Das Recht auf Trost

Die Corona-Krise fordert die Seelsorge in Altenheimen und Krankenhäusern heraus: Wie kann man jetzt Patient*innen und Heimbewohner*innen und ihren Familien nahe sein?

Krisenzeiten sind Hochzeiten für die Seelsorge. Tatsächlich werden Angebote wie die Telefonseelsorge derzeit stärker nachgefragt als vor der Krise. Trotzdem wird im Vergleich zu den Gottesdiensten eher selten über die Situation der unterschiedlichen Seelsorge-Arbeitsfelder berichtet. Liegt das nur daran, dass wegen des Gottesdienst-Boheis niemand nachfragt? Einige Akteur*innen jedenfalls sind ernüchtert, dass die ohnehin selten einmal im Scheinwerferlicht stehende Arbeit nah bei den Menschen auch in der Krise kaum zur Kenntnis genommen wird.

Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung bei der Kommunikation des seelsorglichen Engagements in Pflegeheimen und Krankenhäusern liegt darin, dass die Situation von Bundesland zu Bundesland, von Einrichtungsträger zu Einrichtungsträger unterschiedlich ist. Der Föderalismus schlägt hier nicht nur den Journalist*innen ein Schnippchen, sondern erschwert auch die Arbeit derjenigen, die gerne zu flächendeckenden Standards für die Seelsorge in Corona-Zeiten kommen wollen.

Andreas Jensen organisiert aus dem Kirchenamt der EKD das Gespräch der Seelsorgedienste der evangelischen Kirchen untereinander. Die zuständigen Mitarbeiter*innen stehen über die Grenzen ihrer jeweiligen Landeskirchen hinweg im ständigen Austausch. „Seelsorge findet statt“, stellt Jensen fest, „wenn sie derzeit auch manchmal andere Wege gehen muss, weil der Zugang zu den Einrichtungen schon der Vorsicht wegen nur eingeschränkt möglich ist. Deshalb treten die Seelsorge an Angehörigen und die Vor- und Nachsorge stärker in den Vordergrund.“

Zugang sicherstellen

Doch es gibt auch Konflikte: Ein Pfarrer aus dem Kirchenkreis Eisenberg (Evangelische Kirche in Mitteldeutschland) erwirkte vor dem Amtsgericht Altenburg eine einstweilige Verfügung, nach der er ein Gemeindeglied auch trotz der weitreichenden Einschränkungen im Pflegeheim besuchen darf. Die Frau gehört seit langem zur Kirchengemeinde und ist seit Februar diesen Jahres in einem Senioren-Pflegeheim untergebracht, das von einem privatwirtschaftlichen Träger unterhalten wird. Sie ist schwer krank und wird palliativ behandelt. Trotz Bitten der Frau und ihrer Familie und mehreren Anläufen war dem Pfarrer von der Heimleitung der Zugang verwehrt worden.

„Personen, die von Quarantäne-Maßnahmen betroffen sind, weil sie selbst besonders gefährdet oder besonders gefährdend sind, benötigen ganz besonders persönliche und direkte menschliche Zuwendung, Trost und Begleitung“, stellt das Gericht in seiner Entscheidung fest und begründet sie nicht zuletzt mit der Sonderstellung der kirchlichen Seelsorge. Die einzige zulässige Einschränkung bestehe laut Gesetzesauslegung des Gerichts „in der Auferlegung der erforderlichen Verhaltensmaßregeln (Schutzkleidung, Abstand, etc.)“.

Es ist also möglich, trotz zum Teil rigoroser Regelungen in den einzelnen Einrichtungen das Recht auf Seelsorge zu erstreiten. Seelsorger*innen sind nicht auf das Wohlwollen von Heim- und Krankenhausleitungen angewiesen, die sich in den vergangenen Wochen Entscheidungen im Einzelfall vorbehalten haben. In der Praxis wird es gleichwohl kaum möglich sein, jeden Einzelfall im Ernstfall vor Gericht klären zu lassen.

Das größte Hindernis für die Durchführung der Seelsorge vor Ort besteht ohnehin im Mangel an der notwendigen Schutzkleidung.

Seelsorger*innen häufig nur zu Gast

In Einrichtungen von Diakonie und Caritas hat die Seelsorge traditionell eine hohe Bedeutung. Die Krankenhausseelsorger*innen sind häufig ausschließlich im Haus beschäftigt und werden bei der Verteilung der notwendigen Schutzkleidung wie andere Mitarbeiter*innen auch behandelt.

In Häusern anderer Träger ist das nicht immer der Fall: Seelsorger*innen arbeiten nur stundenweise „als Gäste“ in der Einrichtung und werden – allzumal in Notzeiten – nicht als eigene Mitarbeiter*innen angesehen. Sie müssen sich bei der Zuteilung von Schutzkleidung ganz hinten anstellen oder gar selbst für deren Beschaffung sorgen. Da Schutzkleidung ohnehin knapp ist und der Bedarf in Arztpraxen, Pflegeheimen und Krankenhäusern das Angebot bei weitem übersteigt, eine schier unlösbare Aufgabe.

Vor allem kirchliche Notfallseelsorger*innen, die außerhalb von Krankenhäusern arbeiten, sind von diesem Versorgungsengpass betroffen. Das Problem ist den Verantwortlichen in den Landeskirchen bekannt, in einzelnen Kirchen wird nun versucht, die Beschaffung von Schutzausrüstungen selbst zu organisieren.

