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Corona-Prämien und Kirche: Vom Wert der Arbeit

Der Streit um Corona-Prämien für Erzieher:innen in Dresden legt die Reformbedürftigkeit des kirchlichen Arbeitsrechts offen – und die Ungerechtigkeit der Corona-Hilfen in Deutschland.

„Ich möchte, dass auch mein*e Erzieher*in die Corona-Prämie bekommt, denn er/sie war in diesen schwierigen Zeiten jeden Tag für mich da“, steht es auf den Postkarten gedruckt, die in diesen Tagen im Landeskirchenamt in Dresden eingehen. Mit der Postkartenaktion machen Mitarbeiter:innen und Eltern aus evangelischen Kindertagesstätten auf einen Missstand aufmerksam, der nun auch die Öffentlichkeit interessiert:

Während Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, darunter viele Erzieher:innen aus kommunalen Kindertagesstätten, eine Corona-Prämie erhalten, gibt es eine solche Anerkennungszahlung während der Pandemie für Beschäftigte kirchlicher Einrichtungen nicht. In Dresden setzen sich Eltern und Mitarbeiter:innen dafür ein, dass auch die Erzieher:innen aus Kindertagesstätten der Kirchgemeinden und von Diakonie und Caritas die Corona-Sonderzahlung erhalten.

Die Diskussion hat in den vergangenen Tagen einen unangenehmen Drive bekommen, weil sich in ihr die Unzufriedenheit mit der von vielen als ungerecht empfundenen Verteilung der Lasten während der Corona-Krise abbildet. Erzieher:innen drohen damit, ihren kirchlichen Arbeitgeber zu verlassen, sollten sie ihren Kolleg:innen bei anderen Trägern nicht gleichgestellt werden. Kirchenmitarbeiter:innen, die sich mit dem Anliegen der Eltern und Erzieher:innen solidarisieren, werden wiederum von anderen Kolleg:innen wegen einer vermeintlichen „Verletzung der Dienstgemeinschaft“ scharf angegangen.

Was in Dresden am Beispiel der Erzieher:innen in kirchlichen Kindertagesstätten diskutiert wird, ist eine Frage, die für alle evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümer relevant ist, weil dort noch viel mehr Menschen nach kirchlichem Dienst- und Arbeitsrecht beschäftigt sind. Auf dem Höhepunkt der zweiten Corona-Welle ist die Diskussion aber auch beispielhaft dafür, wie in unserer Gesellschaft Lasten fair verteilt und besondere Anstrengungen anerkannt werden.

Keine Corona-Hilfe, sondern ein Tarif-Abschluss

Ende Oktober vereinbarten die kommunalen Arbeitgeber und der Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb eine einmalige Sonderzahlung zur Abmilderung der besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie für ihre Angestellten im öffentlichen Dienst. Je nach Entgeltstufe gibt es bis zu 600 € als steuerfreie Einmalzahlung, dafür wurde die Erhöhung des normalen Entgelts allerdings in das nächste Jahr verschoben. Vom Tarifabschluss profitieren vor allem Arbeitnehmer:innen in den unteren Entgeltstufen und die Arbeitgeber, weil sie auf die Einmalzahlung keine Lohnnebenkosten entrichten müssen. Einziger Leidtragender ist der Fiskus, der die Steuerfreiheit der Einmalzahlungen (zunächst) bis zum Ende des Jahres zugesichert hat.

Von dieser Vereinbarung bleiben Angestellte der Länder, zum Beispiel Lehrer:innen an staatlichen Schulen, ebenso ausgenommen wie Beschäftigte freier Träger. Letztere nehmen in Deutschland allerdings an vielen Orten kommunale Aufgaben wahr. Daraus ließe sich bei Bedarf vor Gericht sicher auch ein Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung konstruieren, weshalb einzelne Kommunen, wie die sächsische Landeshauptstadt Dresden, eine Auszahlung der Corona-Prämie auch an freie Träger angekündigt haben.

Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst hat zur Folge, dass Beschäftigte, die während der Pandemie weniger oder zumindest nicht mehr arbeiten müssen, jetzt in den Genuss der Corona-Sonderzahlung kommen, Lehrer:innen, Erzieher:innen und Jugendarbeiter:innen, die in diesem Jahr außergewöhnlich belastet wurden, allerdings nicht. Das Gießkannenprinzip treibt erstaunliche Blüten: So hat die Verwaltung des Deutschen Bundestages beschlossen, die Vereinbarung auch für die Mitarbeiter:innen der Abgeordneten zur Anwendung zu bringen. Einige von ihnen zeigten sich dem Stern zufolge „überrascht, aber eher etwas befremdet als erfreut“. „Wir haben das nicht gefordert“, sagte ein Abgeordnetenmitarbeiter dem Hamburger Magazin. Man überlege nun, das Geld wohltätigen Zwecken zu spenden.

