Darum scheiterte der EKD-Betroffenenbeirat

Seit gestern Abend ist es offiziell: Die EKD hat den Betroffenenbeirat ausgesetzt, der die Aufarbeitung von Missbrauch in der Evangelischen Kirche begleiten sollte. Warum? Und wie geht es jetzt weiter? Eine Analyse.

Für Betroffene von Missbrauch und sexualisierter Gewalt in evangelischen Kontexten ist die Aussetzung des Betroffenenbeirates ein schlimmes Signal. Die Mitglieder des Beirates hatten, seitdem ihre Mitarbeit im Gremium auf der EKD-Website offiziell kommuniziert wurde, immer wieder Nachrichten von weiteren Betroffenen erhalten. Darunter auch Menschen, die zum ersten Mal ihre Missbrauchsgeschichte außerhalb ihres engsten Vertrauenskreises erzählten.

Vertrauen schaffen – genau das sollte der Betroffenenbeirat erreichen. Doch seit seiner Konstituierung im September 2020 knirscht es im Getriebe (wir berichteten). Rücktritte und eine unklare Kompetenz- und Aufgabenzuordnung sorgten bereits Anfang des Jahres für Unruhe (wir berichteten). Vergangene Woche nun wurde bekannt, dass die EKD den Betroffenenbeirat aussetzen will, um einen „Neustart“ der Betroffenenbeteiligung an der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche und Diakonie zu unternehmen (wir berichteten). Ein Ansinnen, mit dem die Mehrheit der verbliebenen Mitglieder nicht einverstanden war.

Nach der vorerst letzten Sitzung eines EKD-Betroffenenbeirates am gestrigen Montag nun wurde die Aussetzung von der EKD in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, trotzdem vier der verbliebenen Mitglieder sich dagegen aussprachen. Ebenfalls gestern meldeten sich vier der fünf in den letzten Monaten zurückgetretenen Beiratsmitglieder mit einer eigenen Pressemitteilung zu Wort. Wohl vor allem, um der Darstellung in einigen Medien zu widersprechen, Streitigkeiten unter den Beiräten wären ursächlich für die Aussetzung.

Die EKD hatte als Begründung für die Aussetzung die Rücktritte angeführt und außerdem davon gesprochen, dass „aus dem Gremium heraus selbst ein Antrag auf Auflösung gestellt“ wurde. Wie die Eule bereits am Freitag berichtete, wurde dieser Wunsch eines Beiratsmitglieds den EKD-Verantwortlichen bereits vor mehreren Wochen und am restlichen Beirat vorbei kommuniziert. Ein Vorgehen, dass innerhalb des Betroffenenbeirats anschließend von einer Mehrheit der Mitglieder kritisiert wurde.

Warum ist der Betroffenenbeirat gescheitert? Hätte der Betroffenenbeirat seine Arbeit fortsetzen können? Und wie geht es jetzt weiter?

Woran scheiterte der Betroffenenbeirat?

Problem 1: Zusammensetzung des Beirates

Auf der EKD-Synode 2019 wurde die Einrichtung eines Betroffenenbeirates angekündigt, der den EKD-Beauftragtenrat, der die Aufarbeitung für die Evangelische Kirche koordinieren soll, bei allen Initiativen beraten sollte. Im ersten Punkt des 11-Punkte-Handlungsplans gegen sexualisierte Gewalt der EKD von 2018 heißt es: „Wir brauchen ihre Erfahrung bei allem, was wir im Bereich Aufarbeitung und Prävention tun.“ Die damalige Sprecherin des Beauftragtenrates, Bischöfin Kirsten Fehrs (Hamburg/Lübeck, Nordkirche), hielt vor der Synode fest, dass eine Umsetzung des 11-Punkte-Plans nicht möglich sei, „ohne die Partizipation von betroffenen Menschen“.

Nachdem die EKD in den Jahren zuvor auf einzelne Betroffene und Mitglieder des Betroffenenrates beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM) bei der Begleitung ihrer Aufarbeitungs- und Präventionsprojekte, zurückgriff, wollte sie nun einen eigenen Beirat einrichten, um die Beteiligung der Betroffenen sicherzustellen.

