Überzeugungstäter:innen im Auftrag Gottes?
Zwischen Corporate Identity und Loyalitätspflichten: Dürfen die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände Arbeitnehmer:innen zu ihrem Glück zwingen? Außerdem: Weltkirchen-Personalia in Canterbury und Münster

Liebe Eule-Leser:innen,
Anfang des Monats sorgte die Ankündigung des Metropolitankapitels des Kölner Doms, die „Hohe Domkirche“ führe ab Juli 2026 eine „Besichtigungsgebühr für touristische Besucherinnen und Besucher ein“, um die Finanzierung auf eine neue Grundlage zu stellen, für helle Aufregung. „Unmöglich! Das geht nicht“, schimpft der Komiker Hape Kerkeling, der ansonsten einen guten Draht zu Kardinal Woelki pflegt.
Die frühere Dombaumeisterin Barbara Schock-Werner fürchtet durch das Erheben von Eintritt eine Abwertung des spirituellen Raums zu einem „Museum“ oder einem „Kommerzbau“. Sie münzt die „sehr bedauerliche Entscheidung“ geschickt in eine Werbeaktion für den Zentral-Dombau-Verein (ZDV) um: Dessen Mitglieder sollen als Förderer des Kölner Doms auch in Zukunft freien Zugang zu allen Bereichen der Kathedrale haben, inklusive Turmbesteigung und Schatzkammer. Die angekündigte „Flatrate für den Dom“ hat inzwischen zu mehr als 500 Eintritten in den ZDV geführt.
Über die weiterhin hohe Anzahl von Kirchenaustritten, mit denen möglicherweise ein Kipppunkt der gesellschaftlichen Marginalisierung der „Volkskirchen“ erreicht ist, hatte Philipp Greifenstein anlässlich der neuesten Kirchenstatistik bereits in der letzten „Re:mind“-Ausgabe nachgedacht.
Eine kirchenrechtliche Schlagzeile ist im Vergleich dazu medial (fast) untergegangen. Dabei wurde am Europäischen Gerichtshof das nächste Kapitel in dem langandauernden Streit der beiden großen Kirchen in Deutschland mit dem EU-Recht auf dem Feld des Arbeitsrechts geschrieben: Mit Konsequenzen für Arbeitnehmer:innen, Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände in Deutschland.
Ein EuGH-Urteil mit Folgen
In der vergangenen Woche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem vom deutschen Bundesarbeitsgericht (BAG) eingereichten „Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV“ ein Urteil verkündet, das die bisherige Linie der europäischen Rechtsprechung in Konfliktfällen des Arbeitsrechts für kirchlicher Beschäftigte konsequent vorantreibt – und damit die „kirchenfreundlichere“ Positionierung des Bundesverfassungsgerichts weiter ablöst.
Der Art. 4 Abs. 1 und 2 der EU-Richtlinie 2000/78/EG zur „Gleichbehandlung in Beruf und Beschäftigung“ ist laut EuGH so auszulegen, dass dieser …
„einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der eine private Organisation, deren Ethos auf religiösen Grundsätzen beruht, von einem Beschäftigten, der Mitglied einer bestimmten Kirche ist, die diese religiösen Grundsätze praktiziert, bei sonst drohender Kündigung verlangen kann, dass er während des Arbeitsverhältnisses nicht aus dieser Kirche austritt oder, um das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, nach einem Austritt wieder in diese Kirche eintritt, während
– diese Organisation andere Personen beschäftigt, die die gleichen Aufgaben wie der betreffende Beschäftigte wahrnehmen, ohne von ihnen zu verlangen, dass sie Mitglieder dieser Kirche sind, und– dieser Beschäftigte sich nicht öffentlich wahrnehmbar sie betreffend kirchenfeindlich betätigt,
wenn diese beruflichen Anforderungen in Anbetracht der Art der beruflichen Tätigkeiten dieses Beschäftigten oder der Umstände ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Organisation nicht wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt sind.“ (Hervorhebung von mir)
Oder, kurz gefasst:
Ein Kirchenaustritt ist kein Kündigungsautomatismus!
Bei arbeitsrechtlichen Streitfällen ist auch der Stellenwert der (negativen) Religionsfreiheit und die regional oft marktbeherrschende Stellung römisch-katholischer Arbeitgeber im Gesundheits- und Sozialwesen in Deutschland zu berücksichtigen. Mit dem EuGH-Urteil liegt der Ball damit wieder im Spielfeld des Bundesarbeitsgericht, das nun in der Hauptsache entscheiden muss.
