Spektakel zur Legitimation von Rechtsradikalen
In Hamburg inszeniert Milo Rau den Streit um ein AfD-Verbot in seinem „Prozess gegen Deutschland“. Über ein – zum Teil – absurdes Spektakel, bei dem man doch etwas lernen konnte.
Soll die Alternative für Deutschland (AfD) verboten werden? Eigentlich ist das Bundesverfassungsgericht für diese Frage zuständig. Der schweizerische Regisseur Milo Rau vertraute sie im Thalia Theater Hamburg für drei Tage einer siebenköpfigen Geschworenenjury an. Bei der Entscheidung im „Prozess gegen Deutschland“ sollten die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) als Richterin, Anklage, Verteidigung und viele Zeug*innen helfen. Die Kulturstiftung des Bundes und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien finanzierten das Projekt.
Schon im Vorfeld sorgte die Gästeliste für Aufregung: Neben Wissenschaftler*innen, Journalist*innen oder Betroffenen waren auch ehemalige AfD-Politiker*innen wie die frühere Bundesprecherin Frauke Petry und Personen aus dem rechtskonservativen Lager wie der BILD-Kolumnist Harald Martenstein angekündigt. Der Osnabrücker Philosoph Rainer Mühlhoff sagte daraufhin seine Teilnahme ab.
Auf Bluesky schrieb er, von der Beteiligung „mehrerer Akteure aus dem ultrarechten und radikalisierten konservativen Spektrum“ erst fünf Tage vor der Veranstaltung erfahren zu haben. Eine solche Einladung sei für diese Personen „bereits für sich“ ein Coup. Das Thalia Theater Hamburg betreibe, so Mühlhoff, auf diese Weise die „Normalisierung neu-rechter, rechtsradikaler und menschenverachtender Positionen“. Ähnlich äußerte sich die Autorin Leonie Plaar auf Bluesky. Die Tochter eines AfD-Mitglieds wollte ihr Gesicht, ihren Namen und ihre Plattform beim „Prozess gegen Deutschland“ nicht dafür nutzen, „Faschist*innen eine Bühne zu bieten“.
Regisseur Rau bedauerte wiederum gegenüber dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag, dass ihm viele „prominente Parteiangehörige“ der AfD abgesagt hätten. Offenbar, so seine Lesart, hätten diese das „Gefühl, hier nichts gewinnen zu können, was ich schade finde“. Während der Veranstaltung musste die Vorsitzende Richterin Däubler-Gmelin durchsagen, dass unter anderem der Aktivist Benedikt Kaiser, die Verlegerin Ellen Kositza und der Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah (AfD) als Zeug*innen vorgesehen waren. Kositza bezeichnete die Veranstaltung auf der Social-Media-Plattform X abschätzig als „schleimigen Klamauk“. Allerdings könne es für die rechtsradikale Partei sogar von Vorteil sein, „wenn sie sich nicht selbst vertritt, weil die Position der AfD beziehungsweise die Rechtmäßigkeit, diese zu vertreten, von einer politisch unabhängigen Verteidigung glaubwürdiger vertreten wird“, so Rau.
„Das Gericht erscheint, bitte erheben Sie sich!“
Die Verteidigung übernahmen zwei in den Kirchen nicht unbekannte Publizisten: Liane Bednarz und WELT-Autor Frédéric Schwilden. Bednarz bezeichnet sich selbst als „liberal-konservative Publizistin“. Ihr Buch „Die Angstprediger“ (2018) gilt vielen bis heute als Referenzwerk zum Einfluss rechter Christ*innen auf Kirche und Gesellschaft. Zuletzt sorgte sie für Aufsehen, weil sie auf dem Autor*innen-Blog starke-meinungen.de ein weitgehend unkritisches Gespräch mit dem neurechten Aktivisten Kaiser veröffentlichte. Die Publizistin sah darin eine Beteiligung am „Ideenwettbewerb“ mit der Neuen Rechten.
Frédéric Schwilden schrieb in der Vergangenheit mehrfach über den Deutschen Evangelischen Kirchentag und den Katholikentag. Das evangelische Christ*innentreffen von 2025 in Hannover habe „wie eine Regierungserklärung vergangener Zeit“ gewirkt. Schwildens Text über den 102. Katholikentag in Stuttgart von 2022 trug den Titel „Hier schafft sich der Katholizismus ab“. Damit war die Vielfalt des Gottesvolkes und die Bewahrung der Schöpfung gemeint.
