Kirchenasyl: Geht’s noch?
Immer wieder werden Kirchenasyle geräumt. Kirchgemeinden und Pfarrer:innen werden unter Druck gesetzt. Wer verteidigt die Geflüchteten und ihren letzten Ausweg?
Sechs Mal versuchten die zuständigen Ausländerbehörden mit Hilfe der Polizei seit dem Sommer 2023 ein Kirchenasyl aufzulösen. Im vergangenen Sommer wurde ein kurdisches Ehepaar von der Polizei aus dem Kirchenasyl bei der Evangelischen Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck (Kreis Viersen) geholt (wir berichteten). Kurz vor dem Weihnachtsfest wurde „mit dem Rammbock“ in ein Kirchenasyl in Schwerin eingedrungen. Und vor einer Woche traf es eine russische Familie in Niedersachen. Wie durch Recherchen von netzpolitik.org für den neuen Podcast „Systemeinstellungen“ herauskam, wurde auch in Rheinland-Pfalz im Februar ein Kirchenasyl „geräumt“: Ein Syrer wurde nach Dänemark abgeschoben.
Räumungen, Hausdurchsuchungen und Ermittlungsbehörden, die keine Rücksicht auf Absprachen und wichtige Rechtsgüter wie das Seelsorgegeheimnis nehmen: Das Kirchenasyl steht unter Druck. Dass Kirchenasyle überhaupt geräumt werden, stellt dabei ein Novum dar: Zuständig sind jeweils verschiedene Landkreise und Bundesländer, aber dass es inzwischen regelmäßig zum Bruch von Kirchenasylen kommt, verstehen Beobachter:innen und Unterstützer:innen als gezielten Tabubruch. In dieses Bild passt auch, dass Pfarrer:innen und Kirchengemeinden sich immer häufiger mit Strafanzeigen konfrontiert sehen.
Kirchenasyl unter Druck
Kirchenasyl wird von Kirchgemeinden und Ordensgemeinschaften dann gewährt, wenn durch eine andernfalls erfolgende Ausweisung Gefahr für Leib und Gesundheit der geflüchteten Menschen besteht. Während des Kirchenasyls besteht für die staatlichen Behörden die Möglichkeit, den jeweiligen Fall erneut zu prüfen. Und das Kirchenasyl ermöglicht es, Ausweisungsfristen verstreichen zu lassen.
Die meisten Menschen, die derzeit ein Kirchenasyl in Anspruch nehmen, sind sog. „Dublin-Fälle“. Sie müssen nach EU-Recht im Land ihrer ersten Registrierung in Europa Asyl beantragen. Deutschland wird für sie in der Regel nur dann zuständig, wenn die Überstellungsfrist von üblicherweise sechs Monaten überschritten wird. Das Kirchenasyl soll in diesen Fällen eine (erneute) Einzelfallprüfung ermöglichen, häufig auch auf dem Klageweg bei Verwaltungsgerichten, die in der Vergangenheit viele Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kassierten.
Das Kirchenasyl selbst ist nicht gesetzlich geregelt. Der Schutz, den die Kirche gewährt, ist weitgehend symbolisch: Eine Stürmung von Kirchen und Gemeinderäumen durch die Polizei wird als Verletzung von Sakralräumen empfunden. Laut einer Vereinbarung zwischen dem BAMF und den beiden großen Kirchen von 2022 sollen Kirchenasyle „als Ausdruck einer christlich-humanitären Tradition respektiert“ werden. Die Vereinbarung war bereits im Jahr 2015 als ein Ergebnis des andauernden Dialogs zwischen den kirchlichen Lobbyisten und dem BAMF bzw. dem Bundesministerium des Innern geschlossen worden. Vor zwei Jahren wurde das „Merkblatt Kirchenasyl im Kontext von Dublin-Verfahren“ (PDF) in gegenseitigem Einvernehmen aktualisiert.
Die Absprache sieht vor, dass ein ordnungsgemäß angemeldetes Kirchenasyl von den staatlichen Behörden respektiert wird, also nicht gewaltsam unterbrochen oder beendet. Über diese Absprache haben sich nun binnen weniger Monate Ausländerbehörden und Polizei in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen hinweggesetzt. Der Beauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für Flüchtlingsfragen, Bischof Christian Stäblein aus der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), ist aufgrund der neuesten Entwicklungen besorgt: „Wir sind in großer Sorge, dass diese Übereinkunft, die wir über viele Jahrzehnte gehabt haben, jetzt aufgebrochen wird“, erklärte er gegenüber netzpolitik.org.
