wird zukünftig nicht mehr jedes Ministerium einzeln bei der Erreichung der Klimaziele in die Pflicht genommen. Auch die jährliche Überprüfung daraufhin, ob die ergriffenen Maßnahmen genügen, um das Gesamtziel bis 2030 zu erreichen, entfällt. Die Deutsche Umwelthilfe hält das neue Gesetz für verfassungswidrig.