Das Beteiligungsforum ist die letzte Chance für die EKD
Zum Start des neuen Beteiligungsforums sexualisierte Gewalt der EKD wenden sich die Betroffenenvertreter*innen an die Öffentlichkeit: Sie werben um Vertrauen – und warnen die Kirche.
Nach dem Scheitern des Betroffenenbeirates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD, wir berichteten) und Absichtserklärungen, die Beteiligung von Betroffenen und Überlebenden von Missbrauch in der Kirche auf eine neue Grundlage zu stellen (wir berichteten), geht nun am 1. Juli das neue „Beteiligungsforum sexualisierte Gewalt“ der EKD an den Start. Vorbereitet wurde es im intensiven Austausch zwischen Vertreter:innen der EKD-Synode, der Fachstelle sexualisierte Gewalt im EKD-Kirchenamt und Betroffenen.
Diese wenden sich zum offiziellen Start in einer ausführlichen Pressemitteilung an die Öffentlichkeit (PDF). Das Dokument fasst in prägnanter Weise die Herausforderungen für Kirche und Betroffenenvertreter:innen zusammen: „Die Kirche, aber auch wir Betroffene stehen unter erheblichem Handlungs- und Erfolgsdruck.“ Dieser hat sich allerdings nicht erst durch das Scheitern des Betroffenenbeirates als erstem Versuch einer strukturellen Einbindung von Betroffenenperspektiven in der evangelischen Kirche ergeben, sondern gründet im Versagen der evangelischen Kirchen, mit dem sexuellen Missbrauch und insbesondere mit Betroffenen so umzugehen, dass die Kirche „ihrem ethisch-moralischen Anspruch gerecht wird“:
„Noch immer ist der Umgang mit sexualisierter Gewalt in vielen Landeskirchen und kirchlichen Institutionen nicht von Offenheit und Fürsorge geprägt, sondern von institutioneller Abwehr. Kirchliche Würdenträger*innen halten aufrüttelnde Reden und versagen doch in der Praxis. Landeskirchen handhaben den Umgang mit, die Aufarbeitung und die Prävention von sexualisierter Gewalt unterschiedlich. Für Betroffene bleiben Prozesse und Strukturen dabei häufig völlig intransparent. Das Disziplinarrecht, die Dienstwege, Kommunikationsgepflogenheiten und die Sprache der Kirche wirken zu oft wie Relikte aus der Vergangenheit.“
„Das Beteiligungsforum ist die letzte Chance für die EKD“
Trotzdem wollen sich die Betroffenenvertreter:innen weiterhin für die Anliegen der Überlebenden von Missbrauchsverbrechen und damit auch für ihre Kirche einsetzen. Im neuen Beteiligungsforum engagieren sich Acht der ehemaligen Betroffenenbeiräte. In der Mehrzahl diejenigen, die – wir berichteten – als kirchenverbunden gelten. Zum Teil stehen die Betroffenenvertreter:innen in Dienst- oder Arbeitsverhältnissen mit der Kirche.
Wie auch schon beim EKD-Betroffenenbeirat birgt dies zugleich Chancen und Herausforderungen in sich: Die Betroffenvertreter:innen verfügen durch den eigenen kirchlichen Dienst oder langjährige Befassung mit dem Missbrauch in evangelischen Kontexten über große Expertise, die anderen kirchlichen Akteur:innen nach wie vor abgeht. Auch am Wissen um die spezifisch evangelischen Entscheidungsgänge und Binnenkultur(en) mangelt es nicht.
Gleichwohl stellen sich die Betroffenenvertreter:innen mit ihrem Engagement explizit auch in den Dienst der Kirche; also der Institution, in der sie und tausende andere Betroffene Gewalt erfahren haben. Daraus resultieren Loyalitätskonflikte, die einer sorgsamen fachlichen und psychologischen Begleitung bedürfen. Daran mangelte es beim alten Betroffenenbeirat in eklanter Weise. Auf die schwierigen Rahmenbedingungen ihres Engagements weisen die Betroffenenvertreter:innen in ihrem Schreiben explizit hin:
Als Betroffenenvertreter*innen haben wir die Erfahrung gemacht, dass mit uns und unseren Ressourcen häufig leichtfertig umgegangen worden ist. Wir sind weit überwiegend voll berufstätig und machen diese Arbeit freiwillig, mit Mut und als ehrenamtliche Expert*innen. Sie konfrontiert uns mit unseren Traumata und kostet uns Lebenszeit, die wir unseren Kindern, Partner*innen und Familien, Kolleg*innen, Freunden und Freundinnen abknapsen.