Die Absprache zwischen BAMF und Kirchen über die Durchführung von Kirchenasylen sieht auch vor, dass allein eine drohende Rückführung in das europäische Ersteinreiseland keinen ausreichenden Grund für ein Kirchenasyl darstellt. Wie verabredet versuchen die Geflüchteten und ihre Unterstützer:innen darum, in Dossiers die bestehende Gefahr für die geflüchteten Menschen in jedem Einzelfall nachzuweisen. Dabei stehen die unwürdigen Umstände für Geflüchtete in anderen EU-Staaten im Mittelpunkt. „Leider werden so gut wie alle vorgelegten Dossiers vom BAMF abgelehnt“, beklagt Dieter Müller, der stellvertretende Vorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche. Die Einschätzungen über unzumutbaren Härten im Einzelfall lägen regelmäßig weit auseinander, stellt die BAG fest: „Flüchtlinge erlebten in anderen EU-Mitgliedsstaaten Schläge, Inhaftierung unter katastrophalen hygienischen Bedingungen, oder völlige Vernachlässigung bis hin zur Verelendung“. Bei den in den vergangenen Monaten erfolgten Räumungen wurde zudem keine Rücksicht auf laufende medizinische oder psychiatrische Behandlungen genommen.
Das harrsche Einsteigen gegen das Kirchenasyl ist auch deshalb verwunderlich, weil die knapp über 2.000 Kirchenasyle (2023) nur einen geringen Anteil der „Dublin-Verfahren“ darstellen (60.000 von Januar bis September 2023 laut BAMF). Fast 600.000 Menschen erhalten in Deutschland derzeit Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, hinzu kommen ca. 15.000 Asylberechtigte nach Artikel 16a GG sowie ca. 1 Million Ukrainer:innen, deren Bleiberecht anderweitig geregelt ist (z.B. „Massenzustromrichtlinie“). Die Zahl von „Dublin-Verfahren“ insgesamt und der Kirchenasyle ist 2023 nach der Corona-Pandemie erheblich angestiegen.
Verschärfung der Asyl- und Migrationspolitik
Verständlich wird der steigende Druck auf das Kirchenasyl im Kontext der Verschärfung der europäischen Asyl- und Migrationspolitik: Im April 2024 hatte das EU-Parlament dem neuen Asyl- und Migrationspaket zugestimmt, das zuvor von den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet wurde. Die Maßnahmen sollen in den kommenden beiden Jahren umgesetzt werden. Die „massive Verschärfung“ des EU-Asylsystems wurde von Pro Asyl als „Horrorszenario beschrieben. Im Eule-Interview beschrieb Maximilian Pichl, Experte für Migrations- und Asylrecht, die Reform als, „massiven Bruch der Genfer Flüchtlingskonvention“. Trotz anhaltender Kritik von Kirchen, Hilfswerken und auch in den Reihen von SPD und Grünen hat die Bundesregierung diesen Reformen zugestimmt.
Mit dem neuen Asyl- und Migrationspaket verbinden die EU-Staaten die Hoffnung, der anhaltend hohen Zahl von Geflüchteten Herr zu werden. Im Zentrum der Verschärfung steht die Prüfung von Asylbegehren direkt an den EU-Außengrenzen in eigenen Internierungseinrichtungen, die von Migrationsexperten als „Haftlager“ beschrieben werden. Die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen wird von Expert:innen bestritten.
Ende April 2024 hatte der EKD-Flüchtlingsbeauftragte Stäblein unter anderem die Flüchtlingslager Lipa und Ušivak (Bosnien-Herzegowina) auf der sog. „Balkanroute“ besucht. Stäblein informierte sich über die Arbeit der kroatischen und bosnischen Hilfsorganisationen und über Projekte des Roten Kreuzes, der Diakonie Katastrophenhilfe, World Vision und Hilfe Konkret e.V. Im Gespräch mit Geflüchteten erfuhr er auch von den traumatisierenden Erlebnissen bei illegalen Pushbacks:
„Dass Menschen an der EU-Außengrenze von Grenzpolizisten zurückgeprügelt werden, dass Hunde auf sie gehetzt werden, dass ihnen Arme und Beine gebrochen werden, damit sie nicht weitergehen – das ist nicht nur gegen jedes Recht, sondern bitterer Alltag auf der Balkanroute und anderswo. Diese Gewalt an Europas Grenzen darf nicht länger von den europäischen Regierungen gebilligt werden. Eine solche Praxis ist kriminell, gehört geächtet und muss endlich ein Ende haben.“
Auch in Deutschland ist eine deutliche Verrohung der Migrations- und Asyldebatten zu spüren: Statt konsequent an der Bekämpfung von Fluchtursachen zu arbeiten und die Situation von Geflüchteten in der EU zu verbessern, beschloss die Bundesregierung im April die Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtete (weitere Informationen beim NDR). Eine Maßnahme, deren praktischer Nutzen von Migrationsexpert:innen bestritten wird. Von einer Flucht ließen sich Betroffene dadurch nicht abbringen, betonte Pro Asyl, und sprach von einem „Diskriminierungsinstrument“.