Trotz aller gesetzlichen Bestimmungen, die sich den Staatskirchenverträgen und letztlich der Verankerung der Religionsfreiheit im Grundgesetz (Art. 4) verdanken und der klaren Regelung zum Zugang von Seelsorger*innen während einer Quarantäne im Infektionsschutzgesetz § 30 (4), ist der Zugang von Seelsorger*innen zu Patient*innen noch immer Glückssache. Dort wo bereits vor Corona eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bestand, kann darauf auch in der Krise gebaut werden. Wo es schon bisher knirschte, gibt es jetzt Probleme.

Eine Seelsorgerin aus einem großen Universitätsklinikum in Westdeutschland berichtet, außer den sonst üblichen Rundgängen auf Station könne die Arbeit „wie sonst auch“ durchgeführt werden. Die Klinikleitung stehe den kirchlichen Angeboten ohnehin sehr aufgeschlossen gegenüber und habe selbstverständlich für eine angemessene Ausstattung der Seelsorger*innen gesorgt. Die dürfen nun zwar nicht selbstständig auf Patientenzimmer gehen, um das Gespräch zu suchen, aber diese auf Nachfrage durch die Patient*innen hin betreten. Das Seelsorge-Angebot wurde im Haus zu Ostern noch einmal besonders beworben.

Hotspot Pflegeheim

Gegenüber der Situation in den Krankenhäusern, in denen sich die Versorgung mit Schutzausrüstung in den vergangenen Wochen merklich verbessert hat, fällt die Lage in Alten- und Pflegeheimen stark ab.

Schon vor der Krise gab es in Deutschland ein Problem bei der Kontrolle der vorgeschriebenen Pflegestandards. Die seelsorgliche Betreung wird in Pflegeheimen fast immer von Pfarrer*innen aus den Kirchengemeinden vor Ort übernommen. Sie kommen in Normalzeiten zu Gottesdiensten und Andachten und zum persönlichen Gespräch in die Häuser.

Pfleger*innen und Hausleitungen sind häufig dankbar für die Unterstützung „von außen“, selbst wenn sie mit kirchlichen Angeboten sonst wenig anfangen können. Die Altenheim-Gottesdienste sind willkommene Abwechslungen und die Pfarrer*innen nicht selten die einzigen Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft, die kontinuierlich Interesse an den Bewohner*innen haben. In Corona-Zeiten werden zum Beispiel die Gottesdienst-Aufzeichnungen aus der nahen Kirche in den Gemeinschaftsräumen gezeigt.

Die Angst vor Corona-Infektionen in den notorisch überlasteten Heimen ist groß. In Deutschland gibt es bereits viele Pflegeheime, in denen das Virus grassiert. In einem Heim der Diakonie in Wolfsburg starben bisher 41 Bewohner*innen an den Folgen einer Covid19-Infektion. In einem Seniorenheim der Caritas in Sankt Augustin soll das Pflegepersonal dazu genötigt worden sein trotz Corona-Symptomen weiter zu arbeiten. Vor zwei Wochen mussten dreißig Bewohner*innen in Krankenhäuser der Umgebung verlegt werden.

„Das Heim musste teilevakuiert werden, weil auch mehr als zwei Dutzend Pfleger akut krank waren oder sich in Quarantäne befanden“, berichtet der WDR. Die Versorgung im Heim sei zusammengebrochen, so dass sich der zuständige Bürgermeister zur Ausrufung des Notstandes gezwungen sah. Nun hat die Stadt Strafanzeige gegen die Heimleitung und die Caritas gestellt, weil Pfleger*innen möglicherweise trotz Krankheitssymptomen zur Arbeit genötigt worden seien. Die Caritas prüft die Vorwürfe gegenwärtig.

Aber auch dort wo die Lage weniger akut ist, Infektionen in der Einrichtung bisher ausgeblieben sind, spüren die Mitarbeiter*innen den erhöhten Druck. Wegen des allgemeinen Personalmangels in der Pflege schieben Altenpfleger*innen ohnehin Überstunden und arbeiten an der Grenze des Arbeitsschutzes. Mit einer leichten Erkältung blieb man da bisher nicht zuhause. Auch wird man fragen müssen, ob nicht viele Sars-CoV-2-Infektionen und Covid19-Tote bisher aufgrund ausbleibender Tests unentdeckt bleiben.

Recht auf menschliche Zuwendung

In dieser außerordentlichen Situation auch das Recht auf seelsorgliche Begleitung der Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen zu verteidigen, überfordert Hausleitungen sichtlich. Auch hier braucht es so schnell es geht allgemeine Regelungen und das heißt: Eine Übereinkunft der Einrichtungs-Träger. Auch in der Krise kann der Zugang zu guter Seelsorge nicht dem Gutdünken oder gar Interesse der Träger anheim gestellt werden. Das gilt auch für Einrichtungen in privatwirtschaftlicher Trägerschaft.

Jede*r, der schon einmal voll Angst in einem Krankenhausbett gelegen hat, weiß, dass menschlicher Zuspruch tröstet. Der Zugang von Familienangehörigen und Seelsorger*innen zu Patient*innen und Heimbewohner*innen gehört darum auf die Agenda der Politiker*innen, die nun die Anpassungen der Corona-Einschränkungen diskutieren und umsetzen. Die menschliche Not an Krankenbetten ist jedenfalls größer als in Möbelhäusern und Modeboutiquen.