Die Anklage im „Prozess gegen Deutschland“ übernahmen hingegen die Rechtsanwältin Gabriele Heinecke und der taz-Journalist Andreas Speit. Der Vorsitzenden Richterin Däubler-Gmelin standen schließlich der Beisitzer Benjamin Däubler, die Gerichtsdienerin Songül Eroglu (Mitglied der Bezirksversammlung Hamburg-Altona für die SPD) und drei Gerichtsreporter*innen des Hamburger Abendblatts zur Seite.
Trotz dieses großen Personalaufgebots wirkte die Aufführung über weite Strecken wie eine intellektuelle Variante der pseudodokumentarischen Sat.1-Gerichtssendung „Richterin Barbara Salesch“. Das Gericht trug schwarze Jurist*innenroben, die Bühne war mit Flaggen in Schwarz-Rot-Gold geschmückt und wenn Däubler-Gmelin auftrat, hieß es: „Das Gericht erscheint, bitte erheben Sie sich!“ Dass es in Deutschland seit 1924 keine Geschworenengerichte mehr gibt, nahmen die Verantwortlichen nicht zur Kenntnis.
Die Vorsitzende Richterin musste die Zeug*innen vor ihrer Aussage sogar befragen und vereidigen. Ein Verfremdungseffekt, der für andere Stücke des dokumentarischen Theaters wie Peter Weiss’ „Die Ermittlung“ (1965) über den Frankfurter Auschwitzprozess kennzeichnend ist, stellte sich jedoch nicht ein. Lediglich der Publizist Volker Weiß wagte es, in seiner Aussage von „Laiendarstellern in einem fragwürdigen Spektakel“ zu sprechen.
Ein weiterer produktiver Tag für unser Land
Die Mehrheit der Zeug*innen beteiligte sich bereitwillig an diesem Spektakel. Zuweilen geriet die Verhandlung zur Revue der prägenden Twitter- und Feuilletondebatten der vergangenen Jahre, durchsetzt mit Zeugnissen politischer Radikalisierung. Die Philosophin Susan Neiman sprach beispielsweise über Erinnerungskultur, während der AfD-nahe Influencer Feroz Khan über den „Großen Austausch“ fabulierte. Und zuletzt wollte sich der Würzburger Historiker Peter Hoeres nicht darauf festlegen, ob Adolf Hitler rechts oder links gewesen sei. Das Anliegen des Prozesses, die Frage nach einem AfD-Verbot, geriet so zuweilen aus dem Blick.
Ein anderes Problem warf der Fall 2 „Sollte es ein Social-Media-Verbot für alle unter 16 geben?“ auf. Dazu hatten die Verantwortlichen den katholischen Theologen Wolfgang Palaver geladen. Er lehrte mehr als 20 Jahre lang Christliche Gesellschaftslehre an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck und ist Präsident von Pax Christi Österreich. Palaver geriet in den vergangenen Monaten durch seine Bekanntschaft mit dem Trump-nahen US-Investor Peter Thiel in die Schlagzeilen.
Verteidigerin Bednarz befragte Palaver vor allem zu Thiels Charakterisierung der Nächstenliebe als „Grundverirrung des Christentums“. Ihre Andeutung, dass Thiel damit womöglich ein „links-politisiertes Christentum“ à la EKD gemeint habe, wies Palaver zurück. Der US-Investor spreche wenig von der zentralen Botschaft des Christentums, wie sie sich in der Bergpredigt oder im Gleichnis vom barmherzigen Samariter zeige: „Das links-engagierte Christentum ist meistens der Botschaft Jesu näher.“
Auf Palaver folgte der frühere Hörfunkredakteur und Verschwörungstheoretiker Jens Lehrich. Er moderiert das YouTube-Format „Fair Talk“, in dem regelmäßig Protagonist*innen der radikalen Rechten wie die Dresdner Buchhändlerin Susanne Dagen zu Gast sind. Im Gespräch mit Verteidiger Schwilden kam die Sprache schnell auf die Corona-Pandemie: „Ohne die Meinungsfreiheit sind wir nicht frei.“ Lehrich selbst habe sich wegen einer Hashimoto-Thyreoiditis „alternative“ Informationen suchen und deshalb bis heute nie ein Medikament nehmen müssen.
Damit ließ der Prozess einen fragwürdigen Medienmacher auf einen Experten folgen. Für die Zuschauer*innen entstand nicht nur in diesem Fall der Eindruck, dass zwei gleichwertige Positionen unter dem unparteiischen Blick der sieben Geschworenen abgewogen würden. Auf diese Weise bürdeten die Verantwortlichen der Anklage und einem Teil der Zeug*innen die Last auf, Offensichtliches gegenüber Verschwörungstheoretiker*innen beweisen zu müssen. Die Verteidigung trug ihren Teil dazu bei, indem sie einige Gäste persönlich diskreditieren oder immer wieder mit Exkursen wie „linker Doppelmoral“ vom eigentlichen Thema ablenken wollte.
