistum beschäftigt. In Mainz ergibt sich daher eine um das Zweieinhalbfache vergrößerte Betroffenenzahl. Es steht zu vermuten, dass dies auch für die anderen deutschen (Erz-)Bistümer gelten könnte, auch wenn in der Vergangenheit anderswo gründlicher recherchiert worden wäre. Der Missbrauch an Erwachsenen ist erst seit 2019 richtig in den Fokus der Aufklärung gerückt und muss sicher auch was die Höhe möglicher „Anerkennungsleistungen“ im Vergleich zum sexuellen Missbrauch von Kindern differenziert betrachtet werden.

Nimmt man einmal die neuen Mainzer Zahlen, ergibt sich eine vermutliche Betroffenenzahl von 9 200 Personen in den deutschen (Erz-)Bistümern. Erhielte jede:r von ihnen 50 000 Euro ergäbe sich eine Gesamtsumme von 450 Millionen Euro, die von der katholischen Kirche aufgebracht werden müsste.

Individuelle Zuwendung

In jedem Fall werden auch die neuen „Anerkennungsleistungen“ den Betroffenen individuell zugesprochen. Diese Aufgabe soll „durch ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium“ übernommen werden, das sich bei der Leistungsfestsetzung „zukünftig an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern in vergleichbaren Fällen orientieren“ soll. Maximal können, so hat es die DBK beschlossen, 50 000 Euro zzgl. Übernahme von Therapiekosten zugesprochen werden.

Staatliche Gerichte beziehen in ihre Urteilsfindung die Schwere des Missbrauchs mit ein. So wird sexueller Missbrauch durch Berührung des Geschlechtsteils, versuchten Geschlechtsverkehr oder erzwungenen Oralverkehr üblicherweise mit 5 000 bis 10 000 Euro Schmerzensgeld „entschädigt“. Betroffene mehrfachen sexuellen Missbrauchs mit Geschlechtsverkehr erhalten im Erfolgsfall 15 000 - 30 000 Euro, bei schwerem und schwersten sexuellem Missbrauch über einen längeren Zeitraum und bei Kindern gibt es zwischen 20 000 und 70 000 Euro. Den Missbrauch gerichtsfest zu beweisen, stellt allerdings eine oft beklagte und für viele Betroffene unüberwindbare Hürde dar. Das unabhängige Gremium wird im Auftrag der DBK hingegen nur eine niedrigschwellige Plausibilitätsprüfung durchführen.

Auf Nachfrage der Eule zum erwartbaren Umfang der individuellen Leistungen gibt die DBK keine genauere Auskunft. „Die konkrete Festsetzung der Leistung in Anerkennung des Leids obliegt dem unabhängigen Gremium, das aufgrund des gemachten Gesamtbildes eine Entscheidung treffen soll“, in das Gesamtbild fließen „natürlich die Tat und deren Faktoren, aber auch das Nachtatverhalten des Täters, das Verhalten der Institution oder die Folgen für den Betroffenen“ mit ein, so die DBK gegenüber der Eule.

Anders als manche oberflächliche Berichterstattung suggeriert, werden nicht alle Betroffenen den Maximalbetrag von 50 000 Euro erhalten. Das liegt schon daran, dass es sich bei der Mehrzahl der Missbrauchsfälle eben nicht um schwere Missbrauchsverbrechen bis hin zur mehrfachen Vergewaltigung handelt. Auch die Miteinbeziehung von zum Tatzeitpunkt erwachsenen Betroffenen sorgt dafür, dass die Zahl der schwerwiegenden Fälle im Verhältnis zur Gesamtzahl abnimmt.

Es gibt Betroffene, die sei der Tat mit schlimmsten psychischen und physischen Folgeschäden leben müssen. Sie wurden und werden auch über das staatliche Opferentschädigungsrecht entschädigt. Für die vielen weniger schweren Missbrauchsfälle mit ihren zum Teil subtilen Langzeitfolgen wollen die Kirchen nach eigener Aussage mit ihren „Anerkennungsleistungen“ einen Beitrag leisten. Der Bedarf bei den Betroffenen ist je nach Missbrauchsfall höchst unterschiedlich: So haben viele Betroffene niemals eine Therapie in Anspruch genommen, deren Kosten sie nun der Kirche in Rechnung stellen könnten.