Tatsächlich wurde die Bezahlkarte im Kontext einer gesellschaftlichen Neiddebatte beschlossen, in deren Zuge verschiedene diskriminierte und wirtschaftlich schwache Gruppen gegeneinander ausgespielt werden. Maßgeblich für die Eskalation der Migrationsdebatten veranwortlich ist die AfD, aber auch die CDU und ihr Parteivorsitzender Friedrich Merz machen kräftig mit. Vor den anstehenden Landtagswahlen in Ostdeutschland und den EU-Parlamentswahlen wurde das Thema Migration von Rechtspopulisten und -radikalen als heißes Eisen im Wahlkampf identifiziert. Wird das Kirchenasyl deshalb attackiert, weil es ein Symbol für einen menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen ist?
Die Kirche zwischen den Stühlen
Als konkrete und individuelle Hilfe für Geflüchtete in Notlagen ist das Kirchenasyl Teil des anwaltschaftlichen Handelns der Kirchen für Menschen auf der Flucht. Ein Engagement, das gesamtgesellschaftlich und in den Kirchen hoch geschätzt wird. Laut der aktuellen Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung finden 77 % der evangelischen und 80 % der katholischen Kirchenmitglieder es richtig, dass sich die Kirchen „konsequent für Geflüchtete und die Aufnahme von Geflüchteten einsetzen“. Auch 73 % der Konfessionslosen schätzen dieses Engagement der Kirchen. In der Migrations- und Asylpolitik herrscht zwischen den beiden großen Kirchen in Deutschland obendrein große Einigkeit (siehe hier & hier in der Eule).
Dabei ist die Zustimmung zu einzelnen Instrumenten der Flüchtlingshilfe und Migrationspolitik unterschiedlich hoch ausgeprägt, wie die (kirchlichen) Debatten der vergangenen Jahre gezeigt haben: Große Einigkeit besteht ökumenisch und über Frömmigkeiten und Milieus hinweg zum Beispiel beim Familiennachzug, beim Schutz von Konvertiten und bei der praktischen Hilfe für Geflüchtete in den Kirchgemeinden und diakonischen/caritativen Einrichtungen sowie bei der Arbeit der kirchlichen Hilfswerke in den Herkunftsländern. Ohne das Engagement der Christ:innen wären sowohl die „Willkommenskultur“ von 2015 ff. als auch die Unterbringung und Integration von hundertausenden Ukrainer:innen in den vergangenen beiden Jahren nicht möglich gewesen. Mit den Lasten dieses Engagements bleiben sie jedoch angesichts weiterer gesetzlicher Verschärfungen häufig allein. Von Seiten ihrer natürlichen Verbündeten für eine menschenwürdige Politik – zum Beispiel von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf dem Nürnberger Kirchentag 2023 – wird ihnen zunehmend die kalte Schulter gezeigt.
Der Stimmungswechsel ist bei den Kirchen nicht unbemerkt geblieben. Obwohl ihr Engagement für Geflüchtete den Kirchen selbst gut zu Gesicht steht, sind sie in den vergangenen Monaten daher deutlich zurückhaltender bei der öffentlichen Verteidigung derjenigen Instrumente der Flüchtlingsschutzes vorgegangen, die auch innerkirchlich kontrovers diskutiert werden. Dazu gehört neben dem Kirchenasyl auch die Seenotrettung auf dem Mittelmeer (Bündnis #United4Rescue). Unter anderem durch kirchlichen Einspruch konnte zum Jahreswechsel 2023/2024 vorerst verhindert werden, dass die Seenotrettung in Deutschland kriminialisiert wird. Auch bei der Reform des Aufenthaltsrechts haben die Kirchen ihren Einfluss geltend gemacht.
Doch diese kleinen Erfolge verzwergen angesichts einer Welle von Verschärfungen. Politisch sitzen die Kirchen dabei zunehmend zwischen allen Stühlen: Bei der Humanisierung der Flüchtlingspolitik ist man sich mit Akteur:innen von SPD, Grünen und LINKEN einig, liegt aber bei anderen Themen über Kreuz, insbesondere beim Schutz kirchlicher Privilegien und Rechte wie beim Arbeitsrecht. Die Christdemokratie ist beim Bestandsschutz ein verlässlicher Partner der Kirchen, aber bei sozial- und migrationspolitischen Anliegen zunehmend Kontrahent. Politiker:innen von CDU und CSU ist auch das Kirchenasyl ein Dorn im Auge. Mit polizeilichen Maßnahmen gegen „Willkür“ und das Kirchenasyl lassen sich Stärke und „Law-and-Order“-Haltung demonstrieren.
