Kündigung unterm Weihnachtsbaum
Beim christlichen Fernsehsender Bibel TV eskalierte die Auseinandersetzung um die Mitbestimmung der Mitarbeiter:innen. Über die Hintergründe eines Streits, der vor Gericht landete.
Die Rechtsstreitigkeiten zwischen dem christlichen Fernsehsender Bibel TV und einem ehemaligen Mitarbeiter wurden am 20. August mit einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht in Hamburg wohl endgültig zu den Akten gelegt. Einigkeit aber herrscht nicht.
Bereits im März hatte der Medienjournalist René Martens in der taz über den Streit bei Bibel TV berichtet, ein Echo in der Kirchenlandschaft ist bisher aber ausgeblieben. Der Konflikt wurde in christlichen Medien überhaupt nicht thematisiert, obwohl er hinter den Kulissen die Gemüter erregt.
Was geschah beim christlichen Fernsehsender Bibel TV?
Für vier ehemalige Mitarbeiter:innen des Senders, die sich mit einem Offenen Brief an die Gesellschafter des Senders wenden, begann alles damit, „dass einige Mitarbeiter die Gründung eines Betriebsrates anstrebten“. Durch die Initiative habe man helfen wollen, „langandauernde Missstände“ im Unternehmen zu beseitigen, die Geschäftsführung aber habe sich dagegen mit Händen und Füßen gewehrt. So steht es in einer längeren Fassung des Offenen Briefes, die an die Gesellschafter gerichtet ist, und einem Protokoll der Vorgänge, das die betroffenen Ex-Mitarbeiter:innen erstellt haben. Beide Dokumente liegen der Eule vor.
Bibel TV sieht den Auslöser des Streits hingegen in einem Konflikt zweier der Betriebsrats-Initiatoren mit dem Rest ihres Teams und ihrer Teamleitung, der vor der Initiative zur Gründung eines Betriebsrats bestand. In diesem Kontext müsse man den Umstand verstehen, dass sich die Initiatoren „allein durch ihre E-Mail mit der Einladung zur Gründung eines Betriebsrates automatisch sofortigen Kündigungsschutz verschafften“, so Thomas Brand, Pressesprecher des Senders, gegenüber der Eule.
Tatsächlich stehen Initiatoren von Betriebsratsgründungen unter gesetzlichem Kündigungsschutz. So soll verhindert werden, dass Arbeitgeber Mitarbeiter:innen loswerden, die sich für die betriebliche Mitbestimmung einsetzen. Der Kündigungsschutz gilt für Betriebsräte und auch schon für diejenigen Mitarbeiter:innen, die zur Gründung eines Betriebsrates offiziell einladen.
Drei Mitarbeiter:innen von Bibel TV taten genau das im August 2019. Per Aushang luden sie zu einer Betriebsversammlung ein, auf der ein Wahlvorstand für eine Betriebsratswahl gewählt werden sollte. Zuvor hatten sie die Geschäftsführung von ihrem Ansinnen in Kenntnis gesetzt und um die Freistellung der Kolleg:innen für die Zeit der Betriebsversammlung gebeten.
Schnell wird klar: Die Geschäftsführung will keinen Betriebsrat. Er verursache Kosten und sei einem christlichen Unternehmen nicht angemessen. Stattdessen steht schnell die Einrichtung einer Mitarbeitervertretung im Raum. In kirchlichen Werken und Einrichtungen gibt es aufgrund der Sonderrechte der Kirchen keine Betriebsräte, sondern Mitarbeitervertretungen mit ähnlichen Rechten und Pflichten.
Den Initiatoren wird vermittelt, das Anliegen der Betriebsratsgründung doch fallen zu lassen. Doch sie halten an ihrem Plan fest. Den ursprünglichen Wahltermin jedoch verschieben sie, um das Ergebnis einer lange geforderten und von der Geschäftsleitung organisierten Mediation im Kollegium abzuwarten.
Auch hier gehen die Schilderungen der Beteiligten auseinander. Laut Bibel TV hatten „die Initiatoren zu keiner Zeit eine Mehrheit unter den Mitarbeiter*innen von BibelTV“ für ihr Anliegen. Daran habe auch die Verlängerung des Wahlkampfs um drei Monate nichts geändert. Während dieser Phase stehen die Initiatoren weiter unter dem besonderen Kündigungsschutz, der während Betriebsratsgründungen gilt.
Mobbing am Arbeitsplatz?
Schon bald folgen jedoch Abmahnungen aus verschiedenen Gründen und die Initiatoren werden am Arbeitsplatz gemobbt. So berichten die Betroffenen davon, dass Arbeitszeiten und -Aufträge peinlich genau überwacht, Teamzuschnitte geändert und anscheinend sinnlose Arbeitsaufträge erteilt, Gespräche mit Kolleg:innen beobachtet und von der Arbeitszeit abgerechnet wurden.
