Neue Normalität – Die #LaTdH vom 3. Mai

Die katholische Kirche in der Vorreiterrolle bei der Missbrauchsaufarbeitung? Außerdem: Kirche in Zeiten von Corona, Trauer & Todesnachrichten und Religionspolitik.

Unsere Redakteurin Eva hat Recht: „Es soll jeder Lichtpunkt gefeiert werden.“ Und damit herzlich Willkommen zu dieser schrägen Jubiläumsausgabe, den 151. „Links am Tag des Herrn“. Wir danken allen #LaTdH-Autor*innen! Besonders Thomas Wystrach, dem in der letzten Woche die Ehre zuteilgeworden wäre, die 150. Ausgabe zu gestalten.

Wir haben es verpeilt und das Jubiläum verpasst, aber ganz ohne Erwähnung wollten wir es doch nicht vorübergehen lassen. 150 Updates zu Religions- und Kirchennachrichten an 150 Sonntagen schreiben sich ja nicht von alleine. Inzwischen haben die #LaTdH eine treue Leser*innenschaft hier im Magazin und per Newsletter gewonnen. Empfehlt uns gerne weiter!

Debatte

Das hier ist die achte #LaTdH-Debatte „in diesen Corona-Zeiten“. Corona wird auch heute Thema sein (s. nachgefasst), aber es gibt noch andere wichtige Themen in der Kirche. Solche, die wegen der Corona-Krise deutlich unterbelichtet sind.

Vorreiterrolle durch unabhängige Kommissionen – Birgit Wilke (domradio.de)

„Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ (PDF) heißt das Ergebnis monatelanger Verhandlungen – und jahrelangen Engagements vor allem von Missbrauchs-Betroffenen -, das am Dienstag endlich zwischen dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) verabredet wurde.

[Dahinter] verbirgt sich nicht weniger als die Verpflichtung der Bischöfe, Missbrauch in ihren Bistümern nach festgelegten und transparenten Regeln aufzuarbeiten. Im Zentrum stehen dabei unabhängige Kommissionen, die nun in allen Bistümern eingesetzt werden und in denen neben Vertretern des Bistums, Experten aus Wissenschaft, Justiz und Verwaltung auch Betroffene sitzen sollen. […]

Die Aufarbeitung soll sich auch mit jenen Fällen befassen, die infolge von Verjährung oder dem Tod der Beteiligten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können. Neben der quantitativen Erhebung von Missbrauch soll untersucht werden, wie die Verantwortlichen in den Bistümern mit den Tätern und den Betroffenen umgegangen sind. Auch sollen die Strukturen benannt werden, die sexuellen Missbrauch von Minderjährigen durch Geistliche und Kirchenangestellte ermöglicht oder begünstigt haben. […] In fünf Jahren ist dann ein Abschlussbericht geplant.

Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Prozess auf nationaler Ebene, ohne die noch ausstehenden Unterschriften bzw. Erklärungen der Diözesanbischöfe passiert nichts. Mal schauen, ob das Verhandlungsergebnis, das Bischof Stephan Ackermann (Trier) als Missbrauchsbeauftragter unter den Bischöfen hier vorlegt, auch bei den lieben Kollegen hält. Je nach bereits erreichten Fortschritten in den Bistümern, können leicht abweichende Versionen der Vereinbarung geschlossen werden. Dazu laufen jetzt die Gespräche des UBSKM mit den Bistümern.

Zehn von 27 (Erz-)Bistümern haben, berichtet das Domradio weiter, bereits unabhängige Untersuchungen eingeleitet. Was machen eigentlich die restlichen 17? Dabei ist nicht jedes Bemühen von Erfolg gekrönt. Erinnert sei an die Verzögerung des Berichts der Deutschen Ordensobernkonferenz, die mit der Corona-Krise begründet wird, und die vollmundige Ankündigung eines Untersuchungsberichts im Erzbistum Köln, die Anfang März dann kleinlaut zurückgezogen wurde.  Mit „rechtlichen Problemen“ sind hier vor allem die Persönlichkeitsrechte der Täter gemeint, die vor weltlichen Gerichten nicht mehr belangt werden können.

