Montage: Governor Tom Wolf (Flickr), CC BY 2.0 & iam_os (Unsplash)

Eine Frage der Glaubwürdigkeit

Gegenüber dem Synodalen Weg der Katholiken in Deutschland agieren Papst Franziskus und der Vatikan widersprüchlich. Franziskus stellt damit den Kern seines Reformprojekts in Frage.

Rom, am Abend des 13. März 2013: Um 19:06 Uhr tritt weißer Rauch aus dem Schornstein der Sixtinischen Kapelle. Um 20:13 Uhr wird das berühmte „Habemus papam!“ verkündet – und um 20:22 zeigt sich Jorge Mario Bergoglio, nunmehr Papst Franziskus, das erste Mal der Welt.

Er grüßt die Tausenden, die sich auf dem Petersplatz versammelt haben, mit einem Gruß, der einfacher und schlichter nicht sein könnte: „Guten Abend.“ Franziskus stellt sich vor als ein Bischof „vom anderen Ende der Welt“. Ein Satz, der beim ersten Hören so einfach daher gesagt wirkt, der aber – wie sich nach über sechseinhalb Jahren Pontifikat herausgestellt hat – eine programmatische Bedeutung hat.

Sechs Jahre später fällt der folgende Satz: „So hoffe ich, ist danach nichts mehr wie zuvor.“ Diese Worte stammen nicht von Papst Franziskus, sondern von Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck. Er formulierte den Satz am 5. Oktober anlässlich der Amazonas-Synode in einem Interview mit dem Spiegel. Damit sprach er – das wird schon durch die intensive Diskussion im Anschluss an das Interview deutlich – aus, was sich viele Christinnen und Christen von der Amazonas-Synode erhoffen, ja gar für überfällig halten: Die katholische Kirche ist dringend reformbedürftig.

Ähnliche Wünsche, Erwartungen und Forderungen tragen viele Menschen auch an den Synodalen Weg in Deutschland heran, der am 1. Advent starten wird. Ob der Synodale Weg in der von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gewünschten Form arbeiten wird, scheint nach mehreren Interventionen seitens des Vatikans zumindest fraglich. Ebenso sieht es mit der Frage aus, ob der Synodale Weg die ins Unermessliche gestiegenen Erwartungen wird erfüllen können. Der Wiener Dogmatiker Jan-Heiner Tück hat diesen Umstand kürzlich in der  Neuen Züricher Zeitung pointiert herausgestellt.

Diese Gegenüberstellung zeigt vor allem eines: Das Pontifikat von Papst Franziskus ist von Anfang an begleitet gewesen von großen Vorschusslorbeeren – aber auch von einer riesigen Erwartungshaltung, dass er den Reformstau in der Kirche angehen möge.

(Un)erfüllte Erwartungen

Nach sechseinhalb Jahren Pontifikat muss man aber festhalten: Nur die wenigsten Wünsche und Hoffnungen haben sich tatsächlich erfüllt. Auf der Ebene von symbolischen Handlungen oder in persönlichen Äußerungen mag Franziskus häufig genug verständlich gemacht haben, dass er sich eine andere, eine „arme Kirche für die Armen“ wünscht. Tatsächlich wird man auf der systemischen wie organisationalen Ebene feststellen müssen, dass sich in den vergangenen sechs Jahren im Wesentlichen nichts geändert hat. Nirgends spiegelt sich dieser Dissens momentan so deutlich wider, wie im Umgang Roms mit dem Synodalen Weg in Deutschland.

Theologisch gesehen hat sich Franziskus von Beginn seines Pontifikates an als ein Papst verstanden, dem es ein Anliegen ist, die theologische und auch organisationale Zuspitzung der katholischen Kirche auf Rom hin in Richtung der einzelnen Teilkirchen auszuweiten, also das synodale Prinzip innerhalb der Kirche zu stärken.

So kann man seine programmatische Selbstvorstellung als Bischof „vom anderen Ende der Welt“ verstehen; so kann man auch die personelle Diversifizierung des Kardinalskollegiums verstehen: In den letzten Jahren ist der Anteil der europäischen Purpurträger auf nur noch knapp 40 Prozent gesunken.