Der damalige Bundesminister des Innern Thomas de Maizière (CDU) verglich 2015 das Kirchenasyl sogar mit der islamischen Scharia, um deutlich zu machen, dass die staatliche Gesetzgebung vor religiösen Normen Geltung beansprucht. De Maizière war Präsident des 38. Deutschen Evangelischen Kirchentages (DEKT) in Nürnberg im vergangenen Jahr und gehört weiterhin dem DEKT-Präsidium an. Auch in den Synoden der evangelischen Kirchen gibt es immer wieder kritische Einschaltungen zu Kirchenasyl und Seenotrettung von konservativen Akteur:innen. Im November 2024 will sich die EKD-Synode mit dem Schwerpunktthema Flucht und Migration befassen. Die jüngsten Entwicklungen dürften dazu führen, dass neben dem Familiennachzug und dem Schutz von Konvertiten, bei denen große Eintracht herrscht, auch die kontroversen Themen Seenotrettung und Kirchenasyl oben auf der Tagesordnung stehen.
Bruch des Schutzraums Kirche
Dazu haben die Kirchen allein schon deshalb Anlass, weil im Zuge der Maßnahmen gegen Kirchenasyle auch andere Rechtsgüter geschleift werden. Wie netzpolitik.org in seinem neuen Podcast „Systemeinstellungen“ zeigt, wird die Kirche als Schutzraum prinzipiell in Frage gestellt, wenn ohne Rücksicht auf das gesetzlich geschützte Seelsorgeheimnis gegen Pfarrer:innen ermittelt wird, die sich für das Kirchenasyl einsetzen.
Im Fokus der zweiten Podcast-Episode „Razzia im Pfarrhaus“ steht Pfarrerin Sandra Menzel aus Büchenbeuren im Hunsrück (EKiR), die vor einigen Jahren plötzlich die Polizei im Haus hatte, weil ein Landrat von der CDU sie und andere Pastor:innen wegen eines Kirchenasyl angezeigt hatte. Eine Staatsanwältin beschlagnahmte Daten vom Kirchencomputer und durchsuchte ihre WhatsApp-Nachrichten. Bei einem Pastor einer evangelischen Freikirche wurden Computer und Smartphone mitgenommen. Gleichzeitig fanden in weiteren Gemeinden ebenfalls Durchsuchungen statt.
Der netzpolitik.org-Podcast arbeitet mit den Mitteln des „True Crime“-Genres heraus, wie subtil und doch wirksam die Machdemonstration des Staates in solchen Fällen ausfallen kann. Zu Wort kommen die betroffenen Pastor:innen und auch eine Anwältin, die im Auftrag der Landeskirche ihre Verteidigung übernommen hatte. Die Hausdurchsuchungen wurden später von einem Gericht für rechtswidrig erklärt, auch die Verfahren gegen die Pastor:innen wurden eingestellt. „Razzia im Pfarrhaus“ beschreibt dabei sogar noch eher minderschwere Eingriffe in die verbrieften Rechte der Kirche: Bei der (versuchten) Abschiebung der afghanischen Familie im Schweriner Kirchenasyl marschierten Polizist:innen in Kampfmontur durch Gemeindehaus und Privaträume. Die neue Härte gegen das Kirchenasyl birgt zunächst die Gefahr der Retraumatisierung und Gefährdung von Geflüchteten, aber sie ist auch geeignet, engagierte Christ:innen einzuschüchtern und Gemeinden abzuschrecken, Kirchenasyle zu gewähren.
Die Kirchgemeinde von Pfarrerin Sandra Menzel hat Anfang des Jahres trotzdem erneut ein Kirchenasyl ermöglicht. In der Nacht des 14. Februar rückte dann die Polizei abermals an: Nicht um das Gemeindebüro zu durchsuchen, sondern um den Mann aus Syrien mitzunehmen und nach Dänemark „zurückzuführen“. Der Mann wehrte sich und verletzte sich dabei selbst. Nach einem kurzen Krankenhausaufenthalt wurde er abgeschoben.
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„Razzia im Pfarrhaus“ – Podcast „Systemeinstellungen“
Hausdurchsuchungen als Abschreckung? Die Polizei durchsucht einen Kirchencomputer? In der zweiten Episode des Doku-Podcasts „Systemeinstellungen“ von netzpolitik.org erzählen
die erschreckende Geschichte einer Pfarrerin, die wegen ihres Engagements für Geflüchtete ins Visier des Staates gerät. netzpolitik.org arbeitet journalistisch vor allem zu digitalen Freiheitsrechten. Im Fokus der Doku-Serie stehen darum die Fragen: Wie weit darf der Staat gehen? Und wer trägt die Verantwortung, wenn er Grenzen überschreitet?Unterstütze uns!
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