„Das Beteiligungsforum darf kein Feigenblatt werden“
An einigen der seit langem bearbeiteten Aufarbeitungsprojekte haben die Betroffenen in den vergangenen Jahren zumeist beratend mitgearbeitet. Ihre Mitarbeit an einer gemeinsamen Musterordnung für die Zuerkennung von „Anerkennungsleistungen“ (wir berichteten) und an einer Reform des kirchlichen Dienstrechts erwähnen die Betroffenen gleich zu Beginn ihres Schreibens. Die Mitarbeit von Betroffenen erfolgte in den vergangenen Jahren aber unstet und ohne Strukturen, die Betroffenen verbriefte Rechte einräumten.
Diesen Mangel sehen die EKD-Betroffenenvertreter:innen mit dem neuen Beteiligungsforum beseitigt: „Die EKD gibt Deutungshoheit und Macht ab. Aufarbeitung, Umgang und Prävention von sexualisierter Gewalt wird nicht mehr ohne Betroffene gehen. Ihre Rolle ist nicht mehr nur beratend, sondern gestaltend.“ Exemplarisch für das Teilen von Macht erwähnen die Betroffenenvertreter:innen, dass Beschlüsse des neuen Forums einer Mehrheit unter den Betroffenenvertreter:innen bedürften. Ein Agieren der Kirche über die Köpfe der Betroffenen soll so ausgeschlossen werden:
„Ohne sie kommt es zu keinem Beschluss. Es werden Strukturen geschaffen, in denen weitere Betroffene themenzentriert als Expert*innen einbezogen werden können. Das Beteiligungsforum soll dabei als vorbereitende Instanz dienen, in der Beschlussvorlagen aus den offenen Arbeitsgruppen diskutiert und für beide Seiten, Betroffene und Kirchenvertreter*innen, beschlussfähig gemacht werden.“
Die Betroffenenvertreter:innen werben um das Vertrauen von Betroffenen in das neue Beteiligungsforum und laden zur Mitarbeit und konstruktiven Kritik ein, die auch in weitere „offene Arbeitsgruppen“ kanalisiert werden soll. Auf diesem Weg soll die Expertise von Betroffenen eingebracht und wohl auch dem Vorwurf begegnet werden, eine kleine Gruppe von (zumeist) kirchennahen Betroffenen würde vornehmlich beratend für die Täterorganisation Kirche tätig.
Alle Mitglieder des neuen Beteiligungsforums wurden vom Rat der EKD und der Kirchenkonferenz (den leitenden Geistlichen und Juristen der ev. Landeskirchen) berufen. Dem Forum gehören neben den Betroffenenvertreter:innen auch die die Präses der EKD-Synode, Anna-Nicole Heinrich, sowie Mitarbeiter:innen der Kirche aus EKD- und Landeskirchen-Ebene und Diakonie an, darunter auch Mitglieder des alten Beauftragtenrates.
Dieses Gremium, das vornehmlich aus leitenden Geistlichen und JuristInnen bestand, geht als „Gruppe der Beauftragten“ im neuen Beteiligungsforum auf, wie die EKD mitteilt. Genauer muss man wohl davon sprechen, dass im vergangenen Jahr nicht nur der EKD-Betroffenenbeirat gescheitert ist, sondern auch die Struktur und bisherige Arbeit des EKD-Beauftragtenrates als inadäquat erkannt wurde. Selbst wenn das neue Beteiligungsforum tatsächlich funktionieren sollte, bleibt ein weiter Weg zu gehen: „Wir erleben vereinzelte Landeskirchen, die mit guten Initiativen vorangehen“, schreiben die Betroffenenvertreter:innen, fragen sich aber zugleich:
„Werden die Landeskirchen das, was auf EKD Ebene beschlossen wird, auch umsetzen? Werden die Mittel für die Umsetzung von Beschlüssen bereitgestellt? Kommt Veränderung, damit wirkliche Unterstützung und Hilfe bei den Betroffenen an?
„Mit dem Beteiligungsforum ist ein Anfang gesetzt“
„Wir wissen, dass es stetiger Auseinandersetzung mit der Institution Kirche bedarf“, sind sich die Betroffenenvertreter:innen sicher. Tatsächlich ist das Problembewusstsein in den evangelischen Kirchen unterschiedlich stark ausgeprägt. Gerne wird auf andere Tatumfelder und insbesondere auf die römisch-katholische Kirche und damit von sich selbst weg verwiesen. Was die flächendeckende und gründliche Bewusstseinsbildung und Prävention angeht, haben die evangelischen Kirchen im Vergleich zu den katholischen Geschwistern aber sogar Nachholbedarf. Und insbesondere beim fairen Umgang mit Betroffenen scheitern beide Kirchen gleichermaßen.
