Newsletter #LaTdH

Jetzt zählt’s! – Die #LaTdH vom 1. September

In Sachsen und Thüringen ist (endlich) Wahltag. Außerdem: Die Suche der Kirchen nach ihren Spitzenkräften, UBSKM-Forderungen und womöglich ein versöhnliches Ende.

Herzlich Willkommen!

Heute werden in den Freistaaten Sachsen und Thüringen neue Landtage gewählt. Knapp 5 Millionen Menschen sind wahlberechtigt, bisschen mehr als 3 Millionen werden wohl auch ihr Wahlrecht nutzen. Die Angst vor den Wahlen im Osten hat einen irrationalen Zug, der einen gern vergessen lässt, dass so ein Wahltag auch ein Festtag der Demokratie ist.

In den vergangenen Tagen wurde wieder sehr ausführlich über „den Osten“ berichtet. Die ARD-Mediathek ist zum Beispiel voll mit Reportagen und Berichten über dieses Dunkeldeutschland. Wer mal Anschauungsmaterial für das Genre Angstporno braucht, wird bei den zahlreichen AfD-Dokus fündig. Natürlich ist die Gefahr durch den Rechtsextremismus nicht kleinzureden: Überall, wo die AfD Wahlerfolge feiert, wächst auch die rechtsextremistische Gewalt, geraten Menschen in Gefahr. Doch auch im Osten ist klar: Nicht jede:r Nachbar:in ist gleich Faschist:in.

Am Freitag war ich bei einer Veranstaltung in Erfurt zu Gast, bei der es um die Zukunft der Kirchen ging. Eingeladen war auch die Präses der EKD-Synode, Anna-Nicole Heinrich, die von einem Teilnehmer darauf angesprochen wurde, warum sich der Kirchensprech von der offenen Institution, die sich allen Menschen zuwendet, die sich vereindeutigender Urteile enthält, sich der Zukunft öffnet und sich für ein friedliches Miteinander einsetzt, so schal anhört. Wenn er in die Wirklichkeit des Alltags zurückkehre, erlebe er viele Menschen vielmehr auf die Vergangenheit, auf die Besitzstandswahrung, auf irrationale Ängste und einfache Wahrheiten fixiert. Was habe die Kirche denn diesen Menschen anzubieten?

Sicher ist, dass bei Kirchenleuten eine Menge des Frusts abgelassen wird, den viele Menschen angesichts von Ungerechtigkeit und hohem Veränderungsdruck und -Tempo in der Gesellschaft empfinden. Allzumal dann, wenn diese Kirchenleute sich nicht der konservativen Bewahrung überkommener Ungerechtigkeit verschrieben haben, sondern der Gleichwürdigkeit und Gleichberechtigung aller Menschen, der Schöpfungsgerechtigkeit und dem Frieden das Wort reden. Frust und Hass kommt man nicht durch Einknicken oder vorauseilendes Entgegenkommen bei: In dieser Zeit Christ:in zu sein, heißt auch aushalten üben.

Anna-Nicole Heinrich erinnerte in ihrer Antwort auf die Nachfrage des Teilnehmers daran, dass auch dort, wo es sich manchmal anders anfühlt, sich die Mehrheit der Menschen an den gleichen Werten orientiert, die die Kirchen in die Gesellschaft hineinkommunizieren. Und daran, dass eine Bekehrung (meine Formulierung!) nur im zwischenmenschlichen Nahkontakt möglich sei. Die Türen der Kirche bleiben offen, auch wenn sie mit Hakenkreuzen beschmiert werden.

In der Eule (und anderswo) habe ich in den vergangenen Tagen schon reichlich über die Landtagwahlen im Osten gesprochen und geschrieben. Unsere Analyse der Aktionen der Kirchen zu den Landtagswahlen und die aktuelle Episode des „Eule-Podcasts RE:“ lege ich allen noch mal ausdrücklich ans Herz!

Eine kleine Erinnerung noch: Am kommenden Mittwoch laden wir zum zweiten Eule-Live-Abend des Jahres ein. Hanno Terbuyken und ich werden über unser Buch „Vernetzt und zugewandt“ sprechen. Im Anschluss gibt es ein Hangout mit der Redaktion. Zu diesem Abend sind alle interessierten Menschen eingeladen, es bedarf keiner Anmeldung! Wir freuen uns auf alle Teilnehmer:innen!

