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Spagat über dem Abgrund

Die sächsische Landeskirche steht vor großen Herausforderungen: Ein*e neue*r Landesbischöf*in muss gefunden, das „Amt der Einheit“ neu gedacht und der Kampf gegen den Rechtsradikalismus aufgenommen werden.

Gestern Abend hat die Kirchenleitung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (EVLKS) den Rücktritt von Landesbischof Carsten Rentzing angenommen. In einer Erklärung nimmt auch der scheidende Landesbischof noch einmal Stellung und verwahrt sich gegen die Instrumentalisierung „von links und vor allem rechts“. Alles weitere zur gestrigen Pressekonferenz kann in der Sächsischen Zeitung und der Leipziger Internet Zeitung nachvollzogen werden.

Die Kirchenleitung hat auch den Weg zur Wahl der nächsten Landesbischöf*in bekannt gegeben. Demnach soll die Wahl am 29. Februar und 1. März 2020 stattfinden. Am 2. November wird es eine erweiterte Sitzung des Landessynodenpräsidiums geben und am 15. November tritt dann die Landessynode zu ihrer Herbsttagung zusammen. Auf dieser sollte ohnehin über das Kirchengesetz zur Bischofswahl beraten werden.

Es soll jetzt nach dem Willen der Kirchenleitung hurtig gehen. Bis zur Bischofswahl verbleiben nurmehr vier Monate, Advent und Weihnachtszeit inbegriffen. Üblicherweise haben Bischofswahlen in evangelischen Landeskirchen ein knappes Jahr Vorlauf. Doch die Wahlvorbereitungen laufen jetzt an, die Kandidatenfindung läuft bis Januar, die Bischofskandidat*innen haben dann noch einen knappen Monat, um sich der Kirche und Öffentlichkeit vorzustellen. All das, obwohl der Fall Rentzing bis in den November noch nicht abgeschlossen, geschweige denn aufgearbeitet ist. Das ist eine schlechte Idee, aber es geht wohl nicht anders.

Anfang März finden in der EVLKS Kirchenwahlen statt, Ende Juni konstituiert sich die neue Landessynode, die aktuelle Kirchenleitung bleibt jedoch bis zum Herbst 2020 im Amt. Die Kandidatenfindung solange aufzuschieben, das hat sich noch keine Landeskirche je getraut. Aus dem Synodenpräsidium wird auch darauf verwiesen, dass die neue Landessynode sich erst wird finden müssen. Eine Bischofswahl erst auf der Herbsttagung 2020 erscheint darum als sehr ungünstig.

Aufarbeitung des Bischofsrücktritts

Carsten Rentzing hat angekündigt, sich nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub zu erklären. Darauf waren die wenigen Zeilen in der Erklärung der Kirchenleitung von gestern nur ein Vorgeschmack. Auf alle Fälle wird die Herbsttagung der Landessynode unter dem Eindruck seines Berichts stehen. Auch die Synoden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD), die kurz davor ebenfalls in Dresden stattfinden werden, werden sich auf Fluren und in Arbeitsgruppen bestimmt mit dem Fall des Landesbischofs befassen. Immerhin war Carsten Rentzing auch stellvertretender Leitender Bischof der VELKD.

Die noch immer bestehenden offenen Fragen zur Kontinuität seiner politischen Einstellungen und zu persönlichen Freundschaften zu Akteuren der Neuen Rechten, besonders zu Wolfgang Fenske, dem Leiter der „Bibliothek des Konservatismus“, wird wohl allein Carsten Rentzing zufriedenstellend beantworten können.

Auch steht eine Aufarbeitung des internen Kommunikationsprozesses seit September an und die Frage muss geklärt werden, ob Landesbischof Rentzing gegenüber Kirchenmitarbeitern und/oder der Öffentlichkeit gelogen hat. Eventuell bedürfen sogar dienstrechtliche Fragen der Klärung. Erst dann kann entschieden werden, ob und in welcher Funktion Carsten Rentzing zukünftig für die EVLKS oder anderswo tätig sein kann. Für den Ruhestand jedenfalls ist er zu jung.

All diese Fragen sollten beantwortet sein, bevor sich Bischofskandidat*innen der Landeskirche und Öffentlichkeit vorstellen müssen. Ansonsten läuft das ganze Verfahren Gefahr, unter dem Schatten des Bischofsrücktritts zu stehen.

Das Amt der Einheit

Oberlandeskirchenrat Dr. Thilo Daniel, im Landeskirchenamt zuständig für Theologische Grundsatzfragen, hat auf der gestrigen Pressekonferenz schon anklingen lassen, dass die Landeskirche auch um eine Klärung dessen nicht umhinkommt, was ihr das Bischofsamt als vielbeschworenes „Amt der Einheit“ bedeutet. Ist es nicht, egal von wem, zu viel verlangt, eine gespaltene Landeskirche in einer Person zusammenzuführen?

