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UKA-Millionen und sächsische Verhältnisse

In der katholischen Kirche wurden bereits viele Millionen Euro an Missbrauchsbetroffene gezahlt, die Reform in der evangelischen Kirche kommt nur mit Mühe voran. Eine Neue Missbrauchsstudie in Paderborn und bedrohte Christen.

Liebe Eule-Leser:innen,

etwas mehr als 93,2 Millionen Euro hat die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) inzwischen Betroffenen sexualisierter Gewalt in den römisch-katholischen (Erz-)Bistümern, Ordensgemeinschaften und der Caritas zugesprochen. Am Donnerstag veröffentlichte die Kommission ihren Tätigkeitsbericht für 2025 (PDF), erstmals ohne begleitende Pressekonferenz. Weitere Zahlen aus dem Bericht hat die KNA zusammengefasst.

Die Arbeit der UKA ist noch lange nicht erledigt, denn nicht nur kommen jeden Monat Anträge auf Anerkennungsleistungen aus aktuellen Missbrauchsfällen hinzu, auch die Menge der bereits eingegangenen Anträge ist noch längst nicht abgearbeitet. Durchschnittlich braucht das Verfahren ein Jahr. (Dringende Fälle werden, so die UKA, vorgezogen.) Bei Folgeanträgen oder Widersprüchen kann es auch doppelt so lange dauern. Die UKA rechnet damit, mindestens noch anderthalb Jahre mit den bisher schon vorliegenden Anträgen befasst zu sein.

Immer wieder kritisieren Betroffenen-Sprecher:innen bis hin zum Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) die UKA-Verfahren, die als zu wenig transparent und betroffenensensibel empfunden werden. Die UKA spricht Anerkennungsleistungen auf Grundlage einer Würdigung von schriftlichen Anträgen zu, eine Möglichkeit eines Gespräches vor der Kommission gibt es nicht. Seit im Jahr 2023 vor deutschen Zivilgerichten (zum Teil, in eng umgrenzten Fällen) höhere Schadensersatzsummen von Betroffenen eingeklagt werden konnten, hat die UKA ihre Spruchpraxis nach oben korrigiert, was zu einer Welle von Folgeanträgen geführt hatte, mit denen Betroffene höhere Anerkennungsleistungen beantragten, als ihnen bisher zugesprochen worden waren.

Nach fünf Arbeitsjahren kann das UKA-Modell trotzdem als Erfolg gelten, allzumal im Vergleich mit anderen Kirchen und gesellschaftlichen Tatkontexten. Ein Großteil der bekannten, noch lebenden Betroffenen sexualisierter Gewalt in der römisch-katholischen Kirche, die Interesse und Bedarf an Anerkennungsleistungen haben, konnte inzwischen Leistungen erhalten. Damit hat die Kirche Verantwortung übernommen und in vielen Fällen konnte Betroffenen geholfen werden, die oft jahrzehntelang unter den Folgen von Missbrauch und Gewalt zu leiden haben.

Wie schaut es mit dieser Verantwortungsübernahme anderswo aus, zum Beispiel bei den evangelischen Kirchen? Erstaunliche Nachrichten gibt es dazu aus Sachsen.

Zur Erinnerung: Zum 1. Januar 2026 sollte eigentlich in allen evangelischen Landeskirchen das reformierte und vereinheitlichte Anerkennungsleistungsverfahren an den Start gehen (wir berichteten). Mitte Januar informierte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), dass noch nicht in allen 10 Verbünden, zu denen sich Landeskirchen und ihre diakonischen Landesverbände zu diesem Zweck zusammenschließen, die dafür erforderlichen Vorarbeiten erledigt wurden:

Die Anerkennungsrichtlinie der EKD vom Frühjahr 2025 muss dazu in geltendes Recht umgesetzt werden, Kirchen und Diakonie-Landesverbände müssen dem neuen Verfahren beitreten, neue Kommissionen berufen und (zum Teil) die Antragsmeldewege angepasst werden. Nicht zuletzt ist auch die Kommunikation mit Betroffenen ein wichtiger Teil des Neustarts der Geldleistungen. Es ist ein komplizierter Vorgang, Verzögerungen erschienen schon im Herbst 2025 unvermeidlich (wir berichteten). Die EKD informiert auf ihrer Website (einigermaßen zutreffend) über den aktuellen Stand.