Der Apostel Petrus vor dem Petersdom im Vatikan, Foto: iam_os (Unsplash)

Genau dieser Umstand erklärt auch, warum es – um hier eines von vielen möglichen Beispielen zu nennen – bei der Missbrauchssynode im Februar kaum konkrete Beschlüsse gab und warum die damalige Abschlusspredigt des Papstes so sehr im Vagen blieb. Anders gewendet – und stärker systematisiert: Dieser Umstand erklärt, warum es auf in den bisher sechs Jahren des Pontifikates Franziskus‘ in allen gegenwärtigen Streitfragen – sei es die Frauenordination, sei es der Zölibat, sei es der Streit um den Kommunionempfang für evangelische Ehepartner*innen – zu keinen wesentlichen Änderungen der kirchlichen Lehre (auf der universalkirchlichen, lehramtlichen Ebene) gekommen ist:

Weil es der Vorstellung des Papstes von einer synodal geprägten Kirche zutiefst zuwider läuft, innerkirchliche Entwicklungsprozesse durch die verbindliche Festsetzung von lehramtlichen Entscheidungen nachhaltig und de facto unwiderrufbar zu prägen.

Synodalität als kirchliches Strukturprinzip

Im Frühjahr habe ich in einem Blog-Beitrag bereits darauf hingewiesen, dass sich Franziskus damit (zumal als erster nachkonziliarer Papst!) ganz auf der Linie des Zweiten Vatikanischen Konzils befindet. Dieses etabliert in seiner Kirchenkonstitution „Lumen Gentium“, ausgehend von einer christologisch fundierten Communio-Theologie, wieder das in der Alten Kirchen weit verbreitete Prinzip der Synodalität.

Medard Kehl fasst hierzu im „Lexikon für Theologie und Kirche“ (LThk) die wesentlichen Entwicklungslinien prägnant zusammen:

„Die Wiederentdeckung des synodalen Elements als eines konstitutiven Strukturmerkmals der Kirche auf allen ihren Vollzugsebenen […] beruht auf der [… im II. Vatikanum] eingeleiteten Erneuerung […] der Kirche, die sich […] wieder stärker als „Communio“ der Glaubenden bzw. v[on] Kirchen versteht […], was nachkonziliar zu einer […] Aufwertung der Einzelkirchen, die jetzt – in wechselseitiger Vermittlung mit der Universalkirche – in vollem Sinn als Kirche gelten […].“
(Kehl, Medard, Art. Synode, II. Systematisch-Theologisch, in: LThK3 9 (2000), 1187f., 1187.)

Wenn Synodalität als ein konstitutives Strukturmerkmal der Kirche erkannt wird, kann dies nicht ohne praktische Konsequenzen bleiben. Wesentlich mit diesem Postulat ist die Einsicht verbunden, dass die Kirche nicht überall denselben Entwicklungen, Problemen und Herausforderungen ausgesetzt ist, sondern dass sich diese von Land zu Land, von Region zu Region unterscheiden.

Und wenn dem so ist, ist es ebenfalls eine Selbstverständlichkeit, dass es nicht die eine, einheitliche Antwort der Kirche auf alle diese Entwicklungen, Probleme und Herausforderungen geben kann, sondern, dass das Suchen nach angemessenen Antworten darauf vor allem der Expertise vor Ort bedarf.

Der Synodale Weg als Vollzug von Synodalität

Und damit sind wir beim Synodalen Weg: Die deutschen Bischöfe haben erkannt, dass die systemischen Ursachen des kirchlichen Missbrauchs und seiner jahrzehntelangen Vertuschung (!) nicht einfach abgetan werden können, sondern, dass hier vielmehr eine tiefe Reflexion nötig ist – und dass mit Blick auf die Struktur der Kirche, die den Missbrauch erst ermöglicht hat, Reformen unumgänglich sind. Diese beiden Fragen – also die nach den Ursachen des kirchlichen Missbrauchs sowie die nach ausstehenden Reformen – werden die DBK und das ZdK in den kommenden Jahren gemeinsam angehen.