Es ist dies natürlich eine Frage der Besetzung des Amtes. Schon jetzt ist klar, dass es besser nicht von einer Person eingenommen werden sollte, die klar einer „Kirchenpartei“ zuzurechnen ist – die es in der Sächsischen Landeskirche so transparent und prominent wie in der Württembergischen Landeskirche allerdings nicht gibt. Carsten Rentzing war vor seiner Wahl als umtriebiger Kirchenpolitiker unterwegs und durch zahlreiche verletzende Äußerungen gegenüber LGBTQI aufgefallen, noch bevor er überhaupt als Bischof eingeführt wurde. Doch auch eine eindeutig „liberale“ Kandidat*in wird es schwer haben, die Gräben in der Landeskirche zu schließen.

Hier kommen grundsätzliche Überlegungen zum Bischofsamt in einer evangelischen Kirche ins Spiel: Auch die Sächsische Landeskirche wird nicht vom Landesbischof allein geleitet. Die Kirchenleitung besteht in ihrer Mehrheit aus Synodalen. Die Landessynode beschließt die Kirchengesetze. Das Landeskirchenamt der EVLKS ist gleichermaßen machtbewusst wie unter den Kirchengliedern und -Mitarbeitern in der Fläche verschrien. Es steht allerdings seit kurzem unter Leitung des jungen Präsidenten Hans-Peter Vollbach, der sich in der gegenwärtigen Krise als fähiger Manager beweist. Ihm und anderen Kirchenräten ist zuzutrauen, einen Kulturwandel im Landeskirchenamt anzuführen.

Die EVLKS wird wie die anderen evangelischen Landeskirchen auch kollegial und synodal geleitet. Immer wieder hören wir Berichterstatter aus Synoden und Landeskirchenämtern den Vorwurf, die Öffentlichkeit würde sich unter unserer Anleitung nur auf die Landesbischöf*innen versteifen. So ist das eben in einer Mediengesellschaft: Eine Nachricht braucht ein Gesicht. Sonderlich evangelisch ist das aber nicht. Eine evangelische Kirche hat nur einen HERRn und bedarf keines Hirten außer ihm, hinter dem sich die Kirchenglieder in selbstgewählter Unmündigkeit verstecken.

Die EVLKS könnte eine lange Vakanz im Amt des Landesbischofs dazu nutzen, die kollegiale und synodale Kirchenleitung in den Vordergrund zu stellen, anstatt ihr Heil in einem neuen Landesbischöf*in zu suchen, der allein die Bürde des „Amtes der Einheit“ aufgebürdet wird.

Kirche macht Politik

Kirchliches Handeln ist immer politisch, weil das Evangelium Christ*innen zum Engagement in der Welt ruft. Politik ist in unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft nichts anderes als die Aushandlung von Weltgestaltung. Weder die sächsische Landeskirche, noch ihr scheidender Landesbischof, waren jemals „unpolitisch“. Auch Schweigen und der Rückzug auf die eigene Frömmigkeit sind politisch. Es wird Zeit, dass die Landeskirche diese Selbsttäuschung beendet.

Otto Guse, Präsident der Landessynode, hat gestern darauf hingewiesen, dass die Landeskirche auch klären muss, welche politischen Überzeugungen in ihr vertreten werden können. Er sprach, ganz im Duktus der sächsischen CDU, von „linksradikalen und rechtsradikalen“ Überzeugungen, die keinen Platz in der Kirche haben, weil sie nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Die EVLKS muss endlich den Kampf gegen die rechtsradikalen Feinde der Verfassung aufnehmen. Daran sollten nicht zuletzt die Evangelikalen und Pietisten in der Landeskirche ein Interesse haben, denn bibeltreu heißt nicht automatisch rechtsradikal.

Dazu braucht es in Zukunft Strukturen in der Jugend- und vor allem Erwachsenenbildung. Diese wurden in den vergangenen Jahren zusammengekürzt, hier muss ein Umdenken stattfinden. Als Sofortmaßnahme sollte die Landessynode einen Demokratiefonds von 100 000 € beschließen, aus dem Gemeinden, Kirchenbezirke, kirchliche Arbeitsstellen und Werke Mittel für politische Bildung und Medienpädagogik abrufen können. Partner auf diesem Weg wird die Kirche unter den zahlreichen Akteuren der sächsischen Zivilgesellschaft finden – sie muss das Rad nicht neu erfinden.

Der Rücktritt des Landesbischofs muss gerade von den liberalen Kirchengliedern als Aufruf dazu verstanden werden, die innere Emigration zu beenden. Die nun nötigen Prozesse können für die sächsische Landeskirche die große Chance darstellen, an Relevanz für die Gesellschaft zu gewinnen. Vielleicht ist es die letzte, doch noch ist Sachsen nicht verloren.