In anderen Ländern gibt es ganze Listen möglicher Täter, die von den Diözesen online gestellt werden. Es ist die deutsche Gesetzeslage, nicht der Mangel an Tätern, die so etwas hierzulande verunmöglichen. Doch wird man sich fragen dürfen, ob das öffentliche Interesse zumindest an der Aufklärung der Verwicklung vormaliger Spitzenkräfte den Persönlichkeitsschutz Verstorbener nicht überwiegt. Welche Glaubwürdigkeit hat sonst das Bekenntnis zur Aufklärung gegenüber den Opfern, von denen viele ja noch leben?

Kirche und Missbrauch: Aufarbeitung ist kein Ehrenamt – Florian Breitmeier (NDR)

Für den Norddeutschen Rundfunk kommentiert Florian Breitmeier (@breitmeierf) die neue „Gemeinsame Erklärung“. Lässt sich das Pensum ehrenamtlich bewältigen, wie es angedacht ist? Und Breitmeier weist auf die staatliche Verantwortung hin:

Auch angesichts der Milliardensummen, die derzeit als Konjunkturhilfen in der Corona-Pandemie staatlicherseits locker gemacht werden, will es einem nicht so recht einleuchten, weshalb auch der Politik das gesellschaftliche Megathema Missbrauch nicht deutlich mehr Geld wert ist.

Denn nach wie vor ist ein Beratungsangebot für Betroffene sexualisierter Gewalt flächendeckend nicht gewährleistet. Gerade auf eine geschulte Ärzteschaft, auf gut ausbildete Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kinderschutzzentren wird es aber ankommen, um das Leid zumindest zu lindern. Formulierungen in der Präambel der nun verabschiedeten Erklärung, wonach man sich für die weitere notwendige politische Unterstützung engagiere, belegen das schmerzhaft. Auch der Staat bleibt in der Pflicht, nicht nur die Kirche.

Breitmeiers kritischem Blick auf den gefassten „Kompromiss“ folgt eine allgemeine Würdigung: Und es stimmt ja, die katholische Kirche ist die erste gesellschaftliche Akteurin, die sich auf diese Weise mit dem UBSKM verabredet hat. Dass angesichts des jahrelangen Anrennens der Betroffenen innerkirchlich von „Vorreiterrolle“ gesprochen wird, darf trotzdem verdutzen. Breitmeier weiter:

Unter Zugzwang geraten nun die evangelischen Landeskirchen, wo einheitliche und verbindliche Standards bei der Missbrauchsaufarbeitung weiterhin fehlen. Auch die EKD wäre gut beraten, konsequenter als bisher auf Kontrolle, Kritik und Expertise von außen zu setzen. Das gelingt nur mit verlässlichen und transparenten Strukturen, die zweifellos Geld kosten.

Aufmerksamkeit hoch halten

In Schaltjahren kehren sich die Verhältnisse um. So werden z.B. Maibäume von den Mädchen und Frauen vor die Häuser der „Angebeteten“ gestellt. Nun nutzten junge Katholikinnen das „rheinische Brauchtum“ des Maibaumaufstellens, um auf die Diskriminierung von Frauen in der katholischen Kirche aufmerksam zu machen:

Der Maibaum gelte als Liebessymbol und sei somit „auch ein deutliches Zeichen gegen das Pflichtzölibat und die Sexualmoral der katholischen Kirche, die menschliche Sexualität abwertet und zu großem Leid beiträgt“. Die menschliche Sexualität sei jedoch vielmehr ein „Geschenk Gottes“. Zudem habe die kirchliche Sexualmoral beim „systematischen sexuellen Missbrauch durch katholische Priester“ eine große Rolle gespielt.