Andere Mitarbeiter:innen schildern den Initiatoren, wie sie von der Geschäftsleitung gegen sie aufgewiegelt wurden. Eine von ihen wird von der Geschäftsleitung vor den Kolleg:innen ohne Gelegenheit zur Widerrede persönlich angegangen. Dass die Wahl eines Wahlvorstands schließlich scheitert, liegt nach Meinung der Initiatoren auch daran, dass die Belegschaft verstanden hat: Ein Betriebsrat ist nicht erwünscht.
Doch zwei der Initiatoren geben sich damit nicht zufrieden. Sie wollen für die neue Mitarbeitervertretung kandidieren. Daraufhin wird einem von ihnen, Wolfgang Köhler, gekündigt. Kurz nachdem sein besonderer Kündigungsschutz erloschen war. Bereits zuvor hatte man ihm mitgeteilt, dass sein bis Juli 2020 befristeter Vertrag nicht verlängert würde.
Am 17. Dezember erhält er die betriebsbedingte Kündigung zum 31. März 2020 mit sofortiger Freistellung. Köhler muss seine Zugangskarte abgeben und den Betrieb sofort verlassen. Eine weitere Initiatorin erhält gar eine fristlose Kündigung, zugestellt per Einschreiben an Heiligabend.
Beide verlieren ihre Arbeit beim christlichen Fernsehsender und können so nun auch nicht mehr für die Mitarbeitervertretung kandidieren. Köhler schaltet die Kirchengewerkschaft ein, bei der er Mitglied ist. Sie übernimmt seinen Rechtsbeistand. Er will überprüfen lassen, ob Abmahnungen und Kündigung rechtmäßig sind.
Wiedersehen vor Gericht
Es beginnt ein monatelanger Arbeitsrechtsstreit und die Kirchengewerkschaft stellt außerdem einen Strafantrag wegen Behinderung einer Betriebsratsgründung.gegen Matthias Brender, den Geschäftsführer von Bibel TV. Die zu Weihnachten fristlos gekündigte Mitarbeiterin vergleicht sich hingegen mit der Geschäftsleitung.
Das Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft im Sommer 2020 eingestellt, weil sie kein strafrechtlich relevantes Verhalten der Geschäftsführung erkennen kann. Am 20. August 2020 schließlich schließen Köhler und Bibel TV eine arbeitsgerichtliche Einigung: Das Unternehmen verzichtet auf die Kündigung, Köhler erhält das ihm bis zum regulären Vertragsende zustehende Gehalt. Die Kirchengewerkschaft verzichtet im Gegenzug darauf, gegen die Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Beschwerde einzulegen.
Dass sich beim Sender und für die verbliebenen Mitarbeiter:innen etwas zum Positiven verändert, motiviert Wolfgang Köhler bis heute. „Der Ausgang des Verfahrens setzt ein Zeichen an alle Kolleginnen und Kollegen von Bibel TV, dass es sich lohnt, einen Betriebsrat zu gründen,“ so Köhler nach Verfahrensende. „Betriebliche Mitbestimmung ist eine Sache der Arbeitnehmer. Auch Abmahnungen und Kündigungen können daran nichts ändern.“
Auch sein Rechtsbeistand von der Kirchengewerkschaft, Silvia Schmidbauer, kommentiert das Ergebnis kämpferisch: „Fest steht, dass niemandem wegen der Gründung eines Betriebsrats eine wirksame Kündigung des Arbeitsverhältnisses droht! Auch subtilere Formen bleiben nicht ungeprüft, wenn man sich wehrt!“
Im Januar 2020 wurde unterdessen eine Mitarbeitervertretung gewählt, die sich nach dem Wunsch der Beteiligten an den Mitarbeitervertretungen der Diakonie orientieren soll, informiert der Sender auf seiner Website. Bei Bibel TV kommt somit wohl weder das „weltliche“ Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), noch das in den Kirchen geltende Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD bzw. MAVO) zur Anwendung. Die Satzung der Bibel TV-Mitarbeitervertretung liegt der Eule nicht vor. Am Rande der Gerichtsverhandlung in Hamburg bestätigte ein Vertreter der Geschäftsführung nach Informationen der Eule, dass Mitarbeiter:innen während ihrer Tätigkeit für die Mitarbeitervertretung Kündigungsschutz genießen sollen.
Christliche Werte bei der Unternehmensführung?
Die Rechtshändel sind damit beendet, offen bleibt hingegen die Frage der Autor:innen des Offenen Briefes an die Bibel TV-Gesellschafter, ob die Personalpolitik des Unternehmens „mit den Werten vereinbar ist, für die sie öffentlich einstehen“. In der Tat dürften für ein christliches Unternehmen andere Ansprüche gelten, auch wenn Bibel TV kein kirchliches Unternehmen ist.