Eigentlicher Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits ist nämlich die 2019 ausgesprochene Kündigung einer als Beraterin in einer vom Caritas-Verband getragenen Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle tätigen Mutter von fünf Kindern, wegen ihres bereits 2013 erklärten Austritts aus der römisch-katholischen Kirche. In einer ersten Reaktion stellt die Deutsche Bischofskonferenz fest, der EuGH habe „ausdrücklich“ hervorgehoben, …
„… dass das Ethos kirchlicher Einrichtungen sowie deren Recht auf Autonomie unionsrechtlich geschützt sind und bei arbeitsrechtlichen Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen sind.“
Die Deutsche Bischofskonferenz bekräftige ihr Anliegen, …
„… die Balance zwischen ihrem kirchlichen Selbstverständnis und den Rechten der Mitarbeitenden weiterhin verantwortungsvoll zu gestalten. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gibt Orientierung für das Verhältnis zwischen europäischem Antidiskriminierungsrecht und dem verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen“, …
… so DBK-Generalsekretärin Beate Gilles in auffällig zurückhaltendem Tonfall. Demgegenüber begrüßt Sylvia Bühler, Vorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) das Urteil des EuGH erwartungsgemäß mit der kämpferischen Parole,
„Die Gerichte senden ein weiteres klares Signal: Kirchliche Betriebe sind kein rechtsfreier Raum. (…) Konfessionelle Arbeitgeber können sich nicht auf ihre Sonderrechte berufen, um Beschäftigte wegen ihrer persönlichen Lebensführung willkürlich zu benachteiligen.“
Wohlgemerkt gilt, abgesehen von den zumeist in beamtenähnlichen Dienstverhältnissen stehenden Geistlichen, auch für in der Kirche Beschäftigte grundsätzlich das deutsche Arbeitsrecht. Allerdings sind kirchliche Betriebe ein weitgehend gewerkschaftsfreier Raum.
Ein anti-säkularer Schutzwall gegen Kirchenflucht?
Nach Ansicht der Europarechtlerin Anna Katharina Mangold hat der EuGH „mit einem weiteren Piks die bundesverfassungsgerichtliche Dogmatik des deutschen kirchlichen Arbeitsrechts ins Wanken gebracht“. In ihrem lesenswerten Beitrag für den Verfassungsblog verweist sie darauf, dank der historischen Bedeutung der Kirchen im Bereich der Sozialen Arbeit und im Gesundheitswesen habe eine Art „antisäkularer Schutzwall“ um die Kirchenmitgliedschaft errichtet werden können, um eine „Kirchenflucht“ zu verhindern.
Gleichzeitig ordnet Mangold den konkreten Fall in den jahrzehntelangen Streit zwischen BAG und Bundesverfassungsgericht über die Loyalitätspflichten kirchlich Beschäftigter ein. Dabei werde die Bedeutung des inzwischen auch in Deutschland erreichten religiösen Pluralismus von EuGH einerseits und den Karlsruher Verfassungshütern vom BVerfG andererseits unterschiedlich eingeschätzt. Ein bemerkenswerter Aspekt ihrer Würdigung des Urteils:
„Aus religiöser Perspektive ist es begrüßenswert, wenn Arbeitnehmende nicht dazu gezwungen werden, in einer Kirche zu bleiben, der sie als Institution nicht mehr vertrauen. Wer in der Kirche bleibt, tut dies dann aus Überzeugung, nicht aus Zwang. In einer pluralistischen Demokratie schließlich ist es ausgesprochen fragwürdig, wenn bestimmte religiöse Arbeitgebende staatliche Schützenhilfe bekommen, ihre partikularen religiösen Überzeugungen Arbeitnehmenden zu oktroyieren.“ (Hervorhebung von mir)
Für den Arbeitsrechtler Gregor Thüsing hat sich der EuGH hingegen „einen deutlichen Schritt auf das Bundesverfassungsgericht zubewegt“. Das Urteil räume dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht weiterhin großes Gewicht ein, wird der Vertreter der Caritas im Verfahren von der Legal Tribune Online zitiert:
„Das Gericht betont, die Abwägung ist letztlich wegen Religionsfreiheit und Selbstbestimmungsrecht Sache des nationalen Gerichts und es betont auch, dass das Gericht kein Schiedsrichter ist, was den Kirchenaustritt als Aufkündigung der Loyalität letztlich bewerten kann.“
Wie sieht es in der Praxis aus?