Ob und wie es 2020 bei der Bearbeitung der mit dem sexuellen Missbrauch im Zusammenhang stehenden Themen in den Kirchen vorangehen wird, liegt zum Glück nicht allein in den Händen derer, die über den mangelnden Fokus einer kritischen (Kirchen-)Öffentlichkeit gar nicht mal so traurig sind.

Gefragt sind jetzt Christ*innen, die sich in der „neuen Normalität“ zurechtfinden und trotz aller Corona-Dringlichkeiten die Anliegen derer nicht aus dem Blick verlieren, die schon lange Zeit für die Anerkennung und Behebung des Unrechts kämpfen, das ihnen unter dem Kreuz zugefügt wurde.

nachgefasst

Corona als Stresstest für das diakonische Profil – Christoph Radbruch (DEKV)

Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes, informiert auf dessen Website über die Gedankengänge, die angesichts der Corona-Krise dort beschritten werden. Was ist diakonisch an der Diakonie? Was leisten konfessionelle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht nur in der Krise, sondern worin besteht ihr besonderer gesellschaftlicher Wert?

Die Politik wird im Nachhinein sehr genau prüfen, wer welchen Beitrag bei der Bewältigung der Krise geleistet hat. Die Hoffnung, dass durch die Pandemie eine Garantie für die bestehenden Krankenhausstrukturen gegeben ist, wird sich deswegen wahrscheinlich nicht erfüllen. Es wird nicht ausreichend sein, nur auf die Bestandswahrung und die Trägervielfalt zu verweisen. Die Pandemie wird daher auch die Klärung der Frage beschleunigen, was evangelische Krankenhäuser über die reine Bestandwahrung hinaus für die Patientenversorgung leisten.

Einsames Sterben – vollmundiges Schweigen – Arnd Henze (zeitzeichen)

In seinem Artikel für die zeitzeichen äußert Arnd Henze (@arndhenze) deutliche Kritik an der Kommunikation der Kirchen während der Corona-Krise. Seelsorge und diakonisches Handeln fallen hinter der Binnendiskussion um die Gottesdienste zurück. In seinem Artikel findet sich ein sehr wichtiger Hinweis, den die Kirchen mit ihrer Kompetenz in der Trauerarbeit aufgreifen sollten:

Wo sind die digitalen Kondolenzbücher, wo der digitale Trauergottesdienst, in dem aus der abstrakten Zahl von Toten das lebendige Gedenken an konkrete Menschen wird, deren Geschichten in der Isolation des Heimes oder der Intensivstation im Krankenhaus so einsam zu Ende gingen?

„Man muss die Maßnahmen bei Beerdigungen wieder zurückfahren“ – Kim Maurus (FAZ)

Ebenfalls mit der Trauer in Corona-Zeiten beschäftigt sich Kim Maurus (@kimmaur) in der Frankfurter Allgemeinen. Sie interviewt Norbert Muksch vom Bundesverband Trauerbegleitung. Er kritisiert auch die Zugangsbeschränkungen zu Trauerfeiern:

Ich würde mir wünschen, dass die ganz engen Regelungen ausgeweitet werden. 20 Menschen zu einer Beerdigung zuzulassen ist zwar nicht ideal, aber immerhin schon etwas. Wenn jetzt Geschäfte wieder geöffnet werden, dann muss man auch die Maßnahmen bei Beerdigungen wieder zurückfahren. Wichtig ist auch, dass die Friedhofsverwaltungen und möglicherweise Kirchengemeinden Menschen konkrete Angebote machen und sie in dieser Situation nicht alleine lassen. Da passiert schon einiges.

Gottesdienste

Auch beim Leib-und-Magen-Thema der Kirchenberichterstattung dieser Tage tut sich etwas: Unter der Woche entschied das Bundesverfassungsgericht abermals in Sachen öffentlicher Gottesdienst. Diesmal hatte eine muslimische Glaubensgemeinschaft aus Niedersachen geklagt. Dort waren die Regelungen in den vergangenen Wochen besonders strikt – bis hin zur dauerhaften Schließung der Sakralräume. Gigi Deppe hat auf tagesschau.de alles Notwendige zusammengefasst.