In der Zwischenzeit ist das neue Verfahren mit Verzögerung und einigermaßen leidlich im Verbund Hessen eingeführt worden (wir berichteten), haben die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und die Diakonie Mitteldeutschland ihre Übernahme der neuen Regeln im bereits seit dem vergangenen Jahr neu aufgesetzten Verfahren erklärt (die Evangelische Landeskirche Anhalts wird demnächst wohl beitreten) und gibt es für die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) + Diakonie mit dem 23. April einen Stichtag.

In der Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen wurde die EKD-Richtlinie mit einer Modifikation eingeführt, während man in Bayern das neue Verfahren mit einer Kommission, die nach alten Regeln berufen wurde, umzusetzen gedenkt (wir berichteten).

Sächsische Verhältnisse

Die sorgenvollen Blicke von Beobachter:innen und Betroffenen richten sich auch gen Sachsen, wo das zuständige Landeskirchenamt (LKA) im Herbst 2025 von der Landessynode explizit und einstimmig aufgefordert wurde, doch zur nächsten Sitzung – einer Sondersynodentagung im März 2026 – endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen, nachdem dies bis zur regulären Herbsttagung offenbar nicht möglich war. In Sachsen wird in diesem Jahr eine neue Synode gewählt, im Herbst 2026 tritt die neue Synode erst zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.

Der dringlichen Bitte der Synode ist das LKA unter seinem Präsidenten Hans-Peter Vollbach jedoch nicht nachgekommen. Fünf Monate ziehen aber auch schnell ins Land! Zur Tagung am vergangenen Wochenende reichte darum ein Synodaler einen knappen Gesetzesvorschlag ein, der die unveränderte Übernahme der EKD-Richtlinie vorsah.

Allein dieser Vorgang ist für die sächsische Synode ungewöhnlich: Wie auch anderswo in den evangelischen Landeskirchen verlassen sich die Synodalen beim Gesetzeformulieruen für gewöhnlich auf die Kompetenz des LKA und der Kirchenleitung, wenngleich die Verfassung der EVLKS Gesetzesinitiativen aus der Synode explizit ermöglicht. Nun folgte aber am Freitag vergangener Woche ein Gezerre um das Ansinnen, das der langen, konfliktuösen Geschichte der sächsischen Synode ein weiteres Kapitel hinzufügte.

Wie der epd berichtet, hatte LKA-Präsident Vollbach so starke formale Bauchschmerzen angesichts des Antrags, dass er ihn am liebsten ganz von der Tagesordnung entfernt gesehen hätte. Es folgten stundenlange Diskussionen mit dem Synodenpräsidium, dem Ältestenrat und auf den Fluren. Öffentlichkeit und Presse wurden von der ersten Lesung des Gesetzvorschlags ausgeschlossen (üblicherweise beobachten noch eine Handvoll professionelle Beobachter:innen evangelische Synodentagungen).

„Offene Fragen“

In der Sache geht es um „offene Fragen“, die Vollbach auch nach intensiven Mitberatungen von (leitenden) Kirchenjurist:innen während des Beratungs- und Entscheidungsganges des Beteiligungsforums sexualisierte Gewalt in der EKD (BeFo) im Jahr 2024, einem schriftlichen Stellungnahmeverfahren unter allen EKD-Gliedkirchen (Winter 2024/2025) und der Beschlussfassung im Frühjahr 2025 von Rat der EKD und Kirchenkonferenz, in der die leitenden Geistlichen und Jurist:innen für ihre Landeskirchen mitbestimmen, noch immer nicht ausgeräumt sieht. Anlass genug, den jahrelangen Reformprozess abermals zu verzögern?

Nach Kenntnisstand der Eule geht es vor allem um zwei Fragen: Erstens die Täterhaftung, in die Kirchen nicht eintreten wollen. Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld sollen Betroffene sexualisierter Gewalt auf dem Wege des staatlichen Rechts erwirken. Gleichwohl, so betont die Mehrheit der evangelischen Kirchenjurist:innen und beschreibt es die EKD-Richtlinie, handelt es sich bei den Anerkennungsleistungen um Leistungen „sui generis“, „ein Verfahren eigener Art“, das keine weiteren Rechtsfolgen für die Institution vorsieht.