Eine gute Woche wünscht
Philipp Greifenstein

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Debatte

Es liegt vielleicht an einer Mini-Nervosität vor den Wahlen, aber eine bündige „Debatte der Woche“ ist mir nicht untergekommen, mal von den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen abgesehen. Und die hatten wir ja in den beiden oben empfohlenen Beiträgen und in den #LaTdH vom 11. August schon ausführlich besprochen. Stattdessen sind mir in dieser Woche in den Kirchennachrichten eine Menge Personalia begegnet.

Nicht nur verwenden die Kirchen ja gut 2/3 ihrer Haushalte auf das liebe Personal, auch eine Menge der analytisch als systemisch erkannten Probleme der verschiedenen Institutionen sind am Ende Personalfragen: Sei es die Frage nach qualifizierten Mitarbeiter:innen und ihrer Wohlfahrt bei Diakonie und Caritas, sei es die geschlechtergerechte Verteilung von Macht und sei es der Druck und die Erklärkompetenz, mit denen Veränderungsprozesse von Leitungskräften angestoßen und vorangetrieben werden.

Westfälischer Super-GAU – Benjamin Lassiwe (Herder Korrespondenz)

In der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) war im vergangenen Spätherbst Präses Annette Kurschus von ihrem Amt zurückgetreten (wir berichteten). Seitdem sucht die viertgrößte evangelische Landeskirche des Landes nach einer oder einem Nachfolger:in.

Für die Wahl, die eigentlich auf der kommenden Herbstsynode hätte stattfinden sollen, hatte der Nominierungsausschuss – warum auch immer?! – nur einen Kandidaten aufgestellt. Michael Krause, bisher Geschäftsführer des Stiftungsbereichs Schulen der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, hat sich nun als Kandidat zurückgezogen, nachdem es „Hinweise auf mögliche, in der Vergangenheit liegende Verstöße gegen das Gebot, persönliche Grenzen einzuhalten“ gab. Krause hat zur Klärung der Vorwürfe ein Disziplinarverfahren gegen sich beantragt.

In der Herder Korrespondenz kommentiert Benjamin Lassiwe den „Super-GAU“:

Für die Zukunft sollten die Mitglieder des westfälischen Nominierungsausschusses ebenso wie sämtliche anderen Findungskommissionen in der EKD und ihren Gliedkirchen daraus Konsequenzen ziehen. Zum einen sollte niemals, unter keinen wie auch immer gearteten Umständen und Ausreden, ein Wahlvorschlag erstellt werden, der nur einen Bewerber enthält. […] Und zum anderen muss klar sein: Wer sich um ein hohes Amt in der Kirche bewirbt, muss mit sich und seinem Leben im Reinen sein. Im Zeitalter von Missbrauchs- und Me-too-Skandalen gehört alles auf den Tisch gelegt – und zwar bevor irgendwer von irgendwoher um die Ecke kommt und Vorwürfe erhebt.

Lassiwe erklärt auch den weiteren Kontext der Vorgänge, denn die EKvW hat im Moment Probleme an vielen Ecken und Enden.

Ein erster Haushalt für das Jahr 2024 konnte im vergangenen Jahr wegen eines Defizits von 14,4 Millionen Euro nicht genehmigt werden. Im Mai 2024 beschloss die Landessynode dann einen Nachtragsetat, der freilich immer noch ein Defizit von 8,8 Millionen Euro aufwies. In dieser Situation galt Krause als Hoffnungsträger. Doch nun ist der Traum von schneller Erlösung ausgeträumt. Der weiße Ritter ist vom Pferd gefallen.

Trotzdem es ja in den evangelischen Kirchen ein starkes synodales Prinzip gibt und Verantwortung und Macht auf vielen Schultern verteilt wird, gibt es im Betrieb eine sehr unangenehme Angewohnheit, Verantwortlichkeit wegzudelegieren: Gerne auch auf Führungskräfte, die man mit völlig übertriebenen Erwartungen überlädt. Auch ohne Küsschen auf den Bischofsring.

