„Christenkreuz und Hakenkreuz“
Wie reagierte die Kirche in Sachsen auf den Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft? Prof. Gerhard Lindemann beschreibt die „Gleichschaltung“ der Sächsischen Kirche.
Dem Nationalsozialismus begegneten viele Protestanten in Deutschland durchaus mit Sympathie. So erfuhr auch in Dresden das Versprechen der neuen Reichsregierung, um der „sittliche[n] Erneuerung“ der Gesellschaft willen die Gegner von Christentum und Nation zu bekämpfen, verbunden mit einer angekündigten Einflusserweiterung für die christlichen Kirchen, bei führenden Vertretern der Evangelisch-lutherischen Landeskirchen Sachsens (die 89 % der sächsischen Bevölkerung repräsentierten) eine hohe Wertschätzung.
Gegen den organisierten Boykott jüdischer Geschäfte, Arzt- und Rechtsanwaltspraxen am 1. April 1933 erhob die Landeskirche keinen Protest, stattdessen kritisierte Landesbischof Ludwig Ihmels die ausländische „Greuelpropaganda“ gegen Deutschland.
Den neuen Machthabern reichte jedoch ein friedliches Miteinander zwischen Staat und Kirche nicht aus. Seit Anfang März 1933 verfolgte die nationalsozialistisch geführte Reichsregierung eine Politik der sogenannten „Gleichschaltung“. Ihr Ziel war die Prägung aller staatlichen Institutionen und gesellschaftlichen Organisationen im Sinne des Nationalsozialismus.
Versuchte »Gleichschaltung« der Evangelisch-lutherischen Landeskirche
Instrument zur Gleichschaltung des Protestantismus waren die Deutschen Christen (DC), eine nationalsozialistisch ausgerichtete Kirchenpartei. Eine sächsische Organisation der Deutschen Christen gab es im Frühjahr/Sommer 1933 noch nicht. Am 13. April 1931 hatte sich allerdings in Chemnitz eine Arbeitsgemeinschaft nationalsozialistischer Pfarrer in Sachsen konstituiert. Auch auf öffentlichen Kundgebungen der NSDAP waren bereits Pfarrer der Landeskirche aufgetreten.
Seit Anfang Mai 1933 war Friedrich Coch Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft. Coch, seit 1931 Parteigenosse, war seit 1932 Gaufachberater für kirchliche Angelegenheiten bei der NSDAP-Gauleitung und zugleich Gauredner. Sachsens Innenminister Karl Fritsch ernannte nach Ihmels Tod (7. Juni 1933) am 30. Juni 1933 Coch zum kommissarischen Landesbischof.
Mittels einer „Verordnung gegen die deutsche Not“ beurlaubte Coch am 1. Juli 1933 einige Mitglieder des Konsistoriums, der landeskirchlichen Verwaltungsbehörde, sowie kirchenpolitisch missliebige Superintendenten und Pfarrer. Die Leitungspositionen besetzte er mit eigenen Gefolgsleuten. In einer Verordnung äußerte Coch den dringlichen Wunsch, auf den Kirchtürmen neben der Kirchenfahne auch die Hakenkreuz- und die Sachsenflagge zu hissen.
Bei den nur wenige Tage zuvor anberaumten Kirchengemeindewahlen am 23. Juli 1933 erhielten die Deutschen Christen auch dank ihrer massiven Unterstützung durch die Partei durchschnittlich 75 % der Sitze. Die neu zusammengesetzte „braune“ Landessynode Sachsens wählte am 11. August 1933 Coch zum Landesbischof. Im gleichen Monat entstand auch ein sächsischer Verband der Deutschen Christen. Sie begriffen sich als „volksmissionarische Arbeits- und Stoßtruppe des nationalsozialistischen Kirchenregiments“. Ihren Vorsitz übernahm ebenfalls Coch.