Nimmt man einmal mangels genauerer Daten zur Struktur der Gruppe der Betroffenen eine Normalverteilung der „Anerkennungsleistungen“ auf ihre Gesamtzahl an, ergeben sich daher bei 9 200 möglichen Antragssteller:innen Gesamtkosten von ca. 230 Millionen Euro für die katholische Kirche in Deutschland. Wenn sich das unabhängige Gremium tatsächlich am Versprechen des DBK-Vorsitzenden Bischof Georg Bätzing (Limburg) orientiert, „als Referenzpunkt den oberen Bereich von Leistungen in vergleichbaren Fällen anzusetzen“, kommt auf die katholische Kirche sogar eine noch höhere Summe zu.

Anrechnung bisheriger Anerkennungsleistungen

Im abschließenden Pressebericht der Herbstvollversammlung und in weiten Teilen der Berichterstattung fehlt der Hinweis darauf, dass bereits erhaltene „Anerkennungsleistungen“ mit den neuen „Anerkennungsleistungen“ verrechnet werden. Die DBK informiert darüber an anderer Stelle auf ihrer Website. Betroffene erhalten also nur dann noch einmal Geld, wenn ihr Anspruch auf die neuen „Anerkennungsleistungen“ den bereits erhaltenen Betrag übersteigt.

Betroffene, die seit 2011 schon einmal „Anerkennungsleistungen“ zugesprochen bekommen haben, sollten jedoch einen Antrag auf die neuen Leistungen stellen. Es sei „allenfalls theoretisch möglich“, erklärt die DBK auf eine entsprechende Anfrage der Eule, dass nach Verrechnung der bereits ausgezahlten Leistungen keine weitere Auszahlung vorgenommen werde, „da der Leistungsrahmen sich sehr stark erweitert hat“.

Da das unabhängige Gremium bei seinem Leistungszuspruch auch andere Faktoren als die Tatumstände würdigen soll (s.o), trifft dies womöglich zu. Es könnte jedoch auch sein, dass Betroffene von weniger schwerem Missbrauch hier durch das Raster fallen und keine weiteren „Anerkennungsleistungen“ erhalten werden.

Auch für die Gesamtsumme der „Anerkennungsleistungen“, die von der katholischen Kirche zu zahlen sind, hat die Anrechnung bereits gezahlter Leistungen Konsequenzen: Die bereits zugesprochenen Leistungen nach der alten Regelung belaufen sich auf mindestens 10,3 Millionen Euro (Stand: Januar 2020, s.o.). Diesen Betrag kann man – im Rahmen des hypothetischen Rechenspiels – also von der zu erwartenden Gesamtsumme abziehen.

Wieviel Geld wird die katholische Kirche aufwenden müssen?

Der tatsächliche Umfang der von den (Erz-)Bistümern zu zahlenden neuen „Anerkennungsleistungen“ ist davon abhängig, wieviele Betroffene die Leistungen ab Januar 2021 beantragen werden, und wie großzügig die unabhängige Kommission im durch die Bischöfe vorgegebenen Spielraum von bis zu 50 000 Euro agieren wird. Schlussendlich wird man sich also erst zum Jahreswechsel 2021/2022 einen ersten Eindruck und noch wesentlich später ein umfassendes Bild des realen finanziellen Aufwands für die neuen „Anerkennungsleistungen“ verschaffen können.

Vermutlich wird der Gesamtbetrag aber deutlich höher ausfallen als die von Joachim Frank überschlagenen 184 Millionen Euro. Dafür spricht allein schon die größere Anzahl von Betroffenen. Wie seit Veröffentlichung der MHG-Studie im Herbst 2018 bekannt ist, bilden die in ihr erwähnten 3 677 Missbrauchsfälle nur einen Ausschnitt des tatsächlich vorgefallenen sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche.

Sollte die unabhängige Kommission die Bischöfe tatsächlich beim Wort nehmen, stehen der katholischen Kirche trotz Anrechnung bereits gezahlter Leistungen also Ausgaben von ca. 220 – 270 Millionen Euro für die neuen „Anerkennungsleistungen“ zzgl. Übernahme von Therapiekosten bevor.