Nachfolge Kirchenpräsident: Kandidierende stellen sich in Gottesdiensten vor – Caroline Schröder (EKHN)

Deshalb sollte man Menschen, die sich für ein Leitungsamt bewerben, heute nicht nur nach ihren theologischen Überzeugungen und (kirchen-)politischen Positionen, nach der Reinheit ihres Gewissens usw. usf. befragen, sondern vor allem nach ihrer Haltung zur Macht und ihrer Verteilung in der Kirche. Macht und ihre Gefahren transparent zu machen, ist die Leitungskompetenz, die es jetzt braucht. Christian Brouwer, der nun als Studienleiter in Loccum schon die zweite Tagung nach „ForuM“ organisiert, formuliert das in der taz so:

„Macht wird missbraucht, wenn sie bewusst verschleiert und manipulativ eingesetzt wird. Sie ist schon überall da ein Problem, wo nicht klar ist, dass es sie gibt. […] Wir vermuten, dass das Schweigen über Macht innerhalb der Kirche dazu führt, dass die trotzdem vorhandene Macht leichter missbraucht werden kann.“

Gelegenheit zur praktischen Überprüfung dieser These gibt es derzeit in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), wo ein(e) Nachfolger(in) für den ausscheidenden Kirchenpräsidenten Volker Jung gesucht wird. An den ersten drei Sonntagen im September stellen sich die Kandidierenden Christiane Tietz, Henriette Crüwell und Martin Mencke jeweils mit einem Gottesdienst vor, die man auch (außerhalb der EKHN) per Livestream verfolgen kann. Auf dem Papier sieht die Wahl wenig aufregend aus: Drei weiße Menschen Mitte 50 bewerben sich. Zwei Frauen und ein Mann, wie es für die Geschlechterzusammenstellung evangelischer Landeskirchen nur folgerichtig ist. Aber ein Blick auf die Biografien lohnt sich schon:

Crüwell zum Beispiel startete als katholische Theologin in der Altkatholischen Kirche, bevor sie 2013 schon als Pfarrerin in die evangelische Kirche wechselte. Tietz ist als profilierte Hochschul-Theologin weit über die Grenzen der hessischen Sprengel hinaus bekannt. Seit 2013 ist sie Professorin für Systematische Theologie in Zürich. Mencke war lange Zeit Dekan in seiner Landeskirche und ist seit kurzem Beauftragter der evangelischen Kirchen in Hessen beim Land, zuvor war er auch Pfarrer in Washington D.C. (USA).

Neuer Anlauf für die Quote?

Nur nebenbei: Fünf der 20 EKD-Gliedkirchen werden im Moment von einer Frau im höchsten geistlichen Leitungsamt vertreten. Hinzu kommen einige Regionalbischöfinnen, u.a. Kirsten Fehrs, die als Bischöfin für den Sprengel Hamburg und Lübeck der Nordkirche zuständig ist und nach dem Rücktritt von Annette Kurschus als amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wirkt. Was die Geschlechtergerechtigkeit in höchsten Kirchenämtern angeht, ist also noch Luft nach oben.

Zuletzt hatte es ja im vergangenen Herbst in Bayern die Chance gegeben, eine weitere Frau zur Landesbischöfin einer evangelischen Landeskirche zu wählen. Das Rennen gemacht hat dann der kirchenpolitische Kompromisskandidat Christian Kopp, der sich dann noch während seiner ersten 100 Tage als neuer Landesbischof bei der Kommunikation der „ForuM-Studie“ in seiner Landeskirche deftig in die Nesseln gesetzt hat. Manchmal sind ja sog. Sicherheitskandidaten am Ende doch Unruheherde. Ebenfalls in Bayern versucht man sich nun an einem weiteren Anlauf zur Wahl einer/eines Regionalbischöfin für Bayreuth: Der schon neugewählte Regionalbischof Jonas Schiller hatte doch noch zurückgezogen. In ihrer Kolumne „Sektion F“ hatte sich Carlotta Israel hier in der Eule u.a. mit diesem Vorgang und der Frage nach Quoten für Spitzenämter befasst.

Das stärkste Argument gegen eine Frauenquote, das immer wieder ins Feld geführt wird, ist ja, dass man damit nicht mehr nach Kompetenz oder Qualifikation berufen würde. Nach verschiedenen Gleichstellungsgesetzen ist eine Frau „bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Qualifikation) bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen“.