Das neue Kirchenregiment untersagte für den traditionellen Israelsonntag am 10. Sonntag nach Trinitatis, dem 20. August 1933, das Einsammeln der bislang üblichen Kollekte für die Judenmission. Die Judentaufe diene als Eingangstor für fremdes Blut in den „deutschen Volkskörper“, hieß es zur Begründung. Taufanträge von Juden wurden fortan im Landeskirchenamt nicht mehr bearbeitet.
In Anlehnung an Preußen erließ Coch am 16. September 1933 ein landeskirchliches Berufsbeamtengesetz. Demnach konnten staatsfeindliche Pfarrer oder Beamte in den Ruhestand versetzt werden. Für Geistliche und Beamte jüdischer Herkunft oder mit solchen Verheiratete war die Versetzung zwingend.
Im Juli 1933 erschien erstmals das von Coch herausgegebene Monatsblatt „Christenkreuz und Hakenkreuz“, Schriftleiter war der junge deutschchristliche Pfarrer und promovierte Theologe Walter Grundmann. Grundmann war typisch für den jugendlichen Aufbruchscharakter der Deutschen Christen, zugleich für das Interesse an einer Modernisierung der Kirche im Sinne des neuen Zeitgeistes. Bald darauf verfasste er „28 Thesen der sächsischen Volkskirche“. Sie wurden von der „braunen“ Landessynode am 10. Dezember 1933 mit Zustimmung aufgenommen.
Volkskirche verstand sich demnach als „Kirche im Staate“. Als solche bekannte sie „sich zu Blut und Rasse, weil das Volk eine Bluts- und Wesensgemeinschaft ist.“ Deshalb sollten ihr nur diejenigen angehören, die auch nach staatlichem Recht als Volksgenossen angesehen wurden. Anerkennung fand auch der „Totalitätsanspruch des nationalsozialistischen Staates“. Er galt als „Ruf Gottes zu Familie, Volk und Staat.“
Gegen die „Machtergreifung“ der Deutschen Christen bildete sich schon bald innerkirchlicher Widerstand. Einer der führenden Köpfe war Hugo Hahn, Superintendent des Kirchenbezirks Dresden-Land und zugleich Pfarrer an der Frauenkirche. Hahn war ein Bruder des deutschbaltischen Theologen Traugott Hahn, der 1919 in Dorpat von der Roten Armee erschossen worden war. Politisch gehörte er zu dem breiten Spektrum der „konservativ-deutsch-nationalen“ Pfarrerschaft.
Auf den Beginn der NS-Herrschaft in Deutschland reagierte Hahn zunächst positiv. Am Abend des 31. März 1933 hielt er einen vom Mitteldeutschen Rundfunk ausgestrahlten Vortrag mit dem Thema „Die Landeskirche über den Kampf mit dem Kommunismus“. Darin meinte der Geistliche darauf aufmerksam machen zu müssen, dass Deutschland vor einem kommunistischen Umsturz bewahrt worden sei. Die „deutsche Erneuerungsbewegung“ habe „mit genialem Blick“ den „Zusammenhang zwischen Liberalismus und Kommunismus erkannt“. Damit rechtfertigte Hahn implizit die zuvor erfolgte Einschränkung der Grundrechte; die Entwicklung der vergangenen Wochen bezeichnete er in dieser Hinsicht konsequent als Umbau eines „staatlichen und wirtschaftlichen Fehlbau[s]“ und als Überwindung „eine[r] Fehlentwicklung des Geistes“.
Posthum erklärte Hahn in seinen Erinnerungen selbstkritisch, auch er habe wie viele seiner Kollegen Hitler für einen „Wundermann Gottes“ gehalten. Aufgrund seiner Begeisterung „für ein national sich erneuerndes Deutschland“ sei er bereit gewesen, vieles eigentlich Bedenkliches hinzunehmen, „zu verstehen und zu entschuldigen“.