Längst wird in kirchlichen Wohlfahrtsverbänden versucht, mit „Selbstverpflichtungen“ wertvolle Human Ressources zu gewinnen bzw. zu halten. In den „zehn Zusagen für Mitarbeitende in der Caritas“ etwa heißt es recht unverbindlich: „Bei Kirchenaustritt bedarf es eines Gespräches, ob weiterhin Identifikation mit den Werten und Zielen der Caritas besteht.“ Von einer Kündigung ist zumindest keine Rede.
Dass die Kirchen auf ihrem „Dritten Weg“ angesichts von steigendem Fachkräftemangel und absehbar dramatisch abnehmender Mitgliederzahlen schon länger nicht mehr allein auf „bekennende“ Christ:innen als Beschäftigte setzen können, war vermutlich entscheidender für die bereits begonnene Liberalisierung arbeitsrechtlicher Regelungen – etwa der revidierten römisch-katholischen „Grundordnung“ – als die mutigen Aktionen von #OutInChurch oder die „Handlungsempfehlungen“, die aus den Debatten beim Synodalen Weg hervorgegangen sind.
Eine Chance für die Kirche?
„Für die Kirche ist die Entscheidung eine Chance, sich ehrlich zu machen“, kommentiert Felix Neumann in seinem „Standpunkt“ bei katholisch.de. Das Urteil könne man kritisieren, lamentieren helfe aber nicht weiter. Dass römisch-katholische Arbeitgeber mittlerweile nicht mehr so streng durchgreifen wie früher, sei aber Teil des Problems:
„Das kirchliche Arbeitsrecht sagt das eine, in der Praxis tut man das andere. Das kann gut gehen, im Konfliktfall kann aber jederzeit Ende mit der Liberalität sein.“
Das Urteil des EuGH schließe nun solche Lücken, bei denen sich Beschäftigte bisher darauf verlassen mussten, dass eigentlich geltendes Recht nicht durchgesetzt wurde:
„Es macht ein Ende mit der Ungleichbehandlung, dass trotz gleichem Recht die eine kirchliche Einrichtung liberal, die andere streng ist. Aus dieser Perspektive ist das Urteil ein Gewinn für die Rechtskultur der Kirche und für ihre Beschäftigten.“
Eine ganz andere Sorge im Blick auf die Diakonie äußerte der Staatskirchenrechtler Michael Germann bereits 2022 im Eule-Interview: Man löse sich immer mehr von der Kirche, weil man die Bindung nicht mehr einsehe:
„Dieser Ablösungsprozess läuft auch deshalb, weil es in der Kirche kaum noch jemanden gibt, der sich noch für einen inneren Zusammenhang zwischen der Diakonie und dem interessiert, wie sich die evangelische Kirche theologisch selbst versteht. Die Diakonie wird also nicht verschwinden, sondern sich in ein privatwirtschaftliches Wohltätigkeitsunternehmen verwandeln, ohne irgendeinen Bezug zur Kirche als Gemeinschaft von Christen.
Der Trend ist da, dass diakonische Unternehmen einfach sagen: Religiöses Selbstbestimmungsrecht interessiert uns nicht mehr, wir haben unsere corporate identity, uns reicht wirtschaftliche Freiheit.“
Aktuell im Magazin
„Das Gemeinsame ist stärker als das Trennende“ – Interview mit Christopher Easthill
Spaltungen, Politisierung und Mitgliederschwund: Vor welchen Problemen steht die Ökumene? Die Kirchenlandschaft in Deutschland wird kleiner und zugleich vielfältiger. Eule-Interview mit dem anglikanischen Geistlichen Christopher Easthill, der seit 2025 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) ist.
Die Frauenordination konnte sich nur durchsetzen, weil wir im Gespräch geblieben sind, weil diese Kirchen immer wieder auch Frauen in geistlichen Ämtern in den Dialogen erleben konnten. […] Sitzen die Meinungsverschiedenheiten über LGBTQI+ in unseren Kirchen viel tiefer als in dieser Frage? Das Thema dient, so sehe ich es, den verschiedenen Lagern in den Kirchen auch als Identifikationsort, als ein Anliegen, um das man sich versammeln kann – und das man also auch für eigene Machtinteressen nutzen kann.