Die dahinterliegenden unterschiedlichen rechtsphilosphischen Auffassungen wird man außer auf dem Wege des Kompromisses nicht harmonisieren können. In der EKD-Richtlinie heißt es (Hervorhebung von mir):

„Im Bewusstsein, dass Menschen im Raum der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie sexualisierte Gewalt erlitten haben und aufgrund des Fehlens geeigneter staatlicher Systeme, übernehmen die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), ihre Gliedkirchen und gliedkirchlichen Zusammenschlüsse, das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. (EWDE) und die gliedkirchlichen Diakonischen Werke Verantwortung für das Unrecht, indem sie ein Verfahren eigener Art einsetzen, dass Betroffenen von sexualisierter Gewalt in den Institutionen die Möglichkeit eröffnet, Anerkennung zu erfahren.“

Und zweitens geht es ums Geld. Die Leistungen werden mit dem neuen Verfahren, u.a. durch den Pauschalbetrag bei Strafbarkeit der Tat, in den meisten evangelischen Landeskirchen deutlich höher ausfallen als bisher. Insbesondere in der Diakonie gibt es die Sorge, dass einzelne diakonische Einrichtungen wegen hoher Einzelleistungen Pleite gehen könnten.

Für dieses Problem wurden gleichwohl anderswo bereits Lösungen gefunden: In Mitteldeutschland schießt der Diakonie-Landesverband die Mittel vor, was u.a. zu einer zügigen Auszahlung führt. Die diakonischen Einrichtungen stottern das Geld dann haushaltsverträglich beim Landesverband ab. Weitaus komplizierter hat man es sich in Hessen mit einem Umlage- und Verteilverfahren inklusive Beteiligung der verfassten Kirche gemacht (wir berichteten). So oder so: Nach vier Jahren Verhandlungen über das neue Verfahren braucht man sich nirgendwo in der evangelischen Kirche mehr ratlos stellen.

Ein Beschluss mit Folgen?

Am Samstag vergangener Woche stimmte die sächsische Landessynode dem Gesetzesvorschlag mit großer Mehrheit zu, der eine unveränderte Übernahme der EKD-Richtlinie vorsieht. Ein Änderungsantrag, der eine „niedersächsische“ Ergänzung der Richtlinie vorschlug, erhielt keine Mehrheit (s. EVLKS-Synodenbericht). Von der Ergänzung hatte zuvor Landesbischof Tobias Bilz abgeraten. Bilz ist auch stellvertretender EKD-Ratsvorsitzender und Mitglied des BeFo. Gegenüber der Eule begrüßte die Präsidentin der Landessynode, Bettina Westfeld, die Entscheidung:

„Die 28. Landessynode hat damit den konsequenten Weg fortgesetzt, mit der Perspektive der Betroffenen auf die unsäglichen Taten von sexualisierter Gewalt im Raum von Kirche und Diakonie zu schauen. Zweimal in der Legislatur der 28. Landessynode haben Betroffene vor der Synode gesprochen und als auf dem einen üblichen Weg kein Gesetzentwurf vorlag, wie im November 2025 einstimmig erbeten, hat die Synode einen 2. möglichen Weg gewählt, um über ein Gesetz zu beraten und zu beschließen.“

„Ordnungsgemäß“ verabschiedete Kirchengesetze müssen im Amtsblatt der Kirche veröffentlicht werden. Es wird abzuwarten sein, ob das auch geschieht. Denn kurz vor der Entscheidung der Synode meldete sich LKA-Präsident Vollbach noch einmal mit (vor allem formalen) Bedenken zu Wort. Seine Zweifel ob der Rechtmäßigkeit des neuen Gesetzes sind offenbar nicht vollständig ausgeräumt. Sein Verhalten auf der Tagung sorgte, so Torsten Hilscher von der sächsischen Kirchenzeitung Der Sonntag (€), „für Unmut, Synodale sprachen […] von gezielter Blockade“. Bezüglich der rechtlichen Bedenken zum neuen Verfahren, zeigt sich Synodenpräsidentin Westfeld gegenüber der Eule zuversichtlich:

„Die weiteren Bedenken beziehen sich auf Fragen, die sich ebenfalls für die anderen Landeskirchen in Deutschland stellen. Diese haben sie mehrheitlich mit einer kompletten Übernahme der Anerkennungsrichtlinie EKD beantwortet.“

Wenn das Gesetz ordentlich bekanntgeben wird, steht gleichwohl noch die praktische Umsetzung der Neuregelung im Verbund Sachsen aus. Es wird weiterhin der Aufmerksamkeit von Betroffenen, Synodalen und Beobachter:innen bedürfen, um in Sachsen und anderswo den neuen Anerkennungsverfahren auf die Beine zu helfen. Laut epd sind in der sächsischen Landeskirche „insgesamt 141 Betroffene sexualisierter Gewalt und 84 Beschuldigte im Zeitraum von 1946 bis heute bekannt“. Seit 2020 wurden ca. 700.000 Euro als Anerkennungsleistungen an 58 Betroffene gezahlt.