„Das geht zu weit“
Vollends ins Absurde glitt der „Prozess gegen Deutschland“ am Sonntag ab, als der Zeuge Erik Ahrens zum Fall 3 „Verherrlicht die AfD Gewalt?“ befragt wurde. In der Vergangenheit war er ein Vertrauter des heutigen AfD-Bundestagsabgeordneten Krah, zeichnete für die TikTok-Strategie der AfD verantwortlich und nahm am „Potsdamer Treffen“ im November 2023 teil. Seit Herbst 2025 behauptet er, sich von der radikalen Rechten gelöst zu haben. Inzwischen nennt Ahrens sich „Andrew Y“.
Der Zeuge erbat sich vom Gericht, auf Englisch antworten zu dürfen, weil er nur noch zu „sehr sehr speziellen Anlässen“ Deutsch spreche. Deshalb musste seine neben ihm sitzende „Verlobte“ übersetzen, was teilweise in Slapstick umschlug. Sie wiederholte zum Beispiel die deutschen Namen der Sprecher beim „Potsdamer Treffen“, die Ahrens auf Nachfrage von Ankläger Speit nennen sollte. Irgendwann brach die „Verlobte“ die Übersetzung ab, weil Deutsch ihre „Drittsprache“ sei.
Als die Verteidigung an der Reihe war, fragte Schwilden Ahrens, ob er sich in Anbetracht seiner Verweigerung gegenüber der deutschen Sprache nicht mit Holocaust-Überlebenden vergleiche. Ahrens bejahte das lakonisch und sprach Schwilden als „Freddy“ an. Der Verteidiger fragte den Zeugen anschließend, ob er damit nicht auch die Sprache von Theodor W. Adorno, Walter Benjamin, Albert Einstein, Franz Kafka und Hannah Arendt verabscheue. Ahrens darauf: „Nein, es ist speziell deine Sprache, Freddy, die ich nicht benutzen will.“
Schwilden verbat sich gegenüber dem Zeugen, mit „Freddy“ angesprochen zu werden. Ahrens kassierte deshalb einen Ordnungsruf der Vorsitzenden Richterin. Das wiederholte sich, weil Ahrens Schwilden als „Antideutschen“ bezeichnete, der irgendwann auf die rechte Seite gewechselt sei. Däubler-Gmelin fasste den Begriff „antideutsch“ als Herabwürdigung auf, ohne dessen politischen Gehalt zu verstehen: „Das geht zu weit.“
Nach diesem Geplänkel fand sich unter den Geschworenen bei zwei Ja-Stimmen, zwei Enthaltungen und drei Nein-Stimmen keine Mehrheit für ein AfD-Verbot. Man entschied sich lediglich mit fünf zu zwei Stimmen dafür, dass ein Verbot geprüft werden müsse. Darüber hinaus sprachen sich die Geschworenen mit vier zu drei Stimmen für ein Ende der staatlichen Finanzierung der rechtsradikalen Partei aus.
Die radikale Rechte als Teil des Kulturbetriebs
„Gerichtsverhandlungen sind meistens viel weniger interessant“, merkte die Vorsitzende Richterin Däubler-Gmelin zum Schluss an. Damit brachte sie das Grundproblem des „Prozesses gegen Deutschland“ unfreiwillig auf den Punkt. Die Aufführung opferte die ernsthafte Auseinandersetzung mit der Frage nach einem AfD-Verbot dem Spektakel. Ein Festival mit Vorträgen von Wissenschaftler*innen, Journalist*innen oder Betroffenen wäre wohl anders verlaufen.
Der Aufstieg der radikalen Rechten stellte damit für die Verantwortlichen, namentlich Regisseur Rau, nicht mehr als einen weiteren Kampf um „kulturelles Kapital“ dar. Und das in alle Richtungen: So kursiert derzeit auf X bei einschlägigen Accounts die Eröffnungsrede des BILD-Kolumnisten Martenstein. Jeder müsse sie hören, kommentierte zum Beispiel die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch.
Allerdings krankte die Veranstaltung nicht nur daran, dass das Thalia Theater Hamburg rechtsradikalen Akteur*innen eine weitgehend widerspruchsfreie Bühne bot. Der „Prozess gegen Deutschland“ zeigte als weitere „Orgie des Zuhörens“ (Süddeutsche Zeitung), dass bestimmte Kreise die radikale Rechte längst als wesentlichen Bestandteil der künstlerischen Maschinerie und damit als legitimen Teil der politischen Auseinandersetzung anerkannt haben.
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