Ende Oktober 1933 bildete sich nach preußischem Vorbild der sächsische Pfarrernotbund. Dieser verweigerte Coch die Anerkennung als „geistlicher Führer“. Im Bußtagsgottesdienst am 22. November 1933 verlas Hahn in der Frauenkirche eine gegen die Berliner Sportpalastkundgebung der Deutschen Christen vom 13. November 1933 gerichtete Erklärung. Dort hatte man unter anderem eine „Reinigung“ des Christentums von jüdischem Einfluss gefordert und einen heldischen Jesus propagiert.
Am 4. Februar 1934 verfügte das Landeskirchenamt die vorläufige Amtsenthebung Hahns. Weitere prägende Dresdner Persönlichkeiten der aus dem Pfarrernotbund hervorgegangenen sächsischen Bekenntnisgemeinschaft waren Pfarrer Karl Fischer (Trinitatiskirche) und der ehemalige christliche Gewerkschafter Reimer Mager als ihr Geschäftsführer.
Die sächsische Bekennende Kirche war eine ausgesprochene Gemeinde- und Laienbewegung. Unter den sächsischen Pfarrern gab es an die 400 Sympathisanten der Bekenntnisbewegung, die Zahl der Deutschen Christen unter der Geistlichkeit war hingegen von 400 auf 200 zurückgegangen. Gut 800 Geistliche gehörten keiner der beiden Gruppierungen an, sie zählten sich zur kirchenpolitischen „Mitte“.
Unterstützung erfuhr die Bekennende Kirche auch von dem Professor für Religionswissenschaft an der Technischen Hochschule Dresden, Friedrich Delekat. Nach dem Reichstagsbrand protestierte er öffentlich gegen den mit der Ausnahmegesetzgebung verbundenen Eingriff in die parlamentarischen Rechte. Früher als andere sah Delekat in den Auseinandersetzungen mit den Deutschen Christen einen Konflikt zwischen Kirche und nationalsozialistischem Staat. Die DC galten ihm als ein verlängerter Arm der Partei.
Den häufig als Argument für ein kirchliches Zugehen auf den NS-Staat ins Feld geführten Begriff der Volkskirche bezeichnete er als unbiblisch und deshalb auch nicht richtunggebend „für Aufgaben und Arbeit der Kirche“. Der Theologe warnte vor einer Angleichung der kirchlichen Verkündigung an die jeweils aktuellen Bedürfnisse und Neigungen des Volkes. Im Blick auf die Forderung der Deutschen Christen, nur noch Ehen zwischen sogenannten „Ariern“ kirchlich einzusegnen, erklärte Delekat: „Die erste und dringlichste Aufgabe der Kirche ist vielmehr die Reinerhaltung ihrer Botschaft, nicht die Reinerhaltung der Rasse.“
Seit Ende 1934 wirkte Delekat an den Gottesdiensten der Bekenntnisgemeinden der Frauenkirche und der Sophien-/Domgemeinde mit. Das war für einen staatlichen Beamten ein keineswegs selbstverständliches Handeln. 1936 erfolgte seine Entlassung aus dem akademischen Lehramt.
Gegenüber der katholischen Kirche war die Kirchenpolitik in Sachsen zunächst zurückhaltender als in anderen Gebieten des Reiches. Das änderte sich seit 1935 mit der Einstellung der finanziellen Staatsleistungen, der Propagierung von Kirchenaustritten sowie dem Devisenprozess gegen Bischof Petrus Legge. 1939 wurde dem Dresdner St.-Benno-Gymnasium das Recht auf die Abnahme des Abiturs entzogen, zu Ostern 1940 erfolgte die Schließung der Schule.