Doch zunächst meldeten sich nicht genügend Interessent:innen, so dass die EKD die Konstituierung des Beirates verschieben musste. An der Konzeption des Beirates und der Auswahl von geeigneten Personen seien auch Betroffenenvertreter:innen beteiligt gewesen, betont die EKD. Doch wurden nach Informationen der Eule Interessent:innen für eine Mitarbeit Hürden in den Weg gelegt, z.B. weil sie für ein Gespräch im Frühjahr 2020 nicht nach Hannover ins Kirchenamt der EKD reisen konnten oder ihnen die technischen Voraussetzungen für eine Online-Mitarbeit fehlten.

Der EKD-Beauftragtenrat habe die notwendigen Arbeitsbedingungen von vornherein nicht hergestellt, ist sich Detlev Zander, der bis zuletzt Mitglied im Betroffenenbeirat war, sicher: „Das fängt damit an, dass man den Beirat aufgrund dessen, dass sich zunächst nicht genügend Interessenten gefunden hatten, unter hohem Druck mit Personen besetzt hat, die an einer freien Mitarbeit aus unterschiedlichen Gründen gehindert sind.“

„Im Betroffenenbeirat sind darum im Vergleich zu anderen Betroffenenbeiräten im Kontext der Kirchen sehr viele Personen, die im kirchlichen Dienst stehen“, so Zander weiter, „es sind Personen dabei, deren eigene Verfahren in den Landeskirchen noch offen sind. Es ist sogar eine Person dabei, deren Fall gar nicht in der evangelischen Kirche liegt.“ Die EKD macht demgegenüber deutlich, dass sie durch die Zusammenstellung des Gremiums die unterschiedlichen evangelischen Tatkontexte darstellen wollte. Tatsächlich waren aber Betroffene aus der verfassten Kirche gegenüber denen aus diakonischen oder pädagogischen Bereichen deutlich überrepräsentiert. Im evangelischen Kontext gehen Expert:innen davon aus, dass 60 % der Missbrauchsfälle in der Diakonie geschehen sind.

Die vier zurückgetretenen Beiräte erklären in ihrem Schreiben: „Kein Raum blieb für vertrauensbildende Maßnahmen in diesem so heterogenen Gremium aus jüngeren und älteren Mitgliedern, Vollzeitaktivist*innen und Elternteilen mit kleinen Kindern, kirchennahen und kirchenfernen Betroffenen.“ Um mit der Vielstimmigkeit des Gremiums umzugehen, sie – wie angekündigt – als Stärke für die eigenen Initiativen zu nutzen, fehlte es den Betroffenenbeiräten zufolge an Geduld und vor allem fachlicher Expertise auf Seiten der EKD.

Problem 2: Diffuser Arbeitsauftrag

Als Gründe für die Aussetzung des Beirates führt die EKD die ingesamt fünf Rücktritte und einen Wunsch nach Auflösung „aus dem Gremium heraus“ an. Die vier zurückgetretenen Beiratsmitglieder lassen in ihrem Schreiben keinen Zweifel daran, wer aus ihrer Perspektive vor allem Verantwortung für das Scheitern trägt:

„Der EKD fehlen Vision und Zielsetzung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch in ihren Reihen. Der 11-Punkte-Plan erscheint uns als nicht mehr als eine erste Zusammenstellung von Aktionsfeldern, in denen die EKD aktiv werden muss“, schreiben sie. „Infolgedessen bleiben der Auftrag und das Ziel des Betroffenenbeirats unklar. Uns fehlt/e ein in der Sache kompetentes zu beratendes Gegenüber.“

Der Betroffenenbeirat sollte vom Start weg Stellung zu bereits angelaufenen Projekten wie der wissenschaftlichen Missbrauchsstudie und der neuen Musterordnung für „Anerkennungsleistungen“ beziehen (wir berichteten). „Von der konstituierenden Sitzung an wurden die neu berufenen Mitglieder des Beirats mit fachlich hoch anspruchsvollen Anfragen seitens der EKD konfrontiert […] obwohl bereits grundsätzliche Entscheidungen vorweggenommen waren“, schreiben die vier zurückgetretenen Beiräte.

