Sächsische Landeskirche

Synodale aus Sachsen: Glaubwürdigkeit der Landeskirche wird beschädigt

In der sächsischen Landeskirche eskaliert der Streit um das Kirchengesetz zu Anerkennungsleistungen für Missbrauchsbetroffene zu einer Krise, die an die Verfassung der Kirche rührt.

In der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (EVLKS) brodelt es: Im Anschluss an eine ungewöhnliche Synodenentscheidung im März 2026 (wir berichteten) wurde die bisherige Präsidentin der Landessynode, Bettina Westfeld, von der Kirchenleitung nicht mehr in die neue 29. Landessynode berufen. Auch das damals verabschiedete Gesetz zur Einführung der EKD-Anerkennungsrichtlinie ist noch nicht in Kraft getreten.

Angesichts der neuesten Entwicklungen meldeten sich gestern 39 Synodale der 28. Landessynode der EVLKS zu Wort. Die Legislatur ist zwar mit der Sondertagung vor zwei Monaten zu Ende gegangen, die Synodalen sind aber noch nicht fertig: Sie verlangen „die zeitnahe Veröffentlichung und Inkraftsetzung des von der Landessynode beschlossenen Gesetzes zur Umsetzung der EKD-Anerkennungsrichtlinie – unverzüglich und ohne weitere Verzögerung“ sowie „transparente Auskunft über die nächsten Schritte der Umsetzung“.

In ihren Schreiben, das der Eule vorliegt, appelieren die Synodalen an die „gemeinsame Verantwortung gegenüber den Betroffenen sexualisierter Gewalt“, die „alle kirchlichen Leitungsorgane zu einer zeitnahen und verlässlichen Umsetzung der gefassten Beschlüsse der 28. Landessynode“ verpflichte. Die Unterzeichnenden beklagen weiter, dass „bisher nicht öffentlich transparent“ ist, warum das Gesetzgebungsverfahren „über 2 Monate nach dem Beschluss der Landessynode noch nicht abgeschlossen ist“. Dadurch würde „die Glaubwürdigkeit der Landeskirche nach innen und außen beschädigt“.

„Prüfung ist noch nicht abgeschlossen“

Auf Nachfrage der Eule, warum die Veröffentlichung des Beschlusses und Inkraftsetzung des Gesetzes bisher ausgeblieben ist, gab die sächsische Landeskirche keine Auskunft. Eine Sprecherin der EVLKS informierte lediglich, „ordnungsgemäß zustande gekommene Kirchengesetze“ seien „vom Landesbischof als Vorsitzendem der Kirchenleitung zu vollziehen“. Die Kirchenleitung berate derzeit, „wie eine rechtskonforme Umsetzung erfolgen kann“. Eine entsprechende Prüfung sei „noch nicht abgeschlossen“: „Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird dazu informiert werden.“

Unterstützt wird die Protest-Erklärung zum jetzigen Zeitpunkt von 39 der 80 Mitglieder des 28. Landessynode, darunter Pfarrer:innen und nicht-ordinierte Mitglieder, Personen im kirchlichen Dienst und Ehrenamtliche sowie einer der bisherigen Vize-Präsidenten der Landessynode, Pfarrer Christoph Herbst (Dresden). Nicht zu den Unterzeichnenden gehört jedoch Bettina Westfeld, die bisherige Synodenpräsidentin.

In einem eigenen Statement begrüßt sie jedoch, „dass die Synodalen öffentlich für ihren Beschluss zum Gesetz zur kompletten Übernahme der Anerkennungsrichtlinie der EKD einstehen und damit synodale Mitwirkung in unserer Landeskirche einfordern“. Die Nicht-Berufung Westfelds in die Landessynode, die sich im Herbst 2026 konstituieren wird, bildet den äußeren Anlass für den Brandbrief der Synodalen – den Tropfen, der das Fass zu überlaufen gebracht hat.

Ein Aufstand der Synodalen?

Anders als bisher in der sächsischen Landeskirche üblich wurde die bisherige Präsidentin der Landessynode von der Kirchenleitung nicht für die neue Legislatur in die Landessynode berufen, obwohl sie signalisiert hatte, sich erneut der Wahl zur Synodenpräsidentin stellen zu wollen.

Der Kirchenleitung der EVLKS gehören 18 Personen an, darunter 9 synodale Mitglieder (gewählt aus den Reihen der 28. Landessynode), sieben VertreterInnen des Landeskirchenamtes, die Präsidentin der Landesynode und Landesbischof Tobias Bilz. Die sog. „kleine Kirchenleitung“ besteht aus Landesbischof Bilz, Synodenpräsidentin Westfeld und dem Präsidenten des Landeskirchenamtes, Hans-Peter Vollbach.