Vom Wert der Arbeit

Ein schwacher Trost für die tausenden Beschäftigten der freien Träger und in pädagogischen, sozialen und pflegerischen Kontexten, die auf eine angemessene gesellschaftliche Anerkennung warten. Es gibt Landkreise, in denen die Möglichkeit der Auszahlung der Corona-Sonderzahlungen an Mitarbeiter:innen, die nicht dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst unterliegen, nur hinter vorgehaltener Hand kommuniziert wird. In Dresden aber machte das Jugendamt schon kurz nach dem entsprechenden Tarifabschluss bekannt: Auch Mitarbeiter:innen der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft könnten die Corona-Sonderzahlung erhalten, wenn ihre Träger die Leistungen bis zum Ende des Jahres beantragen.

Möglich wird das, weil deren Gehälter mittelbar ohnehin aus den Kassen der Kommunen bezahlt werden. Die jeweiligen Arbeitgeber geben das Gehalt dann im vollen Umfang an ihre Mitarbeiter:innen weiter. Einige kleine Träger bemühen sich schon um die Anerkennungszahlungen.

Viel schwieriger sieht die Situation für die Angestellten der Kindertagesstätten von evangelischer und katholischer Kirche, Caritas und Diakonie aus. Dort gilt das kirchliche Arbeitsrecht. Ein Rechtsanspruch auf die Corona-Sonderzahlungen, die verdi und dbb ihren Verhandlungspartnern abgerungen haben, besteht nicht. Warum aber beantragen die Kirchen und ihre Werke nicht einfach die Sonderzahlungen bei der Kommune und schütten sie an ihre Mitarbeiter:innen aus? Sind Erzieher:innen in kirchlichen Einrichtungen weniger Geld wert als ihre Kolleg:innen in den kommunalen Einrichtungen?

KDVO, AVR und ARK – SOS, 110, tatütata

Wie auch in anderen Regionen Ostdeutschlands gibt es in Dresden einen starken kommunalen Eigenbetrieb für Kindertagesstätten, die Hälfte der Kindergärten und Krippen gehört dazu. Die andere Hälfte bilden Einrichtungen der großen Wohlfahrtsverbände, Elterninitiativen, Kindergartenvereine und eben Kitas der Kirchgemeinden. In Dresden gibt es davon acht, in Leipzig sind es gar achtzehn. Hinzu kommen die Kindergärten in Trägerschaft von Caritas und Diakonie.

Im ganzen Freistaat gibt es 271 Kindertagesstätten mit über 20 000 Plätzen, die mit der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (EVLKS) verbunden sind. Unter den 130 evangelischen Trägern finden sich Kirchgemeinden, Kreisdiakonische Werke, Stadtmissionen, Vereine, GmbHs und Stiftungen. Ihre Mitarbeiter:innen unterliegen folgerichtig entweder der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDVO) oder den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (AVR). Und dort sind sie nicht allein.

Die KDVO umfasst alle Angestellten der Kirchen: Kantor:innen und Gemeindepädagog:innen, von denen es in Sachsen noch reichlich gibt, Verwaltungsmitarbeiter:innen, Friedhofsmitarbeiter:innen und Hausmeister:innen sowie Lehrer:innen von Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Entschiede man sich im zuständigen Gremium, der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK), also, das Angebot der Geldübergabe der Kommunen anzunehmen, wäre man rechtlich gezwungen auch diesen Mitarbeiter:innen eine Corona-Sonderzulage, je nach Gehaltsstufe, auszuzahlen. Die Prämien für diese Angestellten würden der Kirche allerdings von niemandem erstattet.

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Landeskirche tagt am heutigen Montag. Dem Ergebnis der Beratungen, so die zuständige Oberlandeskirchenrätin Dr. Jördis Bürger gegenüber der Eule, wolle man nicht vorgreifen. Vorausgegangen war eine entsprechende Anfrage an die Kommission aus Dresdner Kirchgemeinden, sie solle die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für eine Corona-Prämie klären.

Auch die Postkarten von Eltern und Mitarbeiter:innen verfehlen ihre Wirkung nicht. Sie lösen innerhalb der Kirchenmitarbeiter:innenschaft und im Landeskirchenamt kontroverse Diskussionen aus. Das liegt zum Teil auch daran, dass die Erzieher:innen der Gemeindekindergärten den sonst üblichen Weg eines Antrages über ihre Arbeitnehmer:innenvertretung nicht gegangen sind, wie die Eule aus der Mitarbeiter:innenvertretung erfahren hat. Diese entsendet Delegierte in das von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite paritätisch zusammengesetzte Gremium. In der kirchlichen Arbeitnehmer:innenvertretung sind die Erzieher:innen zudem unterrepräsentiert. Seit Jahren werden sie von den dort organisierten Kolleg:innen zu einer stärkeren Mitarbeit aufgefordert.