Für Detlev Zander ist klar: „Es wurde versucht, einen Betroffenenbeirat als Aushängeschild für die eigenen Aufarbeitungsbemühungen zu installieren“. Zander ist enttäuscht: „An eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe, wie sie immer wieder versprochen wurde, war nicht gedacht.“ Im Schreiben der vier zurückgetretenen Beiräte heißt es: „Wir haben den Eindruck, dass an allen Ecken und Enden Grundsatzarbeit zu leisten ist. Diese aber hat die EKD zu leisten und darf sie nicht an Betroffene im Ehrenamt delegieren. Ein sporadisch tagender Beauftragtenrat sowie eine Fachstelle, die vornehmlich verwaltend und organisatorisch tätig ist, reichen nicht aus […].“

Die vier ehemaligen Beiräte beklagen, sie hätten ihr Ehrenamt nicht nur ausfüllen, sondern „von Grund auf selbst aufbauen“ müssen. Die Eule berichtete bereits im Herbst von der Überforderung einiger Beiräte angesichts der an sie formulierten Ansprüche. Ohne eine profunde Kenntnis der bisher gelaufenen Prozesse und kirchlicher Strukturen ist keine Beratung des EKD-Beauftragtenrates möglich – und an eine Kontrolle der kirchlichen Bemühungen aus Betroffenenperspektive nicht zu denken.

An der nötigen fachlichen Expertise für die Gestaltung der Betroffenenbeteiligung und das Voranbringen von Aufklärung, Aufarbeitung und Prävention mangelt es den Betroffenen zufolge sowohl im EKD-Beauftragtenrat als auch in der Fachstelle sexualisierte Gewalt im EKD-Kirchenamt, die im Sommer 2020 eingerichtet wurde. In ihrem Schreiben resümieren die vier zurückgetretenen Beiräte, es sei seit der Konstituierung des Betroffenenrates nicht gelungen, „ein gemeinsames Verständnis seines Zwecks, seiner Ziele, seiner Arbeitsweise und auch nicht das dafür notwendige gegenseitige Vertrauen aufzubauen“.

Problem 3: Mangelnde Unterstützung

„Betroffenenbeteiligung kann sich nicht, wie von der EKD beabsichtigt, in die Gremienarbeit der Kirche mittels schriftlicher Antragsverfahren eingliedern, über die dann nicht greifbare übergeordnete Gremien entscheiden“, analysieren sie weiter. „Wer es ernst meint mit Partizipation, muss mit gewohnten Strukturen und Abläufen brechen, sich Zeit nehmen, zuhören und für Mitsprache auf Augenhöhe sorgen“, schreiben die zurückgetretenen Beiräte, „dazu gehört auch, dass nicht über oder an ihnen vorbei, sondern mit Betroffenen kommuniziert wird, Beirät*innen etwa als Erste von sie betreffenden Beschlüssen oder Änderungen erfahren, Pressemeldungen abgestimmt werden.“

Die konzeptionellen Probleme waren den Betroffenenbeiräten seit der konstituierenden Sitzung evident. Außerdem formulierten sie immer wieder Vorschläge, wie ihr forderndes Ehrenamt effektiv und tragbar ausgefüllt werden könnte. Dabei orientierten sie sich bei ihren Vorschlägen am Vorbild des Betroffenenrates beim UBSKM (wir berichteten).

„Der Betroffenenbeirat hat dem Beauftragtenrat im Dezember ein Positionspapier übergeben, in dem die Eckpunkte der zukünftigen Zusammenarbeit aus unserer Perspektive festgehalten wurden“, berichtet Detlev Zander, „darauf haben wir nie eine angemessene Antwort erhalten. Stattdessen haben einzelne Mitglieder des EKD-Beauftragtenrates mit ausgewählten Mitgliedern des Betroffenenbeirates Verabredungen getroffen, die dem gesamten Betroffenenbeirat erst auf mehrfache Nachfrage überhaupt zur Kenntnis gegeben wurden.“

Die vier zurückgetretenen Mitglieder berichten, sie hätten sich „sechs Monate nach der konstituierenden Sitzung in einer unbefriedigenden, kräftezehrenden Situation [wiedergefunden], die zu Lagerbildungen, Alleingängen und Fliehkräften führte.“ Man habe sich fragen müssen, wofür man kostbare Zeit und die eigenen Kräfte einsetzen wolle – „dafür, die Arbeit zu leisten, die die mächtige Institution Kirche selber angehen muss?“