Über die Nicht-Berufung Westfelds in die nächste Landessynode und damit den Bruch des „ungeschriebenen Gesetzes“, amtierende Synodenpräsident:innen für eine neue Legislatur zu berufen, insofern sie sich einer Wiederwahl stellen wollen, berichtete bereits vor zwei Wochen die Kirchenzeitung der EVLKS, Der Sonntag. Westfeld war seit 2002 Landessynodale. In der 26. und 27. Landessynode war sie Vizepräsidentin, der 28. stand sie als Präsidentin vor. Bis zur Konstituierung der neuen Landessynode im Herbst ist sie offiziell im Amt.

Westfeld reagierte auf ihre Nicht-Berufung mit einer eigenen Erklärung gegenüber der Presse, in der sie ihre Bilanz als Präsidentin der Landessynode und deren „starkes Mandat“ verteidigte. Das Statement liegt der Eule vor. Westfeld erklärt darin, Gründe für ihre Nicht-Berufung seien ihr nicht genannt worden. Nach Kenntnisstand der Eule hat vor der Abstimmung in der Kirchenleitung auch keine Aussprache über ihre Person stattgefunden.

Die sog. „kleine Kirchenleitung“ bestehend aus (v.l.n.r.) Landesbischof Tobias Bilz, Synodenpräsidentin Bettina Westfeld und LKA-Präsident Hans-Peter Vollbach (Foto: EVLKS)

Eine Richtlinie findet ihren Weg

In ihrem Statement verteidigt Westfeld zudem den Beschluss der Synode zur unveränderten Übernahme der EKD-Anerkennungsrichtlinie auf der Sondertagung vom März 2026 (s. hier in der Eule). Die Landessynode habe damit „in einer zentralen Frage kirchlicher Glaubwürdigkeit institutionelle Verantwortung“ übernommen.

Das sächsische Landeskirchenamt unter seinem Präsidenten Hans-Peter Vollbach sah sich seit dem Frühjahr 2025 außerstande einen eigenen Gesetzesvorschlag in die synodale Beratung einzubringen. Ein Vorschlag wurde innerhalb des LKA kontrovers diskutiert und fand, wie die Eule erfahren hat, weder im Kollegium noch in der Kirchenleitung die notwendige Zustimmung.

Nur deshalb wurde aus der Landessynode heraus ein eigener Gesetzesvorschlag eingebracht, der die vollständige und unveränderte Übernahme der EKD-Anerkennungsrichtlinie vorsah. Auf der Sondertagung im März wurde ein Änderungsantrag abgelehnt, der vom Vizepräsidenten der 28. Landessynode, Christoph Apitz, eingebracht wurde und eine Einschränkung der EKD-Richtlinie bedeutet hätte. Schließlich stimmten 56 Synodale (bei 15 Nein-Stimmen) dem neuen Kirchengesetz zu. Seitdem warten Synodale und Betroffene sexualisierter Gewalt in der Landeskirche auf dessen ordnungsgemäße Veröffentlichung.

Während der Sondertagung hatte LKA-Präsident Vollbach mehrfach auf „offene Fragen“ hingewiesen und die Rechtmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens infrage gestellt. Sein Agieren auf der Sondertagung, von der die Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen wurde, sorgte innerhalb der Synode für Verwirrung und Befremden. Auf der Sondertagung wurde der inzwischen über mehrere Jahre anhaltende Dissens zwischen Landesbischof und LKA-Präsident in der Frage der Anerkennungsleistungen auf halb-offener Bühne ausgetragen.

Bilz ist seit 2020 Landesbischof der EVLKS, seit 2024 zudem stellvertretender Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und als Kirchenvertreter Mitglied des Beteiligungsforums sexualisierte Gewalt in der EKD und Diakonie (BeFo). Dort wurde die EKD-Anerkennungsrichtlinie von Betroffenen- und Kirchenvertreter:innen gemeinsam entwickelt.

In ihrem Protest-Schreiben stellen sich die 39 Synodalen nun deutlich hinter Bilz, der sich „in der gesamten Diskussion mehrfach und deutlich für eine Übernahme der Anerkennungsrichtlinie in das landeskirchliche Recht ausgesprochen“ habe. Ihm sei es darum gegangen, „eine einheitliche Umsetzung in allen Landeskirchen zu ermöglichen“: „Dies war vor allem von den Betroffenenvertretern gefordert worden und wurde von den Synodalen auch als wichtiges Ziel erkannt.“

Ein Start mit Schwierigkeiten

Nach umfänglichen und insgesamt drei Jahre lang andauernden Beratungs- und Abstimmungsprozessen inklusive eines schriftlichen Stellungnahmeverfahrens unter allen Landeskirchen stimmten im Frühjahr 2025 sowohl der Rat als auch die Kirchenkonferenz der EKD der neuen Anerkennungsrichtlinie zu (wir berichteten). An diesem Entscheidungsprozess hatte auch der sächsische LKA-Präsident Vollbach immer wieder teilgenommen.