Andere Mitarbeiter:innen-Gruppen fühlen sich aber auch pikiert, weil sie befürchten, die eigenen Lasten durch die Corona-Pandemie würden übergangen, wenn ausschließlich die Erzieher:innen eine Prämie erhielten. Mittel für eine Corona-Einmalzahlung an alle kirchlichen Mitarbeiter:innen sind aber weder im Haushalt für dieses Jahr eingeplant, noch können sie von der Kirche, die durch den Corona bedingten Einbruch der Kirchensteuereinnahmen sowieso unter Druck steht, nachgeschossen werden.

Ein Wald von Zwickmühlen

Es ist eine Krux: Auf der einen Seite stehen Eltern und Erzieher:innen, die die eigenen Interessen gegenüber denen von Erzieher:innen in kommunalen Einrichtungen, die häufig nur einen Steinwurf entfernt liegen, zurückgesetzt sehen. Auf der anderen Seite stehen die restlichen kirchlichen Mitarbeiter:innen, die auf die Gleichbehandlung aller Angestellten der Kirchen pochen. Diese hat unter dem Schlagwort der „Dienstgemeinschaft“ eine langjährige Tradition. Und sie ist rechtlich abgesichert, wenn vielleicht nicht mehr zeitgemäß.

Auch das Landeskirchenamt findet sich in einer Zwickmühle wieder: Zwar weiß man gut um die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt für Fachkräfte, auf dem man nicht weiter zurückfallen will, und möchte den Erzieher:innen, aber auch Lehrer:innen von kirchlichen Schulen gerne entgegenkommen. Zugleich ist klar, dass in einer schrumpfenden Kirche kein Geld da ist, um alle Berufsgruppen der Kirche durch Lohnerhöhungen aufzuwerten.

Der Streit um die Corona-Prämie reiht sich in eine andauernde Diskussion ein, die bereits seit zwei Jahren geführt wird. Damals wurde der Tarifvertrag für die Angestellten des Landes neuverhandelt, an dem sich die Kirchliche Dienstvertragsordnung der EVLKS orientiert. Seitdem steht auch der Vorschlag im Raum, die pädagogischen Kirchenmitarbeiter:innen von den restlichen Beschäftigten der KDVO zu trennen, um für diese Berufe flexible Lösungen zu erarbeiten.

Dabei legt man Wert darauf, so erfährt die Eule aus dem Landeskirchenamt, dass die Attraktivität einer Beschäftigung bei einem kirchlichen Träger nicht allein an der Höhe des Monatsgehalts hängt. Kirchliche Träger zahlen zum Beispiel Kinderzuschläge und investieren für die Angestellten in eine separate Altersvorsorge. Die Vorteile einer kirchlichen Anstellung überwiegen bei einem langjährigen Dienstverhältnis, auf dem dynamischen Arbeitsmarkt für pädagogische Fachkräfte verpuffen sie allerdings häufig.

Die restliche Arbeitnehmer:innenschaft hingegen fürchtet die Trennung von den pädagogischen Kräften: Ohne Gemeinde- und Religionspädagog:innen, Lehrer:innen und Erzieher:innen fiele in Zukunft wohl jedes Druckmittel aus, um für andere Beschäftigte der Kirchen Gehaltserhöhungen durchzusetzen. Das geringe Engagement der Erzieher:innen in den vorgesehenen Beteiligungsstrukturen kommt dieser Haltung sehr entgegen.

Den Vorwurf, gegen die innerkirchliche Solidarität zu verstoßen, müssen sich Eltern und Erzieher:innen und ihre Fürsprecher:innen in den vergangenen Tagen sowieso schon anhören. Dabei zeigt sich, wie gereizt die Atmosphäre ist. Gleich mehrere Gesprächspartner:innen der Eule lehnten es ab, in diesem Artikel namentlich zitiert zu werden.

Heile Welt Diakonie?

Ein wenig anders sieht es für die Angestellten in den Kindertagesstätten der Diakonie aus, die nach der dort geltenden AVR beschäftigt sind. Auch dort verweist man darauf, dass die Erzieher:innen keineswegs die einzigen Diakonie-Mitarbeiter:innen sind, die durch die Corona-Pandemie besonders belastet werden. Außer den Pfleger:innen sind die diakonischen Berufe bisher überhaupt nicht in den Fokus der Politik geraten. Ein Umstand, der von der Diakonie auf Landes- und Bundesebene kritisiert wird. Das Personal in Einrichtungen der Behinderten- und Eingliederungshilfe zum Beispiel arbeite seit Monaten an der Belastungsgrenze, ohne dass sie bei den Corona-Hilfen für Pflegekräfte berücksichtigt würden.