Sie sind sich sicher: „Die existierende Fachstelle braucht eine fachkompetente Leitung aus dem Kreis der Betroffenen. Nur so kann die EKD angemessene Kommunikations- und Arbeitsstrukturen im Austausch mit Betroffenen und wirkliche Partizipation gewährleisten.“ Tatsächlich berichteten der Eule weitere Betroffenenbeiräte davon, die Fachstelle sei von ihnen vor allem als Dienstleister für den EKD-Beauftragtenrat wahrgenommen worden.

Problem 4: Interne Konflikte

Die Betroffenenbeiräte berichten unisono von Auseinandersetzungen im Betroffenenbeirat, die EKD begründet gar ihre Aussetzungs-Entscheidung ausdrücklich mit „internen Konflikten“. Auch die Eule berichtete bereits mehrfach über Konflikte im Gremium: Doch welche Rolle spielten sie beim schlussendlichen Scheitern des Beirates?

„Einige der zurückgetretenen Mitglieder erlebten einen Rechtfertigungsdruck, dem sie sich nie wieder hatten aussetzen wollen“, schreiben die zurückgetretenen Beiräte über jene Mitglieder, die als „kirchennah“ beschrieben werden, „dabei wollten gerade sie Betroffenen, die sich weiterhin mit der Kirche verbunden fühlen oder für die EKD bzw. Diakonie arbeiten, eine Stimme geben und ihnen Mut machen, für Aufklärung und Prävention zu kämpfen.“

„Kirchenferne“ Mitglieder berichten ergänzend dazu vom besonderen Rapport, den die KirchenmitarbeiterInnen unter den Beiräten mit den EKD-AnsprechpartnerInnen hatten. War der nur aufgrund der geteilten Binnenexpertise gegeben oder wurde hier bewusst ein Keil zwischen die Mitglieder getrieben? Wurden „kirchennahe“ Beiräte den „kirchenfernen“, vermeintlich loyale Beiräte den bekannten AktivistInnen vorgezogen?

Sicher ist, dass die Betroffenenbeiräte mit sehr unterschiedlichen Erfahrungshintergründen in den Beirat kamen. Manche haben die Kirche bisher als massiv vertrauensunwürdig in ihren Aufklärungsbemühungen wahrgenommen, andere haben weitaus positivere Erfahrungen gemacht. Hinzu kommt ein massives Kenntnis- und Kompetenzgefälle zwischen jenen, die sich seit vielen Jahren mit der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs beschäftigen und bereits Kontakt mit zögerlichen Aufklärer:innen hatten, und jenen, die vornehmlich mit der eigenen Missbrauchs-Aufarbeitung befasst waren/sind.

Eine Anstellung bei der Kirche oder Diakonie stellt, unabhängig von der persönlichen Haltung, einen möglichen Loyalitätskonflikt dar, der offen adressiert und geklärt werden muss. Ganz auf Kirchenmitarbeiter:innen unter den Betroffenenvertreter:innen wird man aber auch nicht verzichten können, weil eine nicht geringe Zahl von Kirchenmitarbeiter:innen selbst zu Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie zählt. Auch ihre Perspektive muss gehört werden. Im EKD-Betroffenenbeirat aber waren sie – nach allem, was wir heute schon über den evangelischen Missbrauch wissen – überrepräsentiert. Warum?

In einem sind sich sich die vier zurückgetretenen Mitglieder ausweislich ihres Schreibens und Detlev Zander, der zu den sieben bis zuletzt verbliebenen Beiräten gehört, einig: Die Konflikte waren in der mangelnden Konzeption und Zusammenstellung des Beirates bereits angelegt. „Unter diesen Umständen war es klar, dass es im Betroffenenbeirat zu Konflikten kommen würde“, so Zander, „diese Konflikte sind systemisch und lassen sich nicht einfach dadurch lösen, dass man sich des Betroffenenbeirates entledigt. Wo gibt es das sonst in der evangelischen Kirche, dass man ein Gremium, in dem gestritten wird, einfach auflöst?“

Wäre ein Fortsetzung der Arbeit des Betroffenenbeirates möglich gewesen?