Hingegen kam es in der lutherischen Landeskirche vorläufig zu einer gewissen Entspannung. Am 21. November 1935 wurde nach dem Vorbild des durch Reichskirchenminister Hanns Kerrl eingesetzten Reichskirchenausschusses für Sachsen ein Landeskirchenausschuss gebildet. Das von Kerrl einberufene Leitungsgremium unter der Führung des Dresdner Superintendenten Johannes Ficker diente der „Befriedung“ der Landeskirche. Coch und die sächsischen DC hatten in der sächsischen Pfarrerschaft kontinuierlich an Rückhalt verloren. Die Bekennende Kirche Sachsens stimmte der Bildung des Landeskirchenausschusses zu und erklärte ihre kirchenregimentlichen Ansprüche für beendet.
In seinem ersten Aufruf an die Gemeinden bekundete der Ausschuss seine Loyalität gegenüber dem NS-Staat: „Wir sehen im nationalsozialistischen Staate die uns von Gott geordnete Wirklichkeit, in der die Kirche ihren Dienst tut. […] Wir ermahnen alle Glieder unserer Kirche, mit uns in Fürbitte und Treue zum Führer zu stehen.“ Landesbischof Coch amtierte zwar weiter, wurde aber in seinen Befugnissen stark eingeschränkt. Die unter dem von ihm geleiteten Kirchenregiment vorgenommenen Dienstentlassungen wurden rückgängig gemacht.
Der Weg in den Krieg
Zeitgleich betrieb die Reichsregierung auch gegenüber der evangelischen Kirche eine Politik der „Entkonfessionalisierung des öffentlichen Lebens“, der Versuch, den christlichen Glauben zu marginalisieren und allmählich durch eine völkisch geprägte Religion zu ersetzen. Dieser Strategiewechsel und die Spannungen mit dem bruderrätlichen Flügel der Bekennenden Kirche waren wesentliche Ursachen für das Scheitern des Reichskirchenausschusses im Februar 1937.
Daraufhin wurde offenbar auf Betreiben der Dresdner NSDAP-Gauleitung der sächsische Landeskirchenausschuss am 9./10. August 1937 abberufen und mit Polizeigewalt aus dem Landeskirchenamt in der Lukasstraße vertrieben. Dessen Leiter und als solcher auch Leiter der Landeskirche wurde der Deutsche Christ Johannes Klotsche, ein enger Vertrauter Cochs, seit 1925 Mitglied der NSDAP.
Das neue Kirchenregiment nahm erneut Maßregelungen von Pfarrern vor; wer sich der nationalkirchlichen Linie widersetzte, wurde als Staatsfeind diffamiert. Am 12. Mai 1938 erfolgte die polizeiliche Ausweisung des Bruderratsvorsitzenden Hahn aus Sachsen. Seit 1939 wurden verstärkt deutschchristliche Gottesfeiern abgehalten. Einen Schwerpunkt bildete die Dresdner Frauenkirche, die bereits am 31. Oktober 1934 zum Dom geweiht worden war.
Einen gewissen Gegenpol gegen den nationalkirchlichen Kurs Klotsches bildeten nicht wenige Artikel im „Sächsischen Kirchenblatt“. Der Dresdner Pfarrer und Lutherforscher Franz Lau stellte im Februar 1939 der heldischen Frömmigkeit der Deutschen Christen den Weg „der Selbstverleugnung und der Nachfolge bis hin zum Leiden“ gegenüber. Die Kirche habe sich nicht vorrangig am Volkstum zu orientieren, kritisierte er im gleichen Jahr den Göttinger Theologen Emanuel Hirsch, sondern sich aus der Kraft des Evangeliums von innen heraus zu erneuern.
Auch Taufen von Juden wurden wieder restriktiv gehandhabt. 1938 intensivierte sich die antisemitische Propaganda der sächsischen DC. Am 10. November 1938, einen Tag nach der Reichspogromnacht, sprach sich Klotsche für eine Umbenennung der Dresdner Zionskirche aus, doch hatte sich der Name in der Bevölkerung so eingebürgert, zum Beispiel hieß eine in der Gemeinde liegende Schrebergartenkolonie „Zionskolonie“, dass der Kirchenvorstand sich zu dem Schritt nicht entschließen wollte.