Damit befinden sie sich ganz auf der Linie dessen, was wir gerade als synodales Prinzip eingeholt haben: Die Bischöfe haben erkannt, dass die Kirche in Deutschland angesichts des Missbrauchsskandals vor einer riesigen Herausforderung steht – und nehmen sich dieser Herausforderung an aufgrund ihrer Kompetenz, die Lage der Kirche in Deutschland mit Blick auf ihr eigenes Leben und Wirken vor Ort am besten einschätzen zu können. Anders gewendet: Es herrscht hier das Bewusstsein vor, dass die gegenwärtigen Herausforderungen der Kirche in Deutschland am besten in Deutschland selbst angegangen und gelöst werden können.

Angesichts der Tatsache, dass sich Franziskus bisher als ein Papst hervorgetan hat, der das synodale Prinzip zu stärken versucht, verwundert, dass es aus dem Vatikan bereits mehrere Interventionen gegen den Synodalen Weg gegeben hat:

Franziskus selbst veröffentlichte am 29. Juli einen 19-seitigen Brief „An das pilgernde Gottesvolk in Deutschland“, aus dem nicht eindeutig hervorgeht, ob er das Anliegen von DBK und ZdK teilt, den Synodalen Weg zu gehen. Je nach persönlicher, kirchenpolitischer Präferenz kann man den Brief sowohl als Bejahung als auch als Ablehnung deuten. Kardinal Marc Ouellet, Präfekt der Bischofskonferenz, hat ebenfalls einen Brief an den Vorsitzenden der DBK, Kardinal Reinhard Marx, geschrieben und darin mehr als deutlich gemacht, dass das Format des Synodalen Wegs aus kirchenrechtlicher Sicht problematisch sei – zumal die meisten der diskutierten Themen nur auf der Ebene der Universalkirche lösbar seien.

Natürlich ist klar, dass kirchenpolitische Fragen vor Ort niemals losgelöst gedacht werden können von der gesamtkirchlichen Perspektive. Dennoch verwundern beide Briefe. Vor allem der Brief von Kardinal Ouellet, der durch seine Schärfe besticht. Beide unterstellen – der eine implizit, der andere ganz explizit –, die Kirche in Deutschland gehe einen Sonderweg, in dem sie sich von der Universalkirche abtrennen wolle.

Subsidiarität als Verwirklichungsprinzip von Synodalität

Dieser Vorwurf ist nichts anderes als eine Verkehrung dessen, was das Pontifikat Papst Franziskus‘ in den vergangenen sechs Jahren ausgezeichnet hat! Der Vorwurf lässt jegliches Gefühl dafür vermissen, dass die Kirche immer und überall vor der Herausforderung steht von den Gegebenheiten vor Ort geprägt zu werden. Und: Der Vorwurf lässt völlig außer Acht, dass das Prinzip der Synodalität in grundlegender Weise mit dem Prinzip der Subsidiarität verknüpft ist.

Alois Baumgartner führt den Begriff der Subsidiarität im „Lexikon für Theologie und Kirche“ (LThK) in aller Kürze ein. So ist Subsidiarität ein Grundsatz,

„der sich auf die Zuordnung v[on] Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnissen in gegliederten Sozialverbänden bezieht. […] Er besagt […], daß die Vielfalt der sich v[on] unten her aufbauenden soz[ialen] Einheiten in ihrer Eigenfunktion zu respektieren u[nd] zu bewahren ist, wo immer u[nd] solange diese sich gegenüber dem, was die ihnen übergeordnete Steuerungsinstanz zu leisten vermag, als die kompetenteren bewähren.“
(Baumgartner, Alois, Art. Subsidiarität, in: LThK3 9 (2000), 1076f., 1076.)