Es gibt für einen Betroffenenbeirat keine Mindestgröße, zumal der EKD-Betroffenenbeirat auch mit seinen zwölf ursprünglichen Mitgliedern – nach allem was wir heute schon über den Missbrauch in den evangelischen Kirchen wissen – die für die Evangelische Kirche und Diakonie typischen Tatkontexte und Betroffenenperspektiven nur unzureichend repräsentierte. Das Repräsentationsargument zielt zudem an den Herausforderungen vorbei, die den Betroffenenbeiräten zunächst gestellt waren.

Man hätte also sehr wohl auch jetzt noch mit den verbliebenen Beiräten an einem schlüssigen Konzept für den Beirat und seine Einbindung in die EKD-Strukturen arbeiten können, vielleicht zum Preise einer schnellen Beteiligung an den bereits laufenden Aufarbeitungsprozessen, die bis zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit des Beirates hätten pausieren müssen.

Kirsten Fehrs sprach auf der EKD-Synode 2019 von der Zeit, die echte Partizipation von Betroffenen benötige. Zeit, die man dem Betroffenenrat nicht geben will – inmitten einer Pandemie, die eine gemeinsame Arbeit am gleichen Ort, im krassen Gegensatz zu anderen kirchlichen Gremien, verunmöglicht. Stattdessen werden die EKD-Aufarbeitungsprojekte ohne Betroffenenexpertise vorangetrieben (wir berichteten).

Wer das Schreiben von vier der fünf zurückgetretenen Beiräte liest, wird feststellen, dass es auch ihnen weiterhin um die konstruktive Mitarbeit im Sinne der Betroffenen sexuellen Missbrauchs geht – nur nicht unter den überfordernden Bedingungen, die sie im EKD-Betroffenenbeirat vorgefunden haben.

Zuletzt waren auch EKD-intern durchaus Dissonanzen über den richtigen Umgang mit Betroffenen zu spüren. Irmgard Schwaetzer, die am vergangenen Wochenende aus dem Amt verabschiedete Präses der EKD-Synode, zitierte in ihrem letzten Bericht vor der Synode am Freitag letzter Woche die Rede von Kerstin Claus auf der EKD-Synode 2019 und sprach davon, die Kirche müsse „Macht und Deutungshoheit“ abgeben. Für die Synode stellte sie klar, dass die Betroffenenbeteiligung zentrale Bedeutung habe: „Dazu gehört, Betroffene ab sofort zu jeder der jährlichen Tagungen einzuladen und so in den direkten Austausch mit ihnen zu treten.“

In ihrer Pressemitteilung von gestern Abend hält die EKD fest, dass der Beauftragtenrat eine Weiterarbeit des Betroffenenbeirates als nicht möglich ansieht – zumindest vier der verbliebenen sieben Betroffenenbeiräte sehen das anders. Detlev Zander ist enttäuscht: „Warum hat der Rat der EKD nicht beim Betroffenenbeirat nachgefragt, bevor er der Empfehlung des Beauftragtenrates gefolgt ist? Man verlässt sich dort ganz auf das Urteil des Beauftragtenrates über unsere Arbeit. Ich sehe darin wieder die typisch evangelische Haltung gegenüber Betroffenen: Man nimmt uns nicht als Partner auf Augenhöhe ernst.“

Die Probleme der Betroffenenbeteiligung will die EKD nun ohne das Gremium lösen, das sie für die Beteiligung von Betroffenen geschaffen hat. Die Organisation, die an der Konzeption und Begleitung eines Betroffenenbeirates bereits einmal gescheitert ist, schickt ihre Betroffenenbeiräte nach Hause.

Man wird sich also vielmehr fragen müssen, was die EKD durch die Aussetzung des Betroffenenbeirates eigentlich gewonnen hat. Eine Antwort könnte in der Aufmerksamkeit von Presse und Öffentlichkeit liegen, die Betroffene aus der Evangelischen Kirche im Verlauf der letzten Monate erhielten. Sowohl zur EKD-Synode im Herbst 2020 als auch zur konstituierenden Sitzung der neuen EKD-Synode am vergangenen Wochenende bestimmten ihre Anliegen die Pressekonferenzen. In der EKD stehen in diesem Jahr noch weitreichende Personalentscheidungen an, die schrupfende Evangelische Kirche ist auf gute Schlagzeilen angewiesen. Stören die Betroffenen einfach zu sehr?