Für eine Corona-Prämie an die Erzieher:innen ist in diesem Jahr zudem kein Geld in die Haushalte eingestellt. Die kommunalen Eigenbetriebe, so erklärt ein Experte der Diakonie gegenüber der Eule, hätten die Corona-Einmalzahlung aus den Mitteln leisten können, die sie ohnehin für die erwartete Erhöhung der Vergütungsleistungen eingeplant hätten, die durch den Tarifabschluss ausgeblieben sei. Anders als der öffentliche Dienst aber geht die Entgeltrunde der Diakonie über dieses Jahr hinaus.

Es könne daher sehr wohl sein, dass man im kommenden Jahr noch Anpassungen vornehme. Andererseits liege der Schwerpunkt nicht auf Einmalzahlungen, sondern auf einer dauerhaften guten Vergütung der Mitarbeiter:innen. Anders als im öffentlichen Dienst habe man in diesem Jahr bereits zwei Vergütungserhöhungen durchgeführt (1,5 % im Juni und weitere 2,1 % im Dezember). An diesen habe man, anders als andere Arbeitgeber, auch während der Pandemie festgehalten. Deren Vorteile würden über die Monate hinweg die einer Einmalzahlung überwiegen.

Luft nach oben

Nach Informationen der Eule soll die Frist für die Steuerfreiheit einer Corona-Einmalzahlung vom Gesetzgeber bis zum Sommer 2021 verlängert werden. Entsprechende Absprachen zwischen den Regierungsfraktionen in Berlin gibt es demnach bereits.

Das könnte den Druck aus den Beratungen der Arbeitsrechtlichen Kommission der EVLKS nehmen. Man hätte dann Zeit gewonnen für eine neue, kreative Lösung, die auch die langfristigen Herausforderungen für die Kirchen am Fachkräftearbeitsmarkt einbezieht. Kirchlichen Mitarbeiter:innen in anderen Landeskirchen und Bistümern ist durch die Fristverlängerung die Möglichkeit geben, ihre Interessen überhaupt erst einmal einzubringen. Und die Verlängerung der Steuerfreiheit bis Sommer 2021 eröffnete auch den Raum für eine gesellschaftliche Diskussion über die angemessene Anerkennung aller von Corona besonders betroffenen Berufe.

„Es wäre ja auch anders gegangen,“ klagt eine Kirchenmitarbeiterin aus Dresden, „indem man, wie beim Kindergeld ja auch, allen Erzieherinnen unabhängig von ihrem Arbeitgeber eine Corona-Zulage ausgezahlt hätte.“ Ähnliches könnte man wohl auch guten Gewissens für Heilerziehungspfleger:innen, Sozialarbeiter:innen und Pädagog:innen fordern, die den Widrigkeiten der Corona-Pandemie zum Trotz für ihre Klient:innen und Schüler:innen da sind.

Erforderlich dafür wäre aber ein entsprechendes Bewusstsein für die Krisen-Härten in der Bundes- und Landespolitik. Dort fürchtet man solche tatsächlichen Corona-Hilfen vor allem wegen der damit verbundenen Belastung in Millionenhöhe für die öffentlichen Haushalte. Solange die Anerkennung der Anstrengungen von Mitarbeiter:innen während der Pandemie über Tarifverhandlungen organisiert werden soll/muss, wird es zwangsläufig zu Verteilungsdilemmata und -diskussionen kommen.


Update 8. Dezember (15:15 Uhr): Keine Einwände gegen Corona-Sonderzahlung auch für kirchliche Kitas

Auf Nachfrage der Eule informiert das Landeskirchenamt der EVLKS, dass die Arbeitsrechtliche Kommission sich verständigt hat, „zu ermöglichen, dass in Bereichen mit gesicherter Refinanzierung auch kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen [die Corona-Sonderzahlung] erhalten können.“ Eine vergleichbare Sonderzahlung an alle Mitarbeiter:innen sei „aufgrund der deutlich geringeren Kirchensteuereinnahmen in diesem Jahr“ nicht umsetzbar.

Weiter heißt es: „Die ARK [nimmt] zur Kenntnis, dass das Landeskirchenamt bzw. die jeweils aufsichtsführenden Stellen keine Einwendungen erheben, wenn Anstellungsträger für refinanzierte Arbeitsbereiche die Corona-Sonderzahlung […] zahlen. Sie hat jedoch deutlich gemacht, dass ein zusätzlicher finanzieller Zuweisungsbedarf der Träger daraus nicht erwachsen dürfe.“