Schließlich untersagte ein sächsisches Kirchengesetz vom 22. Februar 1939 die Aufnahme von taufbereiten Juden in die Landeskirche. Zu Amtshandlungen an Christen jüdischer Herkunft waren die Pfarrer nicht mehr verpflichtet. Kirchliche Räume wurden dafür nicht zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug waren Christen jüdischer Herkunft nicht mehr kirchensteuerpflichtig.
Am 4. April 1939 stimmte die Landeskirche der Godesberger Erklärung zu, in der festgehalten wurde: „Der christliche Glaube ist der unüberbrückbare religiöse Gegensatz zum Judentum.“ Man vereinbarte mit anderen deutschchristlich geführten Landeskirchen die „Gründung eines Instituts zur Erforschung und Beseitigung des jüdischen Einflusses auf das kirchliche Leben des deutschen Volkes“ in Eisenach und förderte es intensiv.
Das Eisenacher „Entjudungsinstitut“
Vor 70 Jahren gründeten elf evangelische Kirchen in Eisenach das sog. „Entjudungsinstitut“, dessen Arbeit bis weit nach dem 2. Weltkrieg in Kirche und Theologie nachgewirkt hat. Zuerst machte Susannah Heschel mit ihren Forschungen auf die Geschichte des Instituts aufmerksam: „Wie Jesus zum Arier wurde“. Mit dem Kirchengeschichtler Christopher Spehr (Uni Jena) haben wir über die Wirkungsgeschichte des Instituts gesprochen: „Ein bleibender Stachel im christlichen Fleisch“.
Am 17. Dezember 1941 wurden Christen jüdischer Herkunft aus der Landeskirche ausgeschlossen. Begründet wurde der Schritt mit der angeblichen Verantwortung der Juden für den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges und der bereits von Martin Luther erhobenen Forderung, „schärfste Maßnahmen gegen die Juden zu ergreifen und sie aus deutschen Landen auszuweisen“, sowie dem Gewiesensein der Landeskirche an das deutsche Volk.
Wie in der deutschen Bevölkerung gab es auch unter Dresdner Protestanten beim Ausbruch des Zweiten Weltkrieges nur wenig Kriegsbegeisterung. Von den Kanzeln kamen jedoch auch keine ablehnenden Stimmen. Die kirchliche Arbeit wurde erschwert durch vermehrte Einberufungen von evangelischen Pfarrern zur Wehrmacht, 1944 waren es in Sachsen 46 Prozent. Das betraf besonders Angehörige der Bekennenden Kirche.
Nach dem Krieg
Die erste sächsische Landessynodaltagung nach dem Krieg im April 1948 sprach in einer Erklärung von einer Mitschuld der Christen an der Ermordung der Juden, „sofern der Rassenhass unter uns gehegt oder doch ohne ernstlichen Widerstand geduldet worden ist. Auch unsere sächsische Kirche hat zur Verfolgung der Juden, selbst der christlichen, beigetragen“, hieß es.
Zur planmäßigen Ausgrenzung der Glieder jüdischer Herkunft aus den Gemeinden habe ein großer Teil der Geistlichen und Kirchengemeinden geschwiegen, einige hätten diesen Kurs aktiv unterstützt. Den „Bruch kirchlicher Gemeinschaft mit den Juden“ bezeichnete man als „Verleugnung des Wesens der Kirche“.
Dieser Aufsatz ist unter dem Titel „‚Christenkreuz und Hakenkreuz‘: Dresdner Kirchen im ‚Dritten Reich'“ zunächst in den Dresdner Heften Nr. 106 2/2011 „Gottes Häuser. Dresdner Kirche im Wandel“ erschienen. Dort finden Sie den Aufsatz inkl. ausführlicher Fußnoten. Wir danken der Redaktion für die freundliche Genehmigung zur erneuten Veröffentlichung.