Wie geht es jetzt weiter?

Die EKD will eine externe Evaluation des Betroffenenbeirates in Auftrag geben, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Der Sprecher des EKD-Beauftragtenrates, Landesbischof Christoph Meyns (Braunschweig), möchte genau prüfen lassen: „Welche Umstände haben zu den Rücktritten geführt? Was haben auch wir falsch gemacht? Welche Strukturen waren hilfreich, welche hinderlich?“

Das Vorhaben wird von Betroffenenvertreter:innen scharf kritisiert: In einen laufenden Prozess könne man nicht „hineinuntersuchen“. Dass die EKD über die Köpfe von Betroffenen hinweg ihre Beteiligung überprüfen will, wird als übergriffig wahrgenommen: Die Evaluation drohe die Standards der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten „Bonner Ethik-Erklärung“ für die Forschung zu sexueller Gewalt zu unterlaufen, in der u.a. Maßstäbe für die Anonymisierung von Probanden festgehalten sind. Die zentrale forschungsethische Fragestellung, worin der Nutzen der Evaluation für die Betroffenen liege, sei völlig ungeklärt und wurde nicht diskutiert.

Doch sollte man sich ohnehin nicht allzu viel von der Evaluation erwarten: Bereits 2019 wollte die EKD die bis dahin geleistete Beteiligung von Betroffenen unabhängig untersuchen zu lassen. Ein Auftrag für eine dementsprechende Studie wurde vergeben. Ein Ergebnis steht bis heute aus.

Auf Grundlage der Evaluation wolle man „lösungsorientiert nach vorne blicken“, so Landesbischof Meyns. Die EKD versichert, „um die laufenden Prozesse der Aufarbeitung und Prävention auf EKD-Ebene auch im Übergang [zu einer Neuordnung] voranzubringen, wird eine Beteiligung Betroffener mit Hilfe einer Interimslösung sichergestellt.“ Wie sich die EKD diese „Interimslösung“ vorstellt, hat die Eule bereits vergangenen Freitag auf Grundlage eines internen EKD-Dokuments berichten können:

Betroffenenvertreter:innen sollen demnach schriftliche Stellungnahmen zu zwei Aufarbeitungsvorhaben abgeben können. Dafür sollen sie je nach Arbeitsaufwand pro Tag 350 € erhalten. Im Falle der schriftlichen Mitwirkung an der neuen Musterordnung für die „Unabhängigen Kommissionen“ (sic!), die für die Bewilligung von „Anerkennungsleistungen“ in den evangelischen Landeskirchen zuständig sind (wir berichteten), summiert sich die Entschädigung für den Arbeitseinsatz, dessen Dauer die EKD pauschal auf drei Tage veranschlagt, auf 1 050 €.

Inwieweit die bisherigen Betroffenenbeiräte in die Neukonzeption des Betroffenenbeirates einbezogen werden, ist unklar. Im internen EKD-Schreiben ist nur von der Mitwirkung an der Erstellung der neuen Musterordnung und an der Evaluation der „Zentralen Anlaufstelle.help“ die Rede. Die Betroffenen-Kritik an letzterer ist gleichwohl längst bekannt (wir berichteten).

Unterdessen wird, so die EKD, „die laufende Aufarbeitung auf Ebene der EKD konsequent fortgesetzt“. Landesbischof Meyns, der Sprecher des EKD-Beauftragtenrates, betont: „Wir wollen dazulernen und bleiben dran! Die Evangelische Kirche ist auf das Erfahrungswissen der Betroffenen angewiesen.“ Detlev Zander fordert hingegen „auch den Beauftragtenrat zu pausieren und zu evaluieren.“ Es könne nicht sein, „dass die Betroffenenbeteiligung im Beirat von der Kirche untersucht wird, als ob die Probleme einzig dort zu verorten wären. Das eigentliche Problem liegt im Beauftragtenrat.“


Alle Eule-Artikel zum Missbrauch in der Evangelischen Kirche.