Eule-Podcast (57): Warum uns ein Social-Media-Verbot nicht weiterhilft. Mit Anna Grebe (58 Minuten)
Ist ein Verbot von Social-Media-Plattformen für Jugendliche eine gute Idee? Oder schafft es mehr Probleme, als es löst? Mit der Medienwissenschaftlerin und Jugendpolitik-Expertin Anna Grebe spricht Philipp Greifenstein im „Eule-Podcast“ über Sinn und Unsinn von Social-Media-Verboten und die Lebenswelt(en) junger Menschen.
Kinder, Jugendliche und ihre Eltern stehen derzeit unter massivem Druck und vor neuen Herausforderungen. Dazu gehört auch, durch die digitalisierte Welt zu navigieren. Was können Erwachsene tun, um in dieser Situation Verantwortung zu übernehmen? Was muss sich in unserer Gesellschaft ändern, damit Kinder und Jugendliche sicherer aufwachsen können?
Haben die Kirchen den Kipp-Punkt überschritten? – Philipp Greifenstein („Re:mind“-Newsletter)
Was verraten die aktuellen Kirchenmitgliedschaftszahlen über die Zukunft der Kirchen? Ist ihre Marginalisierung beschlossene Sache? Damit beschäftigt sich der „Re:mind“-Newsletter der vergangenn Woche. Außerdem: Historikerin Lyndal Roper erhält den renommierten Holberg-Preis.
„Die oft (und nicht zu Unrecht) geschmähten kirchlichen Leitungskräfte stehen vor der immensen Herausforderung, in einer politisch zunehmend schwierigen Lage die Spätfolgen der Volkskirchlichkeit zu mitigieren. Dazu braucht es mehr Mut auch zu großen Sprüngen und nicht noch mehr Ängstlichkeit, es sich ja nicht mit Anspruchsträger:innen zu verscherzen.“
Am Mittwoch wurde Sarah Mullally als erste Frau nach 105 Männern auf dem Stuhl des Hl. Augustinus von Canterbury in das Amt der Erzbischöfin von Canterbury eingeführt. Die examinierte Krankenschwester, ehemalige Gesundheitspolitik-Funktionärin und bis dato Bischöfin von London ist nun also Primas von ganz England, geistliches Oberhaupt der Church of England sowie Ehrenoberhaupt der anglikanischen Kirchengemeinschaft.
Der feierliche Gottesdienst wurde live gestreamt, eine Aufzeichnung, der Ablauf mit Gebeten und Noten sowie der Text ihrer Predigt sind online verfügbar. Für konfessionskundlich Interessierte und Anhänger:innen hochkirchlicher Liturgien ein sehens- und hörenswertes Gesamtkunstwerk!
Heiner Wilmer SCJ, bisher Bischof von Hildesheim und seit einem Monat auch Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, ist von Papst Leo XIV. zum 76. Nachfolger des Hl. Liudger als Bischof von Münster ernannt worden. Den Heiligen sieht Wilmer als „ruhigen, bedächtigen Brückenbauer“ und so scheint er auch seine eigene Rolle zu verstehen. Als weiteres Vorbild nannte er in seiner ersten Ansprache eine 1955 verstorbene und 2001 seliggesprochene Ordensfrau:
„Schwester Maria Euthymia ist für mich das Gegenbild zu einer Kirche, in der Priester und andere Menschen der Kirche sexualisierte Gewalt verübt und ihre Macht missbraucht haben. Viele Verantwortungsträger haben viel zu lange weggeschaut. Das alles darf es nie wieder geben, und ich werde mich mit aller mir zur Verfügung stehenden Kraft dafür einsetzen, dass unsere Kirche ein sicherer Raum ist.“
Du erreichst uns z.B. per E-Mail oder über die verschiedenen Kommentarfunktionen, auf Mastodon, Facebook und Instagram sowie Bluesky.
Ein schönes Wochenende wünscht
Thomas Wystrach
Ein guter Satz
„Vielleicht ist das der Weg der Kirche heute:
aufsuchen, zuhören, verstehen – und dann vorangehen.“
– Heiner Wilmer in seiner Münsteraner Vorstellungsrede
Mitdiskutieren