In der Kritik stehen in beiden Kirchen immer wieder die Verfahren zur Zuerkennung von „Anerkennungsleistungen“, die von Betroffenen als intransparent und in manchen Fällen retraumatisierend erlebt werden. Vor allem aber geht es darum, dass die geringen „Annerkennungsleistungen“ als ungerecht empfunden werden. Die „Anerkennungsleistungen“ sind zentraler Bestandteil der sog. „institutionellen Verantwortungsübernahme“ der Kirchen.
In der römisch-katholischen Kirche in Deutschland werden sie inzwischen von einer zentralen Unabhängigen Kommission (UKA) zugesprochen, deren Arbeit vom Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) allerdings kritisiert wird. In den evangelischen Kirchen werden die „Anerkennungsleistungen“ auch 2022 nicht in einem einheitlichen Verfahren zugesprochen (wir berichteten) und in den zuständigen Kommissionen arbeiten (führende) Kirchenmitarbeiter:innen. Darum kann im Widerspruch zur immer noch üblichen evangelischen Praxis nicht von „Unabhängigen Kommissionen“ gesprochen werden.
Anders als die katholische Kirche lässt die EKD Missbrauchsverbrechen mittels wissenschaftlicher Studien „aufarbeiten“, die sich an konkrete Tatumfelder orientieren nicht an regionalen Zuständigkeitsgrenzen. Eine EKD-weite quantitative Hell- oder Dunkelfeld-Studie ist nicht vorgesehen, noch wird es nach gegenwärtigem Stand der Dinge in den zwanzig evangelischen Landeskirchen Aufarbeitungsstudien geben, wie sie von den römisch-katholischen (Erz-)Bistümern inzwischen angedacht, bereits beschlossen oder veröffentlicht wurden.
Die evangelischen Fallzahlen sind auch darum mit äußerster Vorsicht zu betrachten, handelt es sich dabei doch um die Summe derjenigen Missbrauchsfälle, die im defizitären System der Zuerkennung von „Anerkennungsleistungen“ bekannt geworden sind. Eine aktive Suche nach Betroffenen hat bisher nur an wenigen, exponierten Tatorten stattgefunden, vornehmlich im Tatumfeld Heimerziehung. Im Moment arbeiten jedoch unabhängige Wissenschaftler:innen (unter Beteiligung von Betroffenenvertreter:innen) im Auftrag der evangelischen Kirche an mehreren (Teil-)Studien, die Spezifika evangelischer Tatorte und Missbrauchs herausarbeiten sollen.
Vor einer wissenschaftlichen „Aufarbeitung“ müsste, so beklagen es Betroffene immer wieder, aber die konsequente Aufklärung von Missbrauchsverbrechen in der Kirche und Diakonie forciert werden. Noch immer geht die Mehrzahl der evangelischen Landeskirchen nur zögerlich mit bekanntgewordenen Missbrauchsfällen an die Öffentlichkeit. Öffentlichkeit herzustellen ist jedoch ein notwendiger Ausgangspunkt dafür, dass sich weitere Betroffene und Zeug:innen melden. Nur so können Missbrauchsverbrechen aufgeklärt und danach vielleicht auch aufgearbeitet werden (wir berichteten).
Ohne ein Mindestmaß an Vertrauen in die Kirche, bei der Verletzungen und Gewalterfahrungen schlussendlich „gemeldet“ werden müssen, geht es darum nicht. Vor allem, solange sich Betroffene in den kirchlichen Verfahren unabhängige fachliche und psychologische Unterstützung selbst organisieren müssen. Dieses Vertrauen muss sich die evangelische Kirche – zu Recht – mühsam erarbeiten. Die faire und konsequente Beteiligung von Betroffenen im neuen Beteiligungsforum ist dafür, wie die Betroffenenvertreter:innen schreiben, „ein Anfang“:
„Solange betroffene Menschen, deren Leben im Kirchenkontext nachhaltig zer- oder gestört wurde, auf Sozialleistungen angewiesen sind und keine angemessene Unterstützung von der Kirche erhalten, solange sich traumatisierte Menschen durch intransparente bürokratische Prozesse quälen und die ihnen angetanen Verbrechen nachweisen müssen, solange verzweifelte Kinder und ihre Eltern ausgegrenzt und diffamiert werden, solange gibt es keinen Grund für die EKD, sich auf die Schultern zu klopfen. Der bevorstehende Weg ist weit.“
Alle Eule-Beiträge zum Schwerpunkt „Missbrauch evangelisch“ finden Sie hier.