Einen Bestandsschutz für Machtpositionen mittelalter weißer Männer gibt’s in den Kirchen laut Kirchenordnungen und Wertefundament jedenfalls schon mal nicht. Die Frage, ob eine reine Frauenquote überhaupt geeignet ist, die notwendige Vielfalt der Kirche abzubilden, haben wir ebenfalls im „Eule-Podcast“ diskutiert: Und zwar in der sehr empfehlenswerten „Q & R“-Episode mit Carlotta Israel.

nachgefasst: Missbrauch

„Die eine Lösung gibt es nicht“ – Interview mit Kerstin Claus von Kathrin Jütte und Reinhard Mawick (zeitzeichen)

Wie weiter bei der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Kirche und Gesellschaft? Diese Fragen erörtert im zeitzeichen-Interview bei Kathrin Jütte und Reinhard Mawick die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung, Kerstin Claus. Seit ihrer Rede noch als Betroffenenvertreterin auf der EKD-Synode 2019 (hier vollständig in der Eule dokumentiert) ist eine Menge passiert:

In der EKD wurden die Gremien, die sich auf Bundesebene mit der Bearbeitung der Missbrauchskrise befassen, einmal vollumfänglich gegen die Wand gefahren und durch ein neues Beteiligungsforum (BeFo) ersetzt (wir berichteten ausführlich im Themenschwerpunkt „Missbrauch evangelisch“). Seitdem ist auch klar, dass alle Neuerungen und (hoffentlich) Verbesserungen vom BeFo vorbereitet werden, bevor sie vom Rat der EKD, der Kirchenkonferenz (KiKo) und der EKD-Synode beschlossen und alsdann den Landeskirchen zur Umsetzung anempfohlen werden. Im Vorfeld der Synodentagung in Würzburg im November 2025 fordert Claus u.a.:

„Die Einrichtung einer übergeordneten und unabhängigen Stelle für Anerkennungs- und Entschädigungsleistungen, die transparent nach Kriterien sortiert und die Höhe bemisst, halte ich für absolut sinnvoll.

Ich erwarte zum Beispiel eine Debatte und eine Streitkultur im Sinne von: Reicht es wirklich, was wir da tun? – Die Kluft zwischen der EKD als übergeordnetem Dach, die eigentlich nicht wirklich weisungsbefugt ist, und den Ebenen der Landeskirchen und der Diakonie muss überwunden werden. Und das liegt klar in der Verantwortung der Synodalen selbst. Es reicht eben nicht, einen Maßnahmenkatalog nur abzusegnen. […] Wenn sich die Synodalen nicht intensiv mit dem Thema beschäftigen und als gesetzgebende Kraft in die Eigenverantwortung gehen, dann sind wir genau an dem Punkt, der in der ForuM-Studie oft markiert wurde: bei Verantwortungsdiffusion und -delegation.“

Claus‘ Analyse ist schon deshalb wichtig, weil durch die UBSKM der minimale Druck aus der Politik aufrecht erhalten wird, ohne den sich innerkirchlich womöglich wenig bewegen würde. Andererseits ist es so, dass auf EKD-Ebene mit dem BeFo eine Struktur gefunden wurde, der alle Landeskirchen durch ihre Leitungskräfte zugestimmt haben – auch was die Umsetzung der dort beschlossenen Arbeitsaufträge angeht. Die BeFo-Beratungen hatten nach der Veröffentlichung der „ForuM-Studie“ (wir berichteten) nun erst einmal Vorrang. Im Nachgang des zeitzeichen-Interviews kritisierte BeFo-Betroffenensprecher Detlev Zander darum Kerstin Claus für ihre „veralteten“ Forderungen, sie solle sich doch mehr mit der Arbeit des BeFo beschäftigen.

Vorwürfe geistlichen Missbrauchs gegen früheren Spiritual (Bistum Münster)

Einem Anfang des Jahres verstorbenen Priester des Bistums Münster werfen zwei Personen ein grenzüberschreitendes, unangemessenes und sexualisiertes Verhalten im Kontext der Seelsorge vor. Der Beschuldigte war von 1974 bis 1992 Spiritual am Collegium Borromaeum. Die Beschuldigungen beziehen sich auf den Zeitraum, in dem er diese Funktion innehatte. Der Bischof von Münster, Felix Genn, hatte dem Priester bereits im vergangenen Jahr einen Verweis und eine Verwarnung erteilt. Nach dem Tod des Beschuldigten wird nun auch öffentlich über dessen Wirken gesprochen, zum Beispiel auch über diese Aussagen von ihm im Jahr 2022.

nachgefasst II: Staatsleistungen

Bereits in der „Debatte“ der #LaTdH von vergangener Woche haben wir uns mit der neuerlichen Diskussion über die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen befasst. Die ReligionspolitikerInnen der Ampel-Fraktionen wollen dazu einen Gesetzesvorschlag in den Deutschen Bundestag einbringen, der auch ohne Zustimmung der Länder im Bundesrat auskommen soll. Gleichwohl kann es sich dabei nur um ein „Rahmengesetz“ handeln, das dann äußerst unverbindlich den Ländern mehrere Optionen für eine Ablösung der Leistungen, ähm, an die Hand geben würde. Die Bundesländer sind, so sie denn Staatsleistungen zahlen, allesamt gegen eine Ablösung, weil sie dafür kein Geld haben. Das ist nicht neu, sondern entspricht dem Debattenstand der vergangenen Jahre.