Aktuell im Magazin

Eule-Podcast (56): Synodaler Weg – und was nun? Mit Louis Berger und Annika Schmitz (58 Minuten)

Sechs Jahre lang war die römisch-katholische Kirche in Deutschland auf dem Synodalen Weg unterwegs. Eule-Redakteur Philipp Greifenstein schaut im „Eule-Podcast“ mit Louis Berger von der Kirche + Leben und Annika Schmitz von der Herder Korrespondenz auf die Synodalkonferenzen des Dialog- und/oder Reformprozesses zurück – und in die Zukunft der römisch-katholischen Kirche in Deutschland.

Gute Nachrichten für die Vielfalt – Carlotta Israel („Sektion F“)

Zwei neue Veröffentlichungen laden zum Nachdenken über Gender und Queerness ein: Gute Beispiele für the*logisches und kirchliches Engagement für Vielfalt hat „Sektion F“-Kolumnistin Carlotta Israel gefunden.

„Welche Beziehungsmodelle tauchen in der Bibel auf, werden „gesegnet“ oder als gut bzw. schlecht angesehen? Wie wird in der Bibel über Geschlechtlichkeit und Gender gesprochen? Über Fragen der L(i)ebensformen in der Bibel tobt ein weltweiter Kampf zwischen Christ*innen, der nicht allein ein Wettstreit der exegetischen Disziplinen der Theologie ist, sondern vielfach mit Gewalt und Diskriminierung geführt wird, Gemeinden und Kirchen zerrüttet bis hin zur Trennung.

Umso wichtiger ist es, die Bibel und hier genauer: das Neue Testament nicht jenen christlichen Akteur*innen zu überlassen, die heute (vermeintlich) eindeutige queerfeindliche Antworten formulieren.“


Eine neue Aufarbeitungsstudie für das Erzbistum Paderborn wurde in dieser Woche veröffentlicht. Die Zahlen von Tätern und Betroffenen, die bisher bekannt waren, wurden deutlich nach oben korrigiert. Das reiche und bedeutende Erzbistum Paderborn steht immer mehr wie ein „deutsches Boston“ da, wo vor über zwanzig Jahren der US-amerikanische Missbrauchsskandal besonders groß war („Spotlight“). Die „Vertuschungsspirale“ in Erzbistum, die Forscher:innen für den Zeitraum 1941-2002 diagnostizieren, ist einerseits „typisch katholisch“, andererseits an diesem Ort besonders ausgeprägt.

Die Studie gibt es bei der Universität Paderborn zum Download, inzwischen hat auch der aktuelle Erzbischof, Udo Bentz, auf die Studienergebnisse reagiert. Über weitere Stellungnahmen von Betroffenen-Sprecher:innen und die im Kontext der Vorstellung abermals erhobenen Missbrauchsvorwürfe gegen den ehemaligen und zwischenzeitlich verstorbenen Erzbischof Kardinal Johannes Joachim Degenhardt berichten der WDR und Sebastian Weiermann im nd.


Seit zwei Wochen führen Israel und die USA Krieg gegen Iran, der sich mit Raketen- und Drohnenangriffen auf Israel, US-Militärbasen in der Region und Angriffe auf seine Nachbarländer zur Wehr setzt. Das Regime der Islamischen Republik hat in Modschtaba Chamenei, dem Sohn des getöteten Ajatollahs Ali Chamenei, einen neuen obersten Führer ernannt. Auf die Folgen der Kriege im Nahen Osten für die christlichen Minderheiten in der Region bin ich in meiner Kolumne bei den evangelischen zeitzeichen eingegangen:

„Die Kirchen in Deutschland sollten häufiger und lauter auf die Bedrängungen und Verfolgungen von Christ:innen im Nahen Osten hinweisen. Sie sollten das Feld nicht messianisch-evangelikalen sog. Christlichen Zionisten und rechtsradikalen Politiker:innen überlassen, die Religionsfreiheit exklusiv verstehen und die schwierige Lage der christlichen Minderheit in der Region für ihre islamfeindliche Agenda missbrauchen.“

Ein schönes Wochenende wünscht
Philipp Greifenstein


Ein guter Satz

„Blauäugig ist es, an den Staat zu glauben wie an einen Gott, der alle gleichermaßen liebt und immer gerechte Urteile ausspricht.“

– Der Autor Michael Bittner kommentiert auf seinem Blog das (in-)diskutable Wirken des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer


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