Auf die ein oder andere Weise werden in den kommenden Tagen alle deutschen Landeskirchen und (Erz-)Bistümer zu einer neuen Praxis des öffentlichen Gottesdienstes finden. evangelisch.de bietet eine entsprechende Übersicht über den Fortschritt in den evangelischen Landeskirchen und katholisch.de hat die Schutzkonzepte der röm.-kath. Bistümer zusammengetragen.

Im Interview beim Deutschlandfunk ordnet die Hannoversche Regionalbischöfin Petra Bahr (@bellabahr) die jüngsten Entwicklungen in ruhigem Ton ein. Dass kann bei dem Alarmismus um das Eigene, der von nicht gerade wenigen Christ*innen in diesen Tagen ventiliert wird, nicht schaden. Bahrs Bewertung der neuen gottesdiestlichen Normalität kann ich mich anschließen:

„Ich freue mich, dass Gottesdienste wieder stattfinden können, aber ich gebe zu, dass das, was da unter großen Auflagen geplant ist, nicht die Art von Gottesdienst ist, auf die ich mich von Herzen freue.“

Bahr kontert auch den Vorwurf Margot Käßmanns, die Kirchen würden den Themen Tod und Sterben aus dem Weg gehen. Tatsächlich hat sich gerade hier in den vergangenen Jahren gesamtgesellschaftlich eine Menge getan. Und ganz sicher gibt es in den Kirchen Expert*innen, die nun gefragt sind –, und die gerne mehr Aufmerksamkeit erhalten dürfen als so mancher Gottesdienst-Aficionado mit „starker“ Meinung. Das ist auch eine Frage der je persönlichen Aufmerksamkeitsökonomie in dieser neuen Normalität mit dem Virus.

Buntes

Schäuble beruft islamische Theologin in neuen Ethikrat (MIGAZIN, mit epd)

Die ehemalige Kulturbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und jetzige Regionalbischöfin für Hannover Petra Bahr (s.o.) wurde soeben auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in den Deutschen Ethikrat berufen. Sie befindet sich dort in Gesellschaft weiterer Religionsvertreter*innen. Neben Josef Schuster, dem Vorsitzenden des Zentralrats der Juden,  auch eine islamische Theologin:

Neu im Ethikrat ist auch eine islamische Theologin, Muna Tatari die einen Lehrstuhl an der Universität in Paderborn innehat. Tatari ist bekannt für ihre differenzierte Religionsauffassung. Sie trägt als Zeichen ihrer religiösen Zugehörigkeit ein Kopftuch. […] Als Vertreter der Kirchen wurden der katholische Moraltheologe Franz-Josef Bormann und die evangelische Theologin Elisabeth Gräb-Schmidt, die auch dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angehört, erneut berufen.

Nicht gewählt wurden die zwei Vorschläge der AfD-Fraktion, sie erhielten keine Stimmen von SPD, Grünen und der Linken – auch wenn Teile der Union sich durchaus für sie erwärmen konnten. Die FDP und die Mehrheit der Unionsabgeordneten enthielten sich jedoch.

Einer der AfD-Vorschläge, der Heidelberger Medizinethiker Axel W. Bauer, gehörte dem Ethikrat von 2008 bis 2012 noch auf Vorschlag der Union an, seit 2016 ist er Mitglied der Lebensschützer-Organisation Christdemokraten für das Leben (CDL), die auf Demos wie dem „Marsch für das Leben“ auf sich aufmerksam macht.