In der aktuellen Episode des „Eule-Podcast“, dem Monatsrückblick „RE: August 2024“, sprechen Michael Greder und ich ausführlich über die Hintergründe der Staatsleistungen und Möglichkeiten, wie sie beendet werden können. Klar ist, dass die Kirchen aus legitimatorischen Gründen daran ein Interesse haben, aber nicht am Drücker sind. Klar ist auch, dass nach wie vor viele Blindgänger in der Debatte sind, z.B. wenn Leute, die es besser wissen müssten, davon sprechen, ohne Staatsleistungen müssten Krankenhäuser etc. von Diakonie / Caritas schließen.

Was stimmt: Ohne Staatsleistungen würden in den ohnehin angespannten Haushalten der Kirchen große Löcher entstehen, die nur durch Kürzungen anderswo zu stopfen wären. Das könnte man vor allem durch den Verzicht auf Investitionen und durch weniger Personal, also einen Verzicht auf Neuanstellungen, erreichen. Das sind keine rosigen Aussichten. Wie gut, dass eine Ablösung ja nicht einfach einen Verzicht auf die Staatsleistungen meint, sondern eine Kompensation beinhalten muss, die über viele Jahre hinweg das bisherige Aufkommen von 600 Millionen p.a. sogar noch vergrößert. Was könnte und sollte man denn damit anstellen?

Buntes

Katholisch-alt-katholisches Spitzengespräch lotet Gemeinsamkeiten aus – Felix Neumann (katholisch.de)

Zum ersten Mal haben sich die aktuellen Spitzen von römisch-katholischer und alt-katholischer Kirche getroffen. Auf der Tagesordnung der Bischöfe Bätzing und Ring stand vor allem das sehr unterschiedliche Verständnis von Synodalität:

Im vergangenen Jahr hatte Ring festgestellt, dass beim Synodalen Weg niemand nach den Erfahrungen seiner Kirche mit Synodalität gefragt hatte: „Schauen wir mal, wie das bei den Alt-Katholiken mit der Synodalität läuft. Sie hätten von mir ein ungeschminktes Bild bekommen.“

Volksverhetzung? Ein Ende mit Entschuldigung (epd, evangelisch.de)

Zum Schluss noch eine letzte Personalia: In Bremen wurde nun das Verfahren gegen Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung gegen Auflagen eingestellt. Latzel soll nun endlich zahlen, nämlich „binnen sechs Monaten 5.000 Euro an das Bremer Rat-und-Tat-Zentrum für queeres Leben“. Außerdem hat Latzel sich für seine Äußerungen – wir berichteten – ausdrücklich entschuldigt:

Am Mittwoch sagte Latzel in einer persönlichen Erklärung vor Gericht, er habe in dem Eheseminar „Aussagen getroffen, die Menschen verletzt haben“. Das sei ein schwerer Fehler gewesen. Er distanziere sich von dieser „sprachlichen Entgleisung, die mir nicht hätte passieren dürfen. Ich bitte die Betroffenen aufrichtig um Entschuldigung.“

Mit der Einstellung gibt es keine Entscheidung in der Sache, also keine Bewertung, ob Latzels Worte die Menschenwürde verletzt haben und volksverhetzend waren oder nicht. Einig sei sich das Gericht, „dass das, was Pastor Latzel gesagt hat, nicht gut war“, bekräftigte Richterin Wesemüller. Nachdem sie die vorläufige Einstellung verkündet hatte, kam aus dem Publikum lauter Applaus.

Nachdem das Verfahren vor Gericht sich nun (wenn Latzel rechtzeitig überweist) erledigt hat, ist die Bremische Evangelische Kirche (BEK) am Drücker: Dort ruht seit Jahren ein Disziplinarverfahren gegen Latzel.

Ein guter Satz

„Legt die Lüge ab und redet die Wahrheit, ein jeder mit seinem Nächsten, weil wir untereinander Glieder sind.“

– Epheser 4, 25