Binnen eines halben Jahres sollten daraufhin in der zweiten Jahreshälfte 2025 in allen evangelischen Landeskirchen und Landesverbänden der Diakonie Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung der neuen Verfahren zum 1. Januar 2026 geschaffen werden, während zugleich bereits die organisatorischen Vorbereitungen in Angriff genommen werden mussten. Dazu zählten auch Vorkehrungen, um die Zahlungsunfähigkeit von einzelnen diakonischen Einrichtungen und Werken durch etwaige umfangreiche Anerkennungsleistungen zu verhindern (s. hier in der Eule).

Zu Jahresbeginn 2026 konnten die reformierten Verfahren in der Mehrzahl der insgesamt 10 Verbünde von Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden an den Start gehen. Die EKD-Richtlinie wurde für den Bereich der Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen sowie in der bayerischen Landeskirche modifziert, in Hessen und in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) erst verzögert angenommen (s. hier in der Eule).

In Sachsen müssen Betroffene sexualisierter Gewalt hingegen noch immer auf die neuen Verfahren warten. Mehr als ein Jahr ist seit der Zustimmung von Rat und Kirchenkonferenz zur Anerkennungsrichtlinie inzwischen ins Land gegangen: Die „offenen Fragen“ des LKA-Präsidenten bleiben offenbar immer noch unbeantwortet, jedenfalls öffentlich werden sie nicht erörtert.

In der sächsischen Landeskirche sind unterdessen 141 Betroffene sexualisierter Gewalt und 84 Beschuldigte im Zeitraum seit dem Jahr 1946 bekannt. Seit dem Jahr 2020 wurden bereits ca. 700.000 Euro als Anerkennungsleistungen an 58 Betroffene gezahlt.

Synodenpräsidentin Bettina Westfeld spricht auf der Sondertagung der Landessynode im März 2026 (Foto: EVLKS)

Retourkutsche oder Systemfehler?

Der Vollzug des beschlossenen Kirchengesetzes ist laut der sächsischen Kirchenverfassung Aufgabe des Landesbischofs als Vorsitzendem der Kirchenleitung. Das Gremium tritt noch in dieser Woche zu seiner monatlichen Sitzung zusammen. Das Handeln der Kirchenleitung während der Übergangszeit zwischen der 28. und 29. Landessynode wirft Fragen auf:

Handelt es sich bei der Nicht-Berufung der bisherigen Synodenpräsidentin in die neue Landessynode um eine Retourkutsche derjenigen, denen die Landessynode zuletzt zu selbstbewusst agierte – oder gar der synodalen Mitglieder der Kirchenleitung, die ihrer Synodenpräsidentin nicht folgen wollten? Wird der Synodenbeschluss vom März in der Kirchenleitung ausgebremst?

In ihrer Erklärung halten die protestierenden Synodalen fest, Westfeld habe die Diskussion um die Anerkennungsleistungen „sachlich und verantwortungsbewusst geleitet und der Synode ermöglicht, Entscheidungen auf einer informierten Grundlage zu treffen“. Gegenüber dem Sonntag bedauerte die frühere sächsische Synodenpräsidentin Gudrun Lindner das unfreiwillige Ende von Westfelds Wirken in der Landessynode und verwies noch auf einen weiteren Umstand: „Früher hat sich die Syn­ode hinter dem Landesbischof gesammelt, wenn er eine Position deutlich vertreten hat. Das ist heute auch nicht mehr so.“

Landesbischof Bilz war in jüngster Vergangenheit nicht nur mit seiner klaren Positionierung zu den Anerkennungsleistungen hervorgetreten, sondern auch mit einer „Rüge“, die er seiner Kirche aussprach, als in der Landessynode im Herbst 2024 keine Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Ergänzung der Kirchenverfassung zustande kam, die der EVLKS das Eintreten „für ein von Gleichberechtigung und gleichberechtigter Teilhabe bestimmtes Zusammenleben“ aufgetragen hätte. In einer evangelischen Kirche, deren modus operandi üblicherweise das Austarieren und Moderieren hinter verschlossenen Türen ist, ein bemerkenswerter Vorgang.

Den protestierenden Synodalen geht es angesichts der jüngsten Entwicklungen nicht allein um die zügige Umsetzung des von ihnen beschlossenen Gesetzes zu den Anerkennungsleistungen, sondern um auch um eine „öffentliche Debatte über das Verhältnis von Landessynode, Kirchenleitung und Landeskirchenamt“. Gegenüber der Eule betonten mehrere Synodale der 28. Landessynode, die kommende 29. Landessynode müsse sich intensiv mit dem Zusammenspiel der landeskirchlichen Gremien, der Wahrung des synodalen Prinzips und der Mitbestimmung der Kirchenmitglieder angesichts der anstehenden Transformationsprozesse befassen.

Am Ende geht es in Sachsen auch darum, wer in der Kirche wie Macht ausübt und welche Rechte und Pflichten die betagte sächsische Kirchenverfassung welchen Ämtern und Gremien zugesteht und auferlegt. Am Sonnabend dieser Woche treffen sich die neu- und wiedergewählten Synodalen zu einem Kennenlerntag.


Alle Eule-Beiträge zum Themenschwerpunkt „Missbrauch evangelisch“.


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