Der Sender firmiert als gemeinnützige GmbH mit insgesamt 16 Gesellschaftern. 52 % der Anteile hält die Rentrop-Stiftung gGmbH des Sendergründers Norman Rentrop. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist über das Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP)* mit 12,75 % beteiligt, einen ebenso großen Anteil hält die katholische Kirche über die Astratel Radio- und Televisions-Beteiligungsgesellschaft mbH. Zu den weiteren Gesellschaftern gehören evangelikale Medien wie der SCM Verlag und ERF Medien.
Die Gründung von Bibel TV geht maßgeblich auf Norman Rentrop zurück, den Gründer und Inhaber des VNR Verlages für die Deutsche Wirtschaft. Rentrop ist Vorsitzender der Gesellschafterversammlung des christlichen Senders. Außerdem ist er berufenes Mitglied der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) und stellvertretendes Mitglied der EKD-Synode sowie Vorstand bei idea und Kuratoriumsmitglied bei ProChrist.
Der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft war durch Gründung und Unterstützung des Rednerpreises „Cicero“ und des ökumenischen Predigtpreises (bis 2018) in den vergangenen Jahren immer wieder positiv in den Nachrichten. Doch gab das Geschäftsgebaren auch Anlass zu kritischer Berichterstattung:
DER SPIEGEL nannte Rentrop „einen der eifrigsten Adresshändler und Lebenshilfe-Ratgeber im Lande“. Mehrfach kritisierten Verbraucherschützer Geschäftsmodell und irreführende Werbung des Verlages. Im Verlag erscheinen vor allem Ratgeber und Informationen für Unternehmer:innen, darunter auch das Informationsportal wirtschaftswissen.de, auf dem zahlreiche Publikationen zum Mit- und Gegeneinander von Betriebsrat und Geschäftsführung angeboten werden. Im VNR Verlag erhielt auch Bibel TV-Geschäftsführer Matthias Brender seine Ausbildung.
Reaktionen der Gesellschafter
In ihrem Offenen Brief machen die ehemaligen Mitarbeiter:innen auf eine „schwierige Arbeitsatmosphäre“ beim Sender aufmerksam und appellieren an die Minderheitsgesellschafter aus der evangelischen und katholischen Kirche, „künftig größeren Einfluss auf die Personalpolitik der Geschäftsführung [zu] nehmen“. Was sagen also die Gesellschafter aus den beiden großen Kirchen?
Jörg Bollmann, Direktor des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik (GEP), zeigt sich gegenüber der Eule „sehr froh darüber, dass die Staatsanwaltschaft – wie von uns erwartet – keine strafbaren Handlungen erkennen konnte“. „Ich finde es gut, dass ein fairer Vergleich geschlossen wurde“, das habe man sich auch im Gespräch mit der Geschäftsführung von Bibel TV gewünscht, so Bollmann weiter.
Die Gesellschaftervertreter der katholischen Astratel bei Bibel TV erfuhren vom Streit im Vorfeld der jährlichen Gesellschaftersitzung. Man habe „die Geschäftsführung gebeten, uns über weitere Entwicklungen genaustens zu informieren bzw. nicht nur den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen […], sondern darüber hinaus eine genaue Fürsorgepflicht gegenüber den Menschen zu beachten.“ Die Geschäftsführung habe dies zugesagt. Außerdem verweist man Seitens der Astratel gegenüber der Eule auf die neu eingerichtete Mitarbeitervertretung.
„Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass jede Auseinandersetzung verschiedene Perspektiven hat“, so die Astratel-Vertreter:innen weiter, „deshalb sind wir mit Verurteilungen vorsichtig, da wir der Zunahme öffentlicher Tribunalisierungen auf den vielfältigen medialen Verbreitungswegen sorgenvoll gegenüberstehen.“ Man setze sich für eine „interne Streit- und Konfliktkultur ein, die sich auch in einer vernünftigen Mitsprache des Kollegiums widerspiegeln muss.“ Es bestünden bisher keine Zweifel daran, dass sich die Geschäftsführung des Senders darum bemühe.
Die uneingeschränkte Unterstützung der Geschäftsführung für die neue Mitarbeitervertretung bestätigt Bibel TV-Pressesprecher Thomas Brand auf Anfrage der Eule. Die Mitarbeiter:innen hätten „auf eigene Initiative und nach eigenen Vorstellungen eine Bibel TV Mitarbeitervertretung konzipiert, die zu ihren Bedürfnissen passt.“ Man freue sich darüber hinaus, durch den Vergleich vor Gericht eine Einigung mit Wolfgang Köhler gefunden zu haben.
Weitere Konsequenzen aus dem Offenen Brief der ehemaligen Mitarbeiter:innen will man daher keine ziehen: „Alle Gesellschafter stehen hinter Bibel TV und sind dankbar für das Engagement und die gute Zusammenarbeit der Mitarbeiter*innen“.
* Offenlegung: Gelegentlich schreibe ich als freier Autor für Medien des Gemeinschaftswerkes der Evangelischen Publizistik (GEP).