Kirchen in Berlin bieten kleinen Religionsgemeinschaften Corona-Asyl (evangelisch.de, epd)

Wenn auch die ökumenische Abstimmung in der Corona-Krise manchesmal unter die Räder kommt, haben sich die ansonsten in vielem uneinigen beiden großen Kirchen in Berlin (Erzbistum Berlin und Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO)) dazu entschieden, ihre großen – und nicht selten luftig leeren – Kirchen mit anderen Glaubensgemeinschaften zu teilen:

„Wir sehen, dass viele kleinere Kirchen und Religionsgemeinschaften unter den derzeitigen Bedingungen mit ihren Räumlichkeiten in Schwierigkeiten kommen“, so Koch und Stäblein. „Wir bieten daher gerne an, dass in geeigneten Fällen Räumlichkeiten unserer Gemeinden mitgenutzt werden können und sehen dies als gelebte Solidarität unter glaubenden Menschen.“

Aktive Sterbehilfe auch bei Demenzpatienten erlaubt (DER SPIEGEL)

Ein neues Urteil zur Sterbehilfe in den Niederlanden wird auch hierzulande kontrovers diskutiert. In unserem Nachbarland gibt es bereits seit langem weitreichende Sterbehilfe-Möglichkeiten, die auch das Gespräch in Deutschland immer wieder neu herausfordern.

In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe bei schwer Demenzkranken und bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Eine schriftliche Patientenfügung werde auch dann anerkannt, wenn der Patient nicht mehr ansprechbar sei, urteilte der Hohe Rat in Den Haag. […] Dabei gehe es nicht nur um körperliches Leiden, betonen die Richter. Es könne Signale geben, „dass der Patient so sehr an seiner fortgeschrittenen Demenz leidet, dass sein Leiden als unerträglich bezeichnet werden kann“.

Auch dieses Thema gehört trotz oder gerade wegen Corona auf die Tagesordnung – man denke an die vielen alten und bereits in Pflege befindlichen Betroffenen. Tatsächlich beschäftigte sich die Debatte der vorletzten Prä-Corona-#LaTdH genau damit. Und auch an Hermann Diebel-Fischers (@hrmnn01) Artikel von Anfang März hier in der Eule sei zu diesem Anlass erinnert.

Remembering Rachel Held Evans – Sarah Bessey (Sarah Bessey’s Field Notes, englisch)

Am Montag jährt sich der Todestag Rachel Held Evans zum ersten Mal. Ihr viel zu frühes Sterben hatte im vergangenen Jahr weit über die von ihr besonders geprägten post-evangelikalen Szenen ausgestrahlt. Ihre Wegbegleiterin und Freundin Sarah Bessey (@sarahbessey) erinnert an sie:

The loss of Rachel remains impossible to explain. She was so much more than a best-selling author, more than a respected public theologian, more than a powerful speaker or conference organizer: she was also a pastor, a prophet, a faithful friend on the journey to so many, and a healer, a leader for our generation of the Church. And she was my friend.

Predigt

Gottesdienst zum Sonntag Misericordias Domini – Sabrina Hoppe und andere (Christuskirche Prien)

Sabrina Hoppe (@Sabrinella_Hope, hier in der Eule) predigt in einem Video-Gottesdienst vom vergangenen Sonntag. Hier wird nahezu alles „richtig“ gemacht: Kameraeinsatz, Ton, visuelle Gestaltung, Musikeinsatz. Einen solchen Gottesdienst lass ich mir gefallen, auch wenn er nicht aus „meiner eigenen“ Gemeinde kommt. Dann bleibt es immer noch etwas komisch, Leuten bei so einem intimen Vorgang wie dem Beten zuzuschauen, aber da kann man ja die Äugelein schließen.

Ein bisschen passende Musik zum heutigen Sonntag sei hier noch angefügt: „Wir müssen durch viel Trübsal in das Reich Gottes eingehen“ (BWV 146), eine der Bach-Kantaten für Jubilate, geht ganz gut ab: Hier das Duetto „Wie will ich mich freuen“ von „Les Ambassadeurs“. Wer es gerne etwas nachdenklicher, aber nicht weniger eingängig mag, reist mit Jackson Browne nach Kuba.

Ein guter Satz