Gewiss ist diese Definition primär sozialethisch geprägt. Aber sie eignet sich auch, um das Verhältnis von Universalkirche und Teilkirchen näher zu bestimmen. Die vielen Teilkirchen können als eigenständige Einheiten gesehen werden, deren Eigenfunktion zu respektieren und zu bewahren ist. Gerade vor dem Hintergrund, dass sie in den Entwicklungen, Problemen und Herausforderungen vor Ort natürlicherweise deutlich mehr Kompetenzen und Expertise haben, als es die übergeordnete Distanz von sich behaupten kann.

Im Hintergrund dieses Postulats steht wohlgemerkt die Überzeugung, dass sich, in systematisch-theologischer Perspektive, die Universalkirche aus den vielen Ortskirchen speist – und nicht umgekehrt. Subsidiarität ist damit ein zentrales Moment des synodalen Prinzips. Wer von Synodalität spricht, kommt nicht umhin, die Eigenständigkeit der Teilkirchen stark zu machen und ihre Kompetenz anzuerkennen!

Einheit durch vielfältige Eigenständigkeit

Damit ist selbstverständlich keine radikale Ablösung der Teilkirchen von der Universalkirche gefordert. Das wäre auch gar nicht möglich! Universalkirche und Teilkirchen sind wechselseitig aufeinander bezogen und bedingen einander. „Lumen Gentium“ holt diesen Zusammenhang über die Bischöfe als Vorsteher der Ortskirchen ein und spricht davon, dass,

„insofern dieses Kollegium [gemeint ist das Bischofskollegium] aus vielen zusammengesetzt ist, […] es die Vielfalt und Universalität des Gottesvolkes, insofern es unter einem Haupt [gemeint ist der Papst] versammelt ist, die Einheit der Herde Christi dar[stellt]“ (LG 22).

Dabei ist die Rede von einer „kollegialen Einheit“, die in den Beziehungen der Teilkirchen zueinander wie in der Beziehung der Teilkirchen zur Universalkirche zutage tritt (LG 23). Die Kirchenkonstitution spezifiziert dann aber auch, dass

„die verschiedenen Kirchen [gemeint sind die Teilkirchen; MV], die an verschiedenen Orten von den Aposteln und ihren Nachfolgern eingerichtet worden sind, […] sich unbeschadet der Einheit des Glaubens und der einen göttlichen Verfassung der Gesamtkirche ihrer eigenen Disziplin, eines eigenen liturgischen Brauches und eines eigenen theologischen und geistlichen Erbes.“
(LG 23)

Damit ist klar: Synodalität ist kein Freifahrtschein, weil sich keine Teilkirche loslösen kann von ihrer universalkirchlichen Einbindung. Aber „Lumen Gentium“ betont auch mehr als deutlich: Synodalität bedeutet die grundlegende Würdigung der Eigenständigkeit der einzelnen Teilkirchen im Lichte einer Subsidiarität.

Papst Franziskus, Foto: Governor Tom Wolf (Flickr), CC BY 2.0

Glaubwürdigkeitsprobleme

Wenn Papst Franziskus sich also in seinem Brief nicht eindeutig für die Durchführung des Synodalen Wegs einsetzt und wenn Kardinal Ouellet als Präfekt der Bischofskongregation, als einer der engsten Mitarbeiter des Papstes, von vornherein postuliert, mit dem Synodalen Weg maße sich die Kirche in Deutschland Kompetenzen an, die ihr nicht zustünden, dann ist dies ein diametraler Widerspruch zum Prinzip der Synodalität, die das bisherige Pontifikat von Franziskus so sehr geprägt hat.

Unter diesem Widerspruch leidet die Glaubwürdigkeit des Papstes in nachhaltiger Weise. Mit diesem Widerspruch wird all das zunichte gemacht, was sich in den letzten sechs Jahren – zumal auf ausdrückliche Ermutigung des Papstes hin! – entwickelt hat. Und dieser Widerspruch macht auch mehr als deutlich: Am Umgang Roms mit dem Synodalen Weg in Deutschland wird sich das theologische Erbe